Schonzeiten & Mindestmaße für Fische in Bremen 2024

Christoph Hein
Aktualisiert am 01.03.2024

Das Bundesland Bremen ist vor allem vor allem für seine guten Zanderbestände bekannt. Die Weser ist sicherlich kein einfaches Gewässer, da sie recht stark fließt. Allerdings kann hier vom Ufer als auch vom Boot der eine oder andere kapitale Fisch gefangen werden.

Wie alle anderen Bundesländer auch hat Bremen für einige Fischarten Schonzeiten und Mindestmaße festgelegt, um die Bestände während der Laichzeit zu schonen. Die dazugehörigen Daten können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Schonzeiten in Bremen

Tabelle mit Schonzeiten für Bremen

FischartSchonzeit AnfangSchonzeit EndeMindestmaß
Aal01. 10.31.01.45 cm
Aland
Äsche01.03.15.05.35 cm
Bachforelle15.10.15.03.30 cm
Barbe
Barsch01.02.15.05.
Döbel30 cm
Flunder25 cm
Gründling
Hecht01.02.15.05.60 cm
Karpfen
Lachs15.10.15.05.60 cm
Meerforelle15.10.15.05.50 cm
Nase
Quappe
Rapfen40 cm
Rotfeder
Schleie
Seeforelle
Seesaibling
Zander01.02.15.05.40 cm

Wichtig ist dabei zu beachten, dass während der Schonzeit von Zander, Hecht und Barsch das Spinnfischen mit Raubfischködern verboten ist. Dazu gehört nicht nur die Verwendung von Kunstködern, sondern auch das Angeln mit Köderfisch und Köderfetzen ist untersagt.

Ganzjährig geschützte Fischarten

In Bremen gibt es 14 Fischarten, die ganzjährig geschützt sind. Diese sind:

Angeln in Bremen

Das mit einer Fläche von ungefähr 420 Quadratkilometern kleinste Bundesland Deutschlands hat Anglern erstaunlich viel zu bieten. Das liegt an den 16 Flüssen und 32 Seen, wobei die Geeste das längste fließende und der Sportparksee Grambke das größte stehende Gewässer ist. Als Bremensie, also als typische Spezialität der Region ging der Stockangelschein in die Geschichte ein. Er berechtigt seit einem Erlass von Kaiser Karl V im 16. Jahrhundert Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln in der Kleinen Weser, Teilen der Lesum und der Geeste sowie der Weser.

Einzige Voraussetzung sind der Hauptwohnsitz in Bremen und die Einhaltung der Schonzeiten. Angler von Auswärts benötigen einen Angelschein, dem eine Prüfung vorausgeht. Außerdem muss ein Fischereierlaubnisschein vorgelegt werden, der zum Angeln in einem bestimmten Gewässer berechtigt. Er ist entweder beim Eigentümer des Gewässers, bei Fischereivereinen oder in Angelläden erhältlich. Welche Angeltechnik in Bremen verwendet wird, hängt vom Gewässer ab. Ansitzangeln und Fliegenfischen sind einige der Optionen. Der Köder richtet sich ganz danach, welche der zahlreichen Arten gefischt werden soll.

Einige Fischarten in Bremens Gewässern werden ganzjährig geschont, dürfen also zu keiner Jahreszeit geangelt werden. Dazu gehören der Bitterlich, die Finte, die Gruppe, der Maisfisch, der Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schmerle, Steinbeißer, Stör und Zährte. Um die Nachbestände zu sichern, dürfen Barsche, Hecht und Zander von Anfang Februar bis Mitte Mai nicht gefangen werden. Für die Äsche beginnt die Schonzeit am 1. März und endet am 15. Mai. Von Mitte Oktober bis Mitte März dauert die Schonfrist für Bachforellen, Lachse und Meerforellen.


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4 Kommentare
  1. Hallo liebes Angel Magazin Team ,

    Ich hab eine Frage die ich so nicht im Internet oder von anderen beantwortet bekommen habe. Vielleicht könnt ihr es.

    Ich habe meine Fischerreischein gemacht und mein Hauptwohnsitz ist Bremen. Den Fischerreielaubnisschein hab ich gemacht. In Ich mir dann den Fischerreischein von stadtamt abgeholt. Jetzt zu meiner Frage ist der stockschein mit in den Fischerreischein inbegriffen weil ich ja in brem wohne oder muss ich mir dann jedes Mal eine Tageskarte für die weser kaufen ?

    Mfg
    Steffen

    1. Hallo Steffen,

      du benötigst keine zusätzliche Erlaubniskarte. Der Stockangelschein ist gewissermaßen eine Kombination aus Berechtigungsschein und Gewässerkarte.

      Viele Grüße
      Christoph

  2. Hallo

    Die Schonzeiten die hier aufgeführt sind gelten nur für die Weser. In den Vereinsgewässern gelten aber andere Zeiten. Hier ist z.B. der 1.1. beginn der Schonzeit, genaue Infos findet man auf den Seiten der einzelne Vereine.

    1. Hallo Enno,

      das ist korrekt. Die hier aufgeführten Schonzeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Jeder Verein kann individuelle Regelungen auf den gesetzliche Vorgaben aufsetzen und diese ggf. noch schärfer auslegen. Die Schonzeiten aller Vereine aufzuführen, würde aber unsere Kapazitäten etwas sprengen. 😉 Da ist jeder Angler selbst in der Pflicht, sich bei seinem Verein über die geltenden Regelungen zu informieren.

      VG
      Christoph

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