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    Schonzeiten & Mindestmaße für Fische in Mecklenburg-Vorpommern 2026

    Schild mit Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern
    Christoph HeinAutorChristoph Hein

    Zuletzt geprüft: Freitag, den 4. September 2026

    23Arten mit Schonzeit
    davon heute geschont
    12ganzjährig geschützt

    Mindestmaße und alle Termine je Art stehen in der Tabelle ↓

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    Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Schonzeiten und Mindestmaße für ausgewählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben. Bei Missachtung dieser Regelungen können bis zu 75.000 Euro Strafe fällig werden. Mecklenburg-Vorpommern führt damit die Liste der höchsten Bußgelder für Missachtung der Schonzeiten & Mindestmaße in Deutschland an.

    Aus der folgenden Tabelle könnt ihr die derzeit geltenden Schonzeiten und Mindestmaße für alle heimischen Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.

    Tabelle mit Schonzeiten für Mecklenburg-Vorpommern

    Alle hier genannten Fische dürfen in der Schonzeit sowie unterhalb ihres Mindestmaßes nicht beangelt bzw. entnommen werden. Dadurch soll den Fischen ermöglicht werden, sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen zu können und so der Bestand erhalten bleiben.

    Binnengewässer

    Schonzeiten Mecklenburg-Vorpommern Binnengewässer

    16 von 24 Arten haben eine Schonzeit. Die Balken zeigen den geschützten Zeitraum im Jahresverlauf.

    FischartSchonzeitMindestmaß
    Aal01.12. – 28.02.50 cm
    Alandkeine25 cm
    Äschekeine30 cm
    Bachforelle01.10. – 31.03.30 cm
    Bachschmerle01.03. – 31.05.
    Barschkeine17 cm
    Binnenstint01.03. – 30.04.
    Bitterling01.04. – 30.06.
    Elritze01.04. – 30.06.
    Hasel01.03. – 31.05.
    Hechtkeine45 cm
    Karpfenkeine40 cm
    Lachs01.09. – 31.03.60 cm
    Maräne01.10. – 31.12.30 cm
    Meerforelle01.09. – 31.03.45 cm
    Quappe01.01. – 15.02.30 cm
    Rapfenkeine35 cm
    Schlammpeitzger01.04. – 31.07.
    Schleiekeine25 cm
    Steinbeißer01.04. – 31.07.
    Wels01.05. – 30.06.70 cm
    Zährte01.05. – 31.07.
    Zanderkeine45 cm
    Zope01.04. – 31.05.

    Küstengewässer

    Schonzeiten Mecklenburg-Vorpommern Küstengewässer

    9 von 15 Arten haben eine Schonzeit. Die Balken zeigen den geschützten Zeitraum im Jahresverlauf.

    FischartSchonzeitMindestmaß
    Aal1ganzjährig geschont
    Barschkeine20 cm
    Dorsch01.02. – 31.03.35 cm
    Flunderkeine25 cm
    Glattbuttkeine30 cm
    Hecht01.03. – 30.04.50 cm
    Klieschekeine25 cm
    Lachs15.09. – 14.12.60 cm
    Meerforelle15.09. – 14.12.45 cm
    Ostseeschnäpel01.11. – 30.11.40 cm
    Quappekeine30 cm
    Schollekeine25 cm
    Steinbutt01.06. – 31.07.30 cm
    Zährteganzjährig geschont
    Zander223.04. – 22.05.45 cm
    1. vom 01.03.2023 bis 31.03.2024 gilt ein Fangverbot für Freizeitfischer / Angler auf EU-Ebene für die gesamten EU-Gewässer
    2. in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff 40 cm

    Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer legen i.d.R. für die Wirtschaftsfischarten eigene Schonzeiten fest (Aufdruck auf der Angelerlaubnis beachten).

    Ganzjährig geschützte Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern

    Folgende 12 Fischarten sind aufgrund ihrer seltenen Verbreitung in MV ganzjährig geschützt und dürfen nie geangelt werden:

    Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland im Nordosten Deutschlands ist mit seinen fast 2.000 Kilometern Ostseeküste, 26.000 Kilometer Fließgewässer und über 2.000 Seen wie geschaffen fürs Angeln. Die unterschiedlichen Gewässer sind abwechslungsreich und bieten etwas für jeden Geschmack. Mit dem Touristenfischereischein können sich auch Neulinge unproblematisch in dem Sport versuchen – diese Erlaubnis wird für Tage, Wochen oder sogar mehrere Monate ausgestellt.

    Abwechslungsreiche Angelreviere in Mecklenburg-Vorpommern

    Allein die Ostseeküste kann auf viele Arten beangelt werden. Abendliches Brandungsangeln auf der Jagd nach leckeren Plattfischen sind besonders in der Lübecker Bucht oder an den schönen Stränden der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst beliebt. Eine gute Möglichkeit, um Dorschen, Lachsen und Meerforellen nachzustellen sind Angeltouren, zu denen zahlreiche Hochseekutter die Hobbyfischer mitnehmen. Wer von Molen oder Seebrücken wie beispielsweise auf Usedom oder Rügen seine Rute auswirft, der zieht mit Glück etliche Heringe oder Hornhechte aus dem Wasser.

    In den Binnengewässer wie den kristallklaren Seen der Mecklenburgischen Seenplatte oder in den Flüssen wie Havel, Peene oder Warnow tummeln sich fast 40 Fischarten. Regelmäßig wird hier von Fängen wie kapitalen Hechten mit über 1 Meter Länge berichtet. Aber auch etwas seltenere Wasserbewohner wie Maränen können hier beißen. Die Chancen auf einen großen Fang erhöhen sich vom Wasser aus, darum werden an zahlreichen Gewässern Boote zum Verleih angeboten. Auch Hausboote für eine mehrtägige Angeltour sind auf der Seenplatte keine Seltenheit. Zu einem echten Trend haben sich in den letzten Jahren Kajaks und SUPs bei Angelfreunden entwickelt. Beliebte Reviere zum Sportfischen sind unter anderem die Müritz – Deutschlands größter Binnensee –, der Krakower See, der Fleesensee oder auch der Plauer See. Das Bundesland ist auch was Unterkünfte angeht bestens auf die Bedürfnisse von Petrijüngern eingestellt. Etliche Campingplätze, Herbergen erfüllen die Kriterien, um zertifizierte Angelunterkünfte zu sein. Diese erkennt man an dem Siegel „Angelurlaub MV – Geprüfte Qualität“.

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    4 Kommentare

    1. Lothar Görs

      Guten Tag Finde die aufgeführten Maße und Schonzeiten sehr hilfreich. Habe aber die Maße für Zander anders im Kopf. Im Bodden, wo ich viel auf Zander fische war das Mindestmaß immer anders. Hat sich die Mindestgröße geändert?

      1. Christoph (Angelmagazin.de)

        Moin Lothar, die Mindestmaße sind soweit korrekt. Es kann allerdings sein, dass die Vorgaben für den Bodden individuell angepasst wurden und daher anders ausfallen. Dies kannst du am besten vor Ort, z. B. bei der Ausgabestelle für die Erlaubnisscheine erfragen. Viele Grüße Christoph

    2. Scholle

      Die Schonzeiten sind doch falsch. Hecht hat keine Schonzeit? Das stimmt doch nicht. Zander nur ein paar Wochen?

      1. Christoph (Angelmagazin.de)

        Moin Scholle, die Schonzeiten sind so weit schon korrekt. Gerne sonst auch hier noch mal auf der offiziellen Webseite des LALLF nachlesen: https://www.lallf.de/fischerei/fischereischutz/mindestmasseschonzeiten/ Der Hecht hat keine gesetzliche Schonzeit, allerdings können die Gewässerbetreiber/Pächter eigene Schonzeiten festlegen. Dies ist jedoch individuell geregelt und meist den Erlaubnisscheinen zu entnehmen. Viele Grüße Christoph

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