Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Deutschland 2024

Christoph Hein
Aktualisiert am 02.01.2024

Schonzeiten & Mindestmaße

Um Fischbestände in Deutschland zu erhalten, gibt es Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten. Diese sorgen dafür, dass die Fische innerhalb ihrer Laich- und Fortpflanzungszeit nicht gestört werden und sich so ohne Probleme fortpflanzen können.

Jedes Bundesland kann hierbei die Schonzeiten und Mindestmaße individuell festlegen, sodass diese nicht pauschal für alle Gewässer in Deutschland gelten. Daher ist es sehr empfehlenswert, sich vor dem Angeln darüber zu informieren, ob eine bestimmte Fischart gerade geschützt ist. Gerade wenn man Urlaub in einem anderen Bundesland macht, wird dies häufig vergessen.

Im folgenden Artikel findet ihr daher Links zu allen Bundesländern und den jeweiligen Regelungen dort.

Liste mit Schonzeiten nach Bundesland

Pächter, Vereine & Verbände können individuelle Schonzeiten festlegen

Auch wenn das Fischereigesetz und die darin festgehaltenen Schonzeiten auf Länderebene festgelegt werden, so können etwa Vereine oder einzelne Verbände jeweils trotzdem eigene Schonzeiten für ihre Gewässer festlegen.

Wichtig dabei ist, dass sie die gesetzlich vorgegebenen Schonzeiten zwar nicht verkürzen, aber verlängern können. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld beim Pächter des jeweiligen Gewässers über die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße zu informieren, um nicht gegen diese zu verstoßen. In der Regel können die Regelungen auf der Webseite des Pächters eingesehen werden. Auch mit der Ausgabe des Erlaubnisscheins werden häufig Infozettel ausgegeben, auf denen die relevanten Informationen zu finden sind.

Bußgeldhöhe: Fisch während der Schonzeit gefangen

Wird ein Fisch während der Schonzeit gefangen, so kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Kann einem Angler der Tatbestand des Vorsatzes nachgewiesen werden, so kann neben dem Bußgeld auch sämtliche Angelausrüstung, die er zum Zeitpunkt der Tat mit sich führt, eingezogen werden.

BundeslandBußgeldhöhe
Baden-Württembergbis zu 5.000 Euro
Bayernbis zu 5.000 Euro
Berlinbis zu 50.000 Euro
Brandenburgbis zu 50.000 Euro
Bremenbis zu 5.000 Euro
Hamburgbis zu 10.000 Euro
Hessenbis zu 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.000 Euro
Niedersachsenbis zu 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalenbis zu 5.000 Euro
Rheinland-Pfalzbis zu 5.000 Euro
Saarlandbis zu 5.000 Euro
Sachsenbis zu 5.000 Euro
Sachsen-Anhaltbis zu 5.000 Euro
Schleswig-Holsteinbis zu 25.000 Euro
Thüringenbis zu 5.000 Euro
 

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