6 Kommentare
  1. Hallo, die Karausche fehlt mit Mindestmaß und Schonzeit.

    1. Moin Rocco,

      danke für den Hinweis, ist ergänzt.

      Viele Grüße
      Christoph

  2. Hallo Christoph,
    der Passus “* Bei gemeinsamen Auftreten von Bach- und Regenbogenforellen in einem fließenden Gewässer gilt für die Regenbogenforelle die gesetzliche Schonzeit der Bachforelle (1. Oktober bis 31. März).” stimmt nicht mehr. Sie taucht im §1 zu Schonzeiten und Mindestmaßen nicht mehr auf.

    Jegliche gefangene Regenbogenforelle ist zwingend zu entnehmen, egal, wie groß. Darauf geht auch noch einmal § 6 ein.

    (2) Gefangene Fische, die in Thüringen nach Artikel 3 Nr. 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 nicht heimisch oder nach Artikel 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 gebietsfremd sind, für die keine Schonzeit oder kein Mindestmaß festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.

    Grüße
    Leo

    1. Hallo Leo,

      danke für den Hinweis. Ist korrigiert!

      VG
      Christoph

  3. Zander (Sander lucioperca)

    1. April bis 31. Mai Schonzeit in Thüringen

    45 cm Mindestmaß

    1. Danke für den Hinweis, da hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Ist korrigiert.

      VG
      Christoph

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