4 Kommentare
  1. Hallo liebes Angel Magazin Team ,

    Ich hab eine Frage die ich so nicht im Internet oder von anderen beantwortet bekommen habe. Vielleicht könnt ihr es.

    Ich habe meine Fischerreischein gemacht und mein Hauptwohnsitz ist Bremen. Den Fischerreielaubnisschein hab ich gemacht. In Ich mir dann den Fischerreischein von stadtamt abgeholt. Jetzt zu meiner Frage ist der stockschein mit in den Fischerreischein inbegriffen weil ich ja in brem wohne oder muss ich mir dann jedes Mal eine Tageskarte für die weser kaufen ?

    Mfg
    Steffen

    1. Hallo Steffen,

      du benötigst keine zusätzliche Erlaubniskarte. Der Stockangelschein ist gewissermaßen eine Kombination aus Berechtigungsschein und Gewässerkarte.

      Viele Grüße
      Christoph

  2. Hallo

    Die Schonzeiten die hier aufgeführt sind gelten nur für die Weser. In den Vereinsgewässern gelten aber andere Zeiten. Hier ist z.B. der 1.1. beginn der Schonzeit, genaue Infos findet man auf den Seiten der einzelne Vereine.

    1. Hallo Enno,

      das ist korrekt. Die hier aufgeführten Schonzeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Jeder Verein kann individuelle Regelungen auf den gesetzliche Vorgaben aufsetzen und diese ggf. noch schärfer auslegen. Die Schonzeiten aller Vereine aufzuführen, würde aber unsere Kapazitäten etwas sprengen. 😉 Da ist jeder Angler selbst in der Pflicht, sich bei seinem Verein über die geltenden Regelungen zu informieren.

      VG
      Christoph

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