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    Magnetangeln: Wo es erlaubt ist und was du beachten musst

    Christoph HeinAutorChristoph Hein
    Aktualisiert am
    Magnetangeln
    Magnetangeln

    Beim Magnetangeln, auch Magnetfischen genannt, ziehst du mit einem starken Neodym-Magneten an einem Seil Metall aus Flüssen, Kanälen und Seen. Meist ist es Schrott, manchmal ein altes Werkzeug, ein Fahrrad oder ein Tresor. Und immer wieder Munition aus dem Zweiten Weltkrieg. Genau deshalb schauen Behörden genauer hin als noch vor ein paar Jahren. Hier erfährst du, was in deinem Bundesland gilt, wie du an eine Genehmigung kommst, was du mit deinen Funden machen darfst und welche Ausrüstung du wirklich brauchst.

    Ist Magnetangeln in Deutschland erlaubt?

    Ein bundesweites Gesetz zum Magnetangeln gibt es nicht. Ob du an einem Gewässer mit dem Magneten suchen darfst, hängt von vier Ebenen ab, die du alle im Blick haben solltest:

    • Denkmalschutz: Alle Länder verlangen eine Genehmigung, wenn du gezielt nach Dingen suchst, die Bodendenkmale sein könnten. Viele Gesetze nennen Gewässer und technische Suchgeräte ausdrücklich, einige Behörden zählen den Magneten ausdrücklich dazu. Ein alter Schlüssel kann archäologisch genauso wertvoll sein wie eine Münze.
    • Wasserrecht und Eigentum: Ob Magnetangeln noch zum erlaubten Gemeingebrauch gehört, sehen die Länder unterschiedlich. Bayern stuft es als erlaubnispflichtige Benutzung des Gewässers ein, Hamburg als genehmigungspflichtige Sondernutzung. Wer Gegenstände herausholt, braucht außerdem die Zustimmung des Gewässereigentümers.
    • Kampfmittel: Die Kampfmittelverordnungen der Länder verbieten es, gefundene Munition anzufassen, zu bewegen oder mitzunehmen. Brandenburg verbietet sogar ausdrücklich, nach Kampfmitteln zu suchen.
    • Natur und Fischerei: In Naturschutzgebieten, Fischschonbezirken und während der Laichzeiten ist Magnetangeln tabu oder braucht eine Befreiung.

    Einen Angelschein brauchst du dagegen nicht, denn du fängst keine Fische. Bayern stellt das in seiner Verwaltungsvorschrift zum Fischereirecht ausdrücklich klar. Den Fischereiberechtigten solltest du trotzdem fragen oder zumindest informieren, schließlich wühlst du in seinem Gewässer.

    Die Bußgelder, die in vielen Überschriften stehen, sind die Höchstbeträge der Denkmalschutzgesetze. Sie reichen je nach Land von 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro. Das sind Obergrenzen, die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab. Teuer wird es vor allem, wenn ein Bodendenkmal beschädigt wird oder Funde verschwinden.

    Magnetangeln in den Bundesländern: Übersicht

    Die Tabelle zeigt dir auf einen Blick, was gilt und wen du fragen musst. Darunter findest du jedes Land mit Rechtsgrundlage und Quelle. Stand unserer Recherche ist Oktober 2026.

    BundeslandWas giltZuständig für die GenehmigungBußgeld bis
    Baden-WürttembergGenehmigung meist nötig, vorher Wasserbehörde fragenLandesamt für Denkmalpflege, untere Wasserbehörde250.000 €
    BayernWasserrechtliche Erlaubnis nötig, an Bodendenkmälern zusätzlich DenkmalerlaubnisLandratsamt oder kreisfreie Stadt5 Mio. €
    BerlinGenehmigung nötig, Privatleute bekommen meist keineLandesdenkmalamt500.000 €
    BrandenburgErlaubnis nötig, an Bundeswasserstraßen des WSA Oder-Havel untersagtLandesamt für Denkmalpflege (BLDAM)500.000 €
    BremenGenehmigung nötig, wird derzeit nicht erteiltLandesarchäologie500.000 €
    HamburgSondernutzung, Genehmigung und Zustimmung des Eigentümers nötigUmweltbehörde, Archäologisches Museum Hamburg500.000 €
    HessenGenehmigung nötig, teils zusätzlich wasserrechtliche ErlaubnishessenARCHÄOLOGIE25.000 €
    Mecklenburg-VorpommernGenehmigung nötig, ohne Genehmigung strafbarKulturministerium als oberste DenkmalschutzbehördeFreiheitsstrafe bis 2 Jahre
    NiedersachsenGenehmigung nötiguntere Denkmalschutzbehörde250.000 €
    Nordrhein-WestfalenErlaubnis nötig, Gebühr 75 €Obere Denkmalbehörde500.000 €
    Rheinland-PfalzGenehmigung nötigKreis- oder Stadtverwaltung mit der GDKE125.000 €
    SaarlandGenehmigung nötigLandesdenkmalamt250.000 €
    SachsenOhne Antrag erlaubt (Allgemeinverfügung), Funde meldenLandesamt für Archäologie125.000 €
    Sachsen-AnhaltGenehmigung wahrscheinlich nötig, Lage unklaruntere Denkmalschutzbehörde500.000 €
    Schleswig-HolsteinIn Landesgewässern verboten, sonst nur mit Zustimmung des EigentümersEigentümer, Archäologisches Landesamt100.000 €
    ThüringenGenehmigung nötigLandesamt für Denkmalpflege und Archäologie150.000 €

    Die Bußgelder sind die Höchstbeträge der Denkmalschutzgesetze für den Normalfall. Für besonders schwere Fälle sehen einige Länder bis zu 500.000 Euro vor. Dazu können Bußgelder nach Wasser-, Abfall- und Kampfmittelrecht kommen.

    Baden-Württemberg

    Was gilt

    Kein generelles Verbot. Das Landesamt für Denkmalpflege sieht Magnetangeln aber als genehmigungspflichtige Nachforschung nach § 21 Denkmalschutzgesetz an, sobald du die Entdeckung von Kulturdenkmalen in Kauf nimmst. In geschützten Bereichen gibt es in der Regel keine Genehmigung. Das Regierungspräsidium ergänzt: Magnetangeln ist nur dann Gemeingebrauch, wenn es Gewässer und Tiere nicht schädigt. Im Zweifel fragst du vorher die untere Wasserbehörde. In Fischschonbezirken ist es untersagt.

    Zuständig

    • Landesamt für Denkmalpflege (Genehmigung nach § 21)
    • untere Wasserbehörde beim Landratsamt oder der Stadt

    Quellen

    Bayern

    Was gilt

    In seiner Verwaltungsvorschrift zum Fischereirecht (Stand Februar 2025) stuft Bayern Magnetfischen als erlaubnispflichtige Benutzung des Gewässers nach dem Wasserhaushaltsgesetz ein. Du brauchst also eine wasserrechtliche Erlaubnis. Nürnberg etwa erteilt sie in der Regel nicht. Denkmalrechtlich brauchst du eine Erlaubnis, wenn du dort suchst oder gräbst, wo Bodendenkmäler vermutet werden. Auf eingetragenen Bodendenkmälern sind Ortungsgeräte verboten. Seit Juli 2023 gilt in Bayern außerdem das Schatzregal.

    Zuständig

    • untere Wasserbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)
    • untere Denkmalschutzbehörde, fachlich das Landesamt für Denkmalpflege

    Quellen

    Berlin

    Was gilt

    Das Landesdenkmalamt wertet Magnetfischen wie das Graben nach Bodendenkmalen. Das Denkmalschutzgesetz zählt ausdrücklich auch Sachen in Gewässern zu den Bodendenkmalen. Du brauchst eine Genehmigung, Privatpersonen bekommen sie in der Regel nicht. Der Gewässereigentümer ist zu informieren. Die Berliner Kampfmittelverordnung verbietet, Kampfmittel zu bergen, zu berühren oder an sich zu nehmen.

    Zuständig

    • Landesdenkmalamt Berlin

    Quellen

    Brandenburg

    Was gilt

    Nach § 10 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes braucht eine Erlaubnis, wer gezielt mit technischen Hilfsmitteln sucht oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will. Die Kampfmittelverordnung verbietet ausdrücklich, nach Kampfmitteln zu suchen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel hat das Magnetangeln an allen Bundeswasserstraßen seines Bereichs untersagt.

    Zuständig

    • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM)
    • an Bundeswasserstraßen das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

    Quellen

    Bremen

    Was gilt

    § 16 des Bremischen Denkmalschutzgesetzes verlangt eine schriftliche Genehmigung für die Suche mit technischen Hilfsmitteln und nennt das Bergen aus Gewässern ausdrücklich. Die Landesarchäologie erteilt derzeit keine Genehmigungen. Im Ergebnis ist Magnetangeln in Bremen damit nicht möglich.

    Zuständig

    • Landesarchäologie Bremen

    Quellen

    Hamburg

    Was gilt

    Für die Umweltbehörde ist Magnetangeln kein Gemeingebrauch, sondern eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Wer Gegenstände entnimmt, braucht die Erlaubnis des Gewässereigentümers. Denkmalrechtlich braucht nach § 14 eine Genehmigung, wer Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit Suchgeräten entdecken will. Seit Januar 2026 gilt eine neue Kampfmittelverordnung: Fundmunition anfassen, bewegen oder mitnehmen kostet bis zu 5.000 Euro.

    Zuständig

    • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
    • Archäologisches Museum Hamburg (Bodendenkmalpflege)

    Quellen

    Hessen

    Was gilt

    Nachforschungen, um Bodendenkmäler zu entdecken, brauchen nach § 22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes eine Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Das Regierungspräsidium Kassel hat 2021 zusätzlich klargestellt, dass Magnetfischen kein Gemeingebrauch ist und eine wasserrechtliche Erlaubnis braucht. Das Bußgeld liegt bisher bei höchstens 25.000 Euro. Eine Gesetzesnovelle, die es auf 500.000 Euro anheben soll, liegt dem Landtag vor.

    Zuständig

    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenARCHÄOLOGIE)
    • Wasserbehörde beim Kreis oder Regierungspräsidium

    Quellen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Was gilt

    Seit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes Ende 2025 braucht eine Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde, wer Mess- und Suchgeräte verwendet, die Bodendenkmale auffinden können. Die Gesetzesbegründung nennt das Magnetangeln ausdrücklich. Wer vorsätzlich ohne Genehmigung sucht, macht sich nach dem neuen § 26 strafbar: Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, die Ausrüstung kann eingezogen werden. Nach Kampfmitteln suchen und sie bergen dürfen nur das Landesamt und beauftragte Firmen.

    Zuständig

    • Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als oberste Denkmalschutzbehörde

    Quellen

    Niedersachsen

    Was gilt

    Nach § 12 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes braucht eine Genehmigung, wer Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln suchen will. Die Broschüre für Sondengänger zählt Magnete ausdrücklich dazu. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst warnt ausdrücklich vor dem Magnetangeln. 2020 zog ein Magnetangler in Hannover eine Phosphor-Brandbombe aus dem Stichkanal Linden.

    Zuständig

    • untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis oder der Stadt

    Quellen

    Nordrhein-Westfalen

    Was gilt

    Die LWL-Archäologie stellt klar: Magnetangeln ist erlaubnispflichtig. Rechtsgrundlage ist § 15 des Denkmalschutzgesetzes NRW, die Erlaubnis kostet 75 Euro. Wasserrechtlich ist meist keine Genehmigung nötig. Im Regierungsbezirk Düsseldorf musst du Magnetangeln an Gewässern erster und zweiter Ordnung aber bei der Bezirksregierung anzeigen. Sie bittet außerdem, in der Laichzeit der Lachse und Forellen vom 20. Oktober bis 15. März zu verzichten und die Gewässersohle nicht zu betreten.

    Zuständig

    • Obere Denkmalbehörde: der Kreis, bei kreisfreien Städten die Bezirksregierung

    Quellen

    Rheinland-Pfalz

    Was gilt

    Nachforschungen mit Schatzsuchgeräten brauchen nach § 21 des Denkmalschutzgesetzes eine Genehmigung. Die Landesarchäologie nennt dabei Metallsuchgeräte und Magnete. Ob das auch für Gewässer gilt, steht nicht ausdrücklich im Gesetz. Frag deshalb vorher nach.

    Zuständig

    • untere Denkmalschutzbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung) im Einvernehmen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)

    Quellen

    Saarland

    Was gilt

    § 8 des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes verlangt eine Genehmigung, wer Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln gezielt nach ihnen suchen will. Gewässer sind damit ausdrücklich erfasst. Eine eigene Regel zum Magnetangeln gibt es nicht.

    Zuständig

    • Landesdenkmalamt Saarland

    Quellen

    Sachsen

    Was gilt

    Sachsen ist das einzige Land mit einer allgemeinen Erlaubnis. Seit der Allgemeinverfügung des Landesamts für Archäologie vom 29. März 2023 darf jeder ohne Antrag einen Magneten an Seil oder Angel vom Ufer, von Brücken oder vom Boot ins Wasser bringen und Eisengegenstände vom Gewässerboden bergen. Funde musst du weiterhin melden, das Schatzregal gilt. Wasserrecht, Naturschutz und die Zustimmung des Eigentümers bleiben unberührt, und die Erlaubnis kann widerrufen werden. Fundstellen von Kampfmitteln darfst du laut Kampfmittelverordnung nicht betreten.

    Zuständig

    • Landesamt für Archäologie Sachsen

    Quellen

    Sachsen-Anhalt

    Was gilt

    Eine eigene Regel zum Magnetangeln gibt es nicht. § 14 des Denkmalschutzgesetzes verlangt eine Genehmigung für Nachforschungen nach Kulturdenkmalen. Gewässer und Suchgeräte nennt das Gesetz nicht eigens, bei gezielter Suche liegt die Genehmigungspflicht aber nahe. Die Kampfmittelverordnung von 2025 erlaubt das Sammeln von Kampfmitteln nur dem Kampfmittelbeseitigungsdienst.

    Zuständig

    • untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt

    Quellen

    Schleswig-Holstein

    Was gilt

    Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erteilt als Verwalter der Landesgewässer keine Erlaubnisse zum Magnetangeln. In privaten und kommunalen Gewässern ist es laut Archäologischem Landesamt mit Zustimmung des Eigentümers möglich, aber nicht an bekannten Kulturdenkmalen, in Grabungsschutzgebieten oder an Welterbestätten. Die Kampfmittelverordnung von 2025 verbietet, Fundmunition anzufassen oder mitzunehmen, und sieht dafür bis zu 5.000 Euro vor.

    Zuständig

    • Gewässereigentümer
    • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

    Quellen

    Thüringen

    Was gilt

    Nachforschungen, um Bodendenkmale zu entdecken, brauchen nach § 18 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes eine Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Gewässer nennt das Gesetz nicht eigens. Eine eigene Regel zum Magnetangeln gibt es nicht.

    Zuständig

    • Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

    Quellen

    Magnetangeln an Bundeswasserstraßen

    Rhein, Elbe, Mosel, Main, Donau und die großen Kanäle sind Bundeswasserstraßen. Dort ist zusätzlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig, die zugleich Eigentümerin ist. Nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz brauchst du eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung, wenn deine Nutzung die Schifffahrt beeinträchtigen kann. Ohne Genehmigung drohen bis zu 5.000 Euro. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel hat das Magnetangeln an seinen Wasserstraßen ganz untersagt. Eine bundesweite Regel gibt es nicht. Frag deshalb vor dem ersten Wurf beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach. Die Ämter findest du auf wsv.de.

    So kommst du an eine Genehmigung

    Munition am Magneten: So verhältst du dich

    In Deutschlands Gewässern liegen noch immer große Mengen Munition aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg rückte 2025 nach eigenen Angaben etwa 40 bis 50 Mal wegen Funden von Magnetanglern aus. Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte dazu: „Wir beobachten dieses Hobby weiterhin mit Sorge.“

    Besonders tückisch ist weißer Phosphor aus Brandbomben. Er entzündet sich an der Luft, sobald er trocknet, und brennt mit bis zu 1.300 Grad. Das Land Schleswig-Holstein rät, Phosphor nass zu halten und nur mit Sand zu löschen. Am 12. Juni 2025 zogen Magnetangler an der Plagwitzer Brücke in Leipzig einen qualmenden Gegenstand aus dem Wasser: eine Phosphorbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Polizei richtete einen Sperrkreis ein. Am 12. September 2026 fand ein Magnetangler in Warendorf an der Ems eine Granate, die vor Ort gesprengt werden musste. Laut Lokalpresse droht ihm nun eine Strafe, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe weist auf die nötige Erlaubnis hin.

    Wer Kriegswaffen oder Munition mitnimmt und behält, macht sich strafbar. Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz drohen ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

    Was darfst du von deinen Funden behalten?

    Nicht alles, was am Magneten hängt, gehört automatisch dir.

    • Schrott: Weggeworfene Gegenstände sind herrenlos. Du darfst sie dir aneignen, solange kein Verbot und kein Recht eines anderen entgegensteht.
    • Verlorene Sachen: Fundsachen mit einem Wert über 10 Euro musst du nach § 965 BGB beim Fundbüro anzeigen. Meldet sich nach sechs Monaten niemand, gehören sie dir. Sonst steht dir Finderlohn zu, 5 Prozent bis 500 Euro Wert und 3 Prozent darüber.
    • Diebesgut: Fahrräder, E-Scooter, Tresore oder Geldbörsen sind oft gestohlen und nicht herrenlos. Sie gehören zur Polizei. Wer sie behält, riskiert eine Anzeige wegen Unterschlagung.
    • Archäologische Funde: Alle Länder haben ein Schatzregal. Funde von wissenschaftlichem Wert gehören dem Land und müssen der Denkmalbehörde gemeldet werden.
    • Waffen und Munition: Nie mitnehmen, immer die Polizei rufen.

    Schrott entsorgen und Natur schonen

    Was du herausholst, nimmst du mit. Wer den Schrott am Ufer liegen lässt, lagert Abfall unerlaubt ab. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind dafür bis zu 100.000 Euro möglich. Metall bringst du zum Wertstoffhof oder Schrotthändler, Batterien und Akkus zur Schadstoffannahme. Für große Teile wie Fahrräder oder Roller lohnt ein Anruf bei der Stadtreinigung.

    Wie es gut laufen kann, zeigt Neuwied: Im August 2026 holten Magnetangler eines Umweltvereins gemeinsam mit der Initiative Cleanup Neuwied zwei Motorroller, Schilder und Batterien aus dem Rhein. Die Servicebetriebe der Stadt holten den Schrott ab.

    Für die Natur gilt:

    • Meide Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete, dort brauchst du eine Befreiung.
    • Verzichte während der Laichzeiten auf das Magnetangeln. Die Bezirksregierung Düsseldorf nennt für Lachs und Forelle den 20. Oktober bis 15. März.
    • Bleib am Ufer oder auf der Brücke und betritt nicht die Gewässersohle.
    • Störe keine brütenden Vögel im Schilf und am Ufer.

    Magnetangeln mit Kindern

    Eine Altersgrenze für den Kauf eines Magneten gibt es nicht. Genehmigungen bekommen in der Regel aber nur Erwachsene. Kinder sollten deshalb nie allein mit einem starken Magneten losziehen. Sie können die Gefahr durch Munition nicht einschätzen, und ein Neodym-Magnet kann Finger schwer einklemmen. Mach daraus besser ein gemeinsames Projekt: Du hast die Genehmigung, führst den Magneten und schaust zuerst, was dranhängt. Dein Kind hilft beim Sortieren und Säubern harmloser Funde.

    Die richtige Ausrüstung zum Magnetangeln

    Du brauchst einen starken Magneten, ein robustes Seil und gute Handschuhe. Worauf es dabei ankommt, liest du hier.

    Haftkraft: Was die Angabe wirklich bedeutet

    Bergemagnete werden mit Haftkräften von 100 bis über 1.000 Kilogramm beworben. Diese Werte gelten aber nur im Labor: senkrechter Zug auf eine 2 Zentimeter dicke, glatte Stahlplatte. Im Wasser sieht das anders aus. Schon ein halber Millimeter Rost, Schlamm oder Lack kann die Haftkraft halbieren. Ziehst du seitlich, wie beim Schleifen über den Grund, bleiben nur etwa 15 bis 20 Prozent übrig. Dünnes Blech hält ebenfalls schlechter.

    Bei zweiseitigen Magneten lohnt ein zweiter Blick. Manche Händler geben die Haftkraft pro Seite an, andere addieren beide Seiten. „500 kg“ kann also auch zweimal 250 Kilogramm bedeuten.

    Für den Einstieg reichen 150 bis 300 Kilogramm pro Seite. Ein zu starker Magnet bleibt leicht an Spundwänden oder schwerem Schrott hängen und lässt sich dann kaum noch lösen.

    Magnetformen

    Neodym-Magnete zum Magnetangeln haben meist einen Durchmesser von 50 bis 100 Millimetern. Runde Magnete verkanten seltener als eckige. Diese Bauformen sind verbreitet:

    Bergemagnet
    Bergemagnet

    Bergemagnet

    Einseitige Bergemagnete ziehen an der Unterseite. Zweiseitige Modelle haben zusätzlich eine magnetische Seite oben und eignen sich zum Schleifen über den Grund, weil sie egal wie sie liegen Kontakt finden. Viele haben zwei Ösen: An der zweiten kannst du ein Sicherungsseil befestigen, um einen festsitzenden Magneten seitlich abzuziehen.

    Topfmagnet
    Topfmagnet

    Topfmagnet

    Beim Topfmagneten wirkt die Kraft nur nach unten. Er eignet sich zum senkrechten Absenken, etwa von Brücken. Beim Schleifen kippt er leicht und verliert dann viel Haftkraft. Topfmagnete sind günstig und für Einsteiger gut geeignet.

    Daneben gibt es 360-Grad-Magnete, die rundum haften und sich für das Schleifen eignen.

    Seil, Karabiner und Zubehör

    Eine Angelschnur reißt bei schwerer Last sofort. Nimm ein Seil aus Polypropylen oder Polyester mit 8 bis 10 Millimetern Durchmesser und 15 bis 25 Metern Länge, je nachdem, ob du vom Ufer oder von einer hohen Brücke angelst. Polypropylen nimmt kaum Wasser auf und schwimmt. Knote das Seil mit einem Palstek oder nutze einen Karabiner mit Schraubverschluss. Sichere die Ringschraube des Magneten mit Schraubensicherung, damit sie sich nicht losdreht. Prüfe das Seil regelmäßig auf Scheuerstellen und spüle es nach dem Einsatz mit klarem Wasser ab.

    Sinnvolles Zubehör:

    • schnittfeste und wasserdichte Handschuhe, denn rostige Kanten und Glas schneiden tief
    • ein Greifhaken für Funde, die der Magnet allein nicht hält
    • ein Eimer oder eine stabile Box und ein Müllsack für den Schrott
    • Tücher und eine Bürste zum Säubern
    • ein geladenes Handy für den Notfall

    Bewahre Neodym-Magnete immer mit Abstand zu Herzschrittmachern, Smartphones, Bankkarten und anderen Magneten auf.

    Wo lohnt sich das Magnetangeln?

    Die meisten Funde machst du dort, wo Menschen sind. Bevor du losgehst, prüfst du immer zuerst die Regeln für genau diese Stelle.

    Brücken

    Von Brücken fällt oder fliegt viel ins Wasser, darunter auch Diebesgut. Achte auf Fußgänger, Radfahrer und den Verkehr hinter dir. In der Fahrrinne von Bundeswasserstraßen hat die Schifffahrt Vorrang.

    Häfen und Anleger

    Häfen sind ergiebig, aber fast immer genehmigungspflichtig. Der Magnet verfängt sich leicht an Spundwänden, Stahlträgern und Kabeln.

    Ufer von Seen, Teichen und Bächen

    Am Ufer erreichst du nur den Bereich in Wurfweite. In Teichen sinken Gegenstände tief in den Schlamm, in Bächen bleiben sie oft näher an der Oberfläche. Nimm Rücksicht auf Pflanzen, Fische und Vögel.

    Was findet man beim Magnetangeln?

    Die meisten Funde sind Nägel, Schrauben, Kronkorken, Werkzeug und Schrott. Dazu kommen Fahrräder, Einkaufswagen und mit etwas Glück ein altes Hufeisen oder ein historisches Werkzeug. Bronze, Silber und Gold zieht ein Magnet nicht an.

    Schrott, den man beim Magnetangeln so findet
    Schrott, den man beim Magnetangeln so findet
    Rostige Stange beim Magnetfischen gefangen
    Rostige Stange beim Magnetfischen gefangen
    Rostiges Beil beim Magnetangeln gefunden
    Rostiges Beil beim Magnetangeln gefunden
    Rostigen Nagel mit Magnet geangelt
    Rostigen Nagel mit Magnet geangelt
    Munition beim Magnetangeln gefunden
    Munition beim Magnetangeln gefunden
    Alte Zange beim Magnetangeln gefunden
    Alte Zange beim Magnetangeln gefunden

    Video: Genehmigung und Antrag zum Magnetangeln

    Beim Abspielen wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt. Direkt auf YouTube ansehen

    Häufige Fragen zum Thema Magnetangeln

    Ist Magnetangeln in Deutschland erlaubt?

    Magnetangeln ist in Deutschland nicht pauschal verboten, aber in fast allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Die Regeln stehen vor allem in den Denkmalschutzgesetzen der Länder. Dazu kommen Wasserrecht, die Zustimmung des Gewässereigentümers und die Kampfmittelverordnungen. Nur Sachsen erlaubt das Magnetangeln per Allgemeinverfügung ohne Antrag. In Berlin und Bremen bekommen Privatleute in der Regel keine Genehmigung.

    Brauche ich einen Angelschein zum Magnetangeln?

    Nein. Beim Magnetangeln fängst du keine Fische, deshalb brauchst du keinen Fischereischein. Bayern stellt das in seiner Verwaltungsvorschrift zum Fischereirecht ausdrücklich klar. Statt des Angelscheins brauchst du aber meist eine Genehmigung der Denkmalbehörde und die Zustimmung des Gewässereigentümers. Den Fischereiberechtigten solltest du informieren.

    Wo bekomme ich eine Genehmigung zum Magnetangeln?

    Zuständig ist meist die Denkmalbehörde deines Bundeslands, je nach Land das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesarchäologie oder die untere Denkmalschutzbehörde beim Kreis. Zusätzlich fragst du die untere Wasserbehörde, an Bundeswasserstraßen das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, und den Eigentümer des Gewässers. Welche Behörde in deinem Land zuständig ist, zeigt unsere Tabelle.

    Was mache ich, wenn ich Munition finde?

    Fass die Munition nicht an, löse sie nicht vom Magneten und wirf sie nicht zurück ins Wasser. Halte Abstand, ruf sofort die Polizei über 110 und merke dir die Stelle. Phosphor aus Brandbomben kann sich beim Trocknen selbst entzünden. Wer Kriegswaffen oder Munition mitnimmt und behält, macht sich strafbar.

    Darf ich meine Funde beim Magnetangeln behalten?

    Weggeworfenen Schrott darfst du in der Regel behalten. Verlorene Sachen mit einem Wert über 10 Euro musst du beim Fundbüro anzeigen, gestohlene Gegenstände wie Fahrräder oder Tresore gehören zur Polizei. Archäologische Funde gehören wegen des Schatzregals dem Land und müssen der Denkmalbehörde gemeldet werden. Waffen und Munition nimmst du nie mit.

    Wie stark muss ein Magnet zum Magnetangeln sein?

    Für den Einstieg reichen 150 bis 300 Kilogramm Haftkraft pro Seite. Die Herstellerangaben gelten nur bei senkrechtem Zug auf dicken, glatten Stahl. Rost, Schlamm und seitlicher Zug senken die Haftkraft im Wasser deutlich. Bei zweiseitigen Magneten addieren manche Händler beide Seiten.

    Ab welchem Alter darf man Magnetangeln?

    Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht, Genehmigungen bekommen in der Regel aber nur Erwachsene. Kinder sollten nie allein mit einem starken Magneten losziehen, weil sie die Gefahr durch Munition nicht einschätzen können. Besser ist ein gemeinsamer Ausflug, bei dem ein Erwachsener den Magneten führt.

    Welche Strafe droht beim Magnetangeln ohne Genehmigung?

    Die Denkmalschutzgesetze sehen Bußgelder bis 25.000 Euro (Hessen) und bis 5 Millionen Euro (Bayern) vor, in vielen Ländern bis 250.000 oder 500.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist die vorsätzliche Suche ohne Genehmigung seit Ende 2025 eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Dazu können Bußgelder nach Wasser-, Abfall- und Kampfmittelrecht kommen.

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    10 Kommentare

    1. Chris

      Wird immer beliebter / ist fast überall verboten. Wie passt das zusammen?

      1. Christoph (Angelmagazin.de)

        Moin Chris, der Reiz des Magnetangelns ist groß. Vor allem durch Youtube und Co. hat das "Hobby" bei vielen jungen Menschen einen kleinen Hype ausgelöst. Leider gehen viele Magnetangler ans Wasser, ohne sich vorher über die geltenden gesetzlichen Regelungen vor Ort zu informieren. VG Christoph

    2. Alex

      Hi Christoph, ich komme aus NRW, habe aber im Artikel nichts gefunden wo man sich die Genehmigung für dieses Bundesland herholen soll…

      1. Christoph Hein

        Hallo Alex, diese bekommst du idR bei der Verwaltung in der Stadt / deiner Gemeinde. VG Christoph

    3. Jérémy Piquet

      hallo, Ich bin Jérémy und bin in NRW. Wo bekomme ich die Genehmigung / Berechtigung, legal mit einem Magneten fischen zu dürfen? Wen soll ich kontaktieren? Danke im Voraus LG Jérémy

      1. Christoph Hein

        Hallo Jeremy, dies kannst du normalweise vor Ort bei deiner Kreisverwaltung beantragen. Dort wird man dir dann ebenfalls erzählen, welche Einschränkungen/Bedingungen es zu beachten gibt. VG Christoph

    4. Ralf Kaszemek

      Kleiner Tip. Beantragt das Magnetfischen zum bergen von Schrott, aus dem Gewässer. Umweltschützer haben besser Chancen auf eine Bewilligung als Schatzsucher.

      1. Christoph Hein

        Guter Hinweis Ralf, danke dir! :) VG Christoph

    5. Heiko Obywatel

      Hallo Christoph gibt es beim Magnetangeln eine Altersbeschränkung ? Habe einen neun jährigen Jungen der ganz verrückt danach ist. Er wohnt in NRW

      1. Christoph Hein

        Hallo Heiko, beim reinen Kauf eines Bergemagneten gibt es zwar keine gesetzliche Altersbeschränkung, aber in der Praxis sieht das für NRW ganz anders aus. Ein 9-Jähriger darf und sollte dort definitiv nicht alleine losziehen – und auch für Erwachsene gelten strenge Regeln. Hier sind die wichtigsten Fakten für NRW: Strenge Genehmigungspflicht: Magnetangeln ist in NRW nicht einfach so frei erlaubt! Nach dem Denkmalschutzgesetz (§ 15 DSchG NRW) braucht man zwingend eine offizielle Suchgenehmigung (Grabungserlaubnis) der Denkmalbehörde, da man nach Bodendenkmälern sucht. Wer ohne erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die extrem teure Bußgelder nach sich ziehen kann. Diese Erlaubnis wird in der Regel nur an "zuverlässige" Erwachsene vergeben. Du müsstest die Genehmigung also für dich beantragen. Lebensgefahr durch Kampfmittel: Das ist der wichtigste Punkt, gerade bei einem Kind. In unseren Gewässern liegen massenhaft alte Weltkriegsbomben, Granaten und scharfe Munition. Das Hochziehen solcher Gegenstände ist lebensgefährlich. Ein 9-Jähriger kann diese Gefahr absolut nicht einschätzen oder richtig reagieren, wenn plötzlich eine rostige Granate am Magneten hängt. Mein ehrlicher Rat: Wenn der Junge so verrückt danach ist, macht ein gemeinsames Projekt daraus. Beantrage du offiziell die Erlaubnis bei eurer zuständigen Denkmalbehörde (z.B. beim LWL) und hole dir das Okay vom Gewässereigentümer. Wenn ihr dann legal am Wasser seid, führst du den Magneten und prüfst zuerst, was dranhängt. Der Junge kann dann beim sicheren "Untersuchen" und Säubern von harmlosen Fundstücken (wie alten Münzen, Hufweisen oder Werkzeug) helfen. Alleine oder nur mit Kumpels solltest du ihn mit einem Magneten aber auf gar keinen Fall ans Wasser lassen. Passt auf euch auf! Gruß Christoph

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