Angelschein / Fischereischein online machen

Christoph Hein
Aktualisiert am 10.03.2024

Angelschein / Fischereischein online machen

Wer in Deutschland an öffentlichen Gewässern angeln möchte, der benötigt dafür einen Angelschein (offizielle Bezeichnung: Fischereischein). Das Angeln ohne Angelschein ist fast überall in Deutschland verboten und mit teils hohen Strafen belegt. Durch das Ablegen der Fischerprüfung stellt der Staat sicher, dass der Angler weiß, wie er mit einem gefangenen Fisch umzugehen hat. Im folgenden Artikel erfahrt ihr, wie ihr euren Angelschein ganz einfach online machen könnt, wie die Fischerprüfung abläuft und was ihr sonst noch beachten müsst.


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Zum Angelschein in 4 Schritten

1. Vorbereitungskurs absolvieren

Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, musst du zunächst einen Vorbereitungskurs absolvieren. Dies kannst du entweder per Online-Kurs oder vor Ort in einem Präsenzkurs tun.

Wenn du wissen möchtest, welche Regeln für dein Bundesland gelten, klicke einfach das Bundesland in der folgenden Liste an: Baden-Württemberg, BayernBerlin, BrandenburgBremen, HamburgHessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, SachsenSachsen-AnhaltSchleswig-Holstein, Thüringen.

2. Zur Fischerprüfung anmelden

Nachdem du dich für einen Vorbereitungskurs entschieden und diesen auch erfolgreich durchgeführt hast, musst du dich für deine Fischerprüfung anmelden. Hast du dich für einen lokalen Vorbereitungskurs entschieden, so klärst du den Prüfungstermin im Normalfall mit dem Kursanbieter ab.

Hast du dich für einen Onlinekurs entschieden, so kannst du die Prüfungsanmeldung per Telefon oder Webseite des Verbandes durchführen. Nachdem du einen Termin ausgesucht hast, musst du in der Regel nur die Prüfungsgebühr überweisen und bekommst anschließend eine Terminbestätigung.

3. Fischerprüfung ablegen

Nun gilt es, die Fischerprüfung zu bestehen. Je nach Bundesland ist die Prüfung unterschiedlich lang und enthält leicht unterschiedliche Fragen und Themenschwerpunkte.

Mithilfe des Online-Kurses von Fishing-King kannst du dich optimal auf die Prüfung vorbereiten, sodass du die Fragen im Schlaf beantworten kannst.

Neben der theoretischen Prüfung gibt es einigen Bundesländern auch einen praktischen Teil. Wo dies noch Teil der Prüfung ist, erfährst du in den Details zu den einzelnen Bundesländern.

4. Fischereischein abholen

Hast du die Fischerprüfung erfolgreich bestanden, so kannst du dir mit dem Prüfungszeugnis deinen Fischereischein abholen. Diesen erhältst du im Normalfall beim Amt deiner Stadt oder Gemeinde. Die Kosten für den Fischereischein und auch die Gültigkeit des Fischereischeins unterscheiden sich je nach Bundesland.

Mit dem Fischereischein bist du nun berechtigt, dir eine Fischereierlaubnis/Angelkarte für dein Wunschgewässer zu besorgen. Diese erhältst du bei der Gemeinde, bei Angelläden oder direkt beim Pächter des Gewässers.

Angelschein nach Bundesland

Falls ihr euch für genaue Details zu einem speziellen Bundesland interessiert, klickt einfach auf das Bundesland in der nachfolgenden Liste.

Angelschein nach Städten

Klicke auf einen der folgenden Links, um nähere Informationen zum Angelschein zu einer bestimmten Stadt zu erhalten. Auch wenn sich die Regelungen grundsätzlich an dem entsprechenden Bundesland orientieren, findet ihr hier detaillierte Informationen zu z.B. den entsprechenden Ämtern, Prüfungsorten und so weiter.

BielefeldBochumBonnChemnitzDortmundDüsseldorfDuisburgDresdenEssenFrankfurtHannoverKarlsruheKielKölnLeipzigLübeckMagdeburgMainzMannheimMünsterRostockStuttgart

Vorbereitungskurs zum Angelschein machen

Wer sich dafür entscheidet, seinen Angelschein zu machen, der hatte in der Vergangenheit nur die Möglichkeit, die Prüfungsvorbereitung bei einem lokalen Angelverein oder Anbieter in einem Präsenzkurs zu machen. Dies war dann mit entsprechender Anwesenheitspflicht vor Ort verbunden, die Kurse fanden meist am Wochenende statt. Diese Form der Vorbereitung ist zum einen sehr unflexibel, zum anderen aber auch mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden, je nachdem, wie weit der nächste Angelverein entfernt und wie stark die anstehenden Kurse bereits ausgebucht waren.

Mit Fishing-King gibt es aber zum Glück seit einiger Zeit einen Anbieter, der das Absolvieren der Angelschein-Vorbereitung auch online ermöglicht, ohne dass ihr dafür zu eurem nächsten Angelverein fahren müsst. Hier kann ich aus erster Hand berichten, da ich dort auch meine Vorbereitung zur Fischerprüfung absolviert habe und von dem Konzept sehr überzeugt bin. Im Folgenden will ich euch daher genau erklären, wie die Vorbereitung zum Angelschein mit Fishing-King funktioniert. Wer beim Kauf des Onlinekurses sparen möchte, bekommt hier einen 5 Euro Gutscheincode von uns.

Fishing-King: Vorbereitung zum Angelschein online machen

Angelschein online machen

Seit einiger Zeit können Interessierte die Vorbereitung zur Fischerprüfung auch online absolvieren. Dies spart gegenüber einem Präsenzkurs beim lokalen Angelverein eine ganze Menge Zeit. Während bei einem solchen Kurs eine Anwesenheitspflicht besteht und ähnlich wie in der Schule gemeinsam der Stoff für die Prüfung durchgegangen wird, kann dies auf Fishing-King bequem per Smartphone von Zuhause erledigt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass man sich die Zeit zum Lernen deutlich besser einteilen und ganz bequem von der Couch aus das Lernmaterial durchgehen kann. Der Kurs funktioniert dabei sowohl im Browser als auf dem Smartphone oder Tablet.

Kosten für den Onlinekurs

Die Kosten für den Fishing-King Onlinekurs fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern ist der Kurs aufgrund der dortigen Regularien nur als Begleitkurs zum klassischen Präsenzkurs möglich, hier werden 49 Euro für die Nutzung des Onlinekurses fällig. Hier ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten für den Begleitkurs anfallen. In allen Bundesländern, in denen der Onlinekurs als vollwertiger Ersatz für den Präsenzkurs anerkannt ist, liegen die Kosten bei rund 169 Euro.

Für diesen Preis erhaltet ihr vollen Zugang zu allen Inhalten, die ihr für die Prüfung benötigt. Nicht enthalten sind hier die Prüfungskosten für die Fischerprüfung, welche je nach Bundesland variieren kann. Wie hoch diese ausfallen, findet ihr in unserer Tabelle zu den Prüfungskosten der Fischerprüfung.

Inhalte & Ablauf des Onlinekurses

1. Einleitung

Beim ersten Einloggen erfahrt ihr zunächst alles, was ihr im Allgemeinen wissen solltet. Dazu gehört eine kurze Einführung in den Kursbereich von Fishing-King, als auch eine kurze Tour durch das Material für die nächsten Wochen. Alles in allem bekommt ihr hier zum Start einen perfekten Überblick, welche Schritte es noch bis zum Angelschein sind.

2. Fischbestimmung

Innerhalb der Sektion “Fischbestimmung” lernt ihr nach und nach, welche Besonderheiten die einzelnen Fische besitzen und wie sich diese voneinander unterscheiden. Hier kommt es häufig auf die Details an, welche euch in ausführlichen Erklärvideos beigebracht werden. Dabei helfen vor allem die Eselsbrücken, zu denen es ein eigenes Video gibt. Auch zu anderen Tieren wie bspw. Krebsarten erfahrt ihr einiges an Wissen.

3. Gerätebau

Das Kapitel “Gerätebau” bringt euch das Thema Ausrüstung näher. Hier erfahrt ihr, welche Ruten es gibt, welche Eigenschaften diese besitzen und welche Schnur ihr für welche Angelmethode benötigt. Auch Themen wie Haken, Rollen, Wirbel und Knoten werden hier ausführlich erklärt, sodass für die Prüfung keine Fragen offen bleiben.

Angelschein machen: Rutenbau auf Fishing-King
Angelschein machen: Rutenbau auf Fishing-King

4. Probeprüfung

Nach jeder Sektion habt ihr die Möglichkeit, die dazu passenden Fragen testweise zu beantworten. Habt ihr dies in jeder Sektion gemacht, so habt ihr die Möglichkeit, Testprüfungen zu absolvieren, um euer Wissen anhand eines echten Prüfungsbogens zu testen. Ob ihr mit eurem Ergebnis bestanden hättet, erfahrt ihr sofort nach Ausfüllen des Testbogens. So könnt ihr euch optimal auf die Prüfung vorbereiten. 

5. Statistiken

Im Bereich “Statistiken” habt ihr die Möglichkeit, euch einen Einblick in eure Erfolge zu verschaffen. Versucht alle Themen und Fragebögen so häufig durchzugehen, bis ihr überall 100 % geschafft habt.

6. Prüfungsanmeldung

Anschließend könnt ihr euch bequem zu Prüfung für euren Angelschein über das Menü auf Fishing-King anmelden. Klickt dazu auf den Reiter “Prüfungsanmeldung” und wählt dort einen passenden Termin aus. Danach bekommt ihr eine Mail mit weiteren Informationen, wie bspw. den Zahlungsdaten für die Prüfungsgebühr. Anschließend steht eurer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege.

Dauer des Onlinekurses

Die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zur bestandenen Fischerprüfung sowohl von dir selbst, als auch von den verfügbaren Prüfungsterminen ab. Ich kann sagen, dass ich rund einen Monat mit Lernen verbracht habe, bevor ich mich zur Prüfung angemeldet habe.

Sobald ihr euch sicher seid, einen guten Wissensstand aufgebaut zu haben, könnt ihr euch zur Prüfung anmelden. Da meist ein paar Wochen Vorlauf notwendig sind und die Prüfungstermine in größeren Städten schnell ausgebucht sind, solltet ihr frühzeitig an die Reservierung eines Prüfungstermins denken.

Fishing-King Online-Kurse nach Bundesland

Der Fishing-King Vorbereitungskurs wird derzeit in fast allen Bundesländern anerkannt. Lediglich in Berlin und Bremen ist dies derzeit nicht möglich, jedoch könnt ihr hier ganz einfach auf Brandenburg bzw. Niedersachsen ausweichen.

BundeslandAnmerkungen
Baden-WürttembergOnlinekurs offiziell zugelassen.
BayernKurs als Lernbegleitung ohne offizielle Kooperation möglich.
BerlinIn Berlin ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Brandenburg vorgenommen werden.
BrandenburgOnlinekurs offiziell zugelassen.
BremenIn Bremen ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Niedersachsen vorgenommen werden.
HamburgFishing-King arbeitet hier gerade an einer Kursmöglichkeit. Sobald diese verfügbar ist, findest du hier den Link.
HessenOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
Mecklenburg-VorpommernOnlinekurs offiziell zugelassen.
NiedersachsenOnlinekurs offiziell zugelassen.
Nordrhein-WestfalenOnlinekurs offiziell zugelassen.
Rheinland-PfalzOnlinekurs offiziell zugelassen.
SaarlandOnlinekurs offiziell zugelassen.
SachsenOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
Sachsen-AnhaltOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
Schleswig-HolsteinOnlinekurs offiziell zugelassen.
ThüringenOnlinekurs offiziell zugelassen.

Video: Vorteile beim Angelschein online machen

YouTube Video

Vorteile des Onlinekurses

Die Vorteile des Onlinekurses liegen ganz klar auf der Hand.

  • Flexibel und von überall lernen: auf der Couch, im Bett oder auf dem Weg zur Arbeit.
  • Teile dir die Zeit zum Lernen selber ein: Lerne dann, wann du möchtest. Du musst an keinem nervigen Präsenzkurs teilnehmen und kannst bequem von Zuhause lernen.
  • Wiederhole Sektionen so oft, wie du willst: Schaue dir einzelne Kapitel & Themen mehrmals an, um den Prüfungsstoff perfekt zu beherrschen.
  • Lerne mit den offiziellen Prüfungsfragen: Möchtest du deinen Angelschein mit Fishing-King online machen, lernst du direkt mit den offiziellen Prüfungsfragen.

Präsenzkurs: Vorbereitung zum Angelschein offline machen

Um in Deutschland gesetzeskonform angeln zu dürfen, ist es nötig, die sogenannte Fischereiprüfung abzulegen, um einen Fischereischein zu erhalten. Doch um überhaupt diese Prüfung ablegen zu dürfen, muss zwingend ein Vorbereitungskurs (mit Anwesenheitspflicht) absolviert werden. In fast allen größeren deutschen Städten werden solche Kurse angeboten. Informationen, wann und wo diese Kurse stattfinden, können beispielsweise bei unterschiedlichen Fischereibehörden, aber auch bei lokalen Angelvereinen erhalten werden.

Ein solcher Vorbereitungslehrgang umfasst üblicherweise 30 Stunden. Die Anwesenheit wird stets überprüft und nach jeder Stunde separat bestätigt. Inhaltlich umfasst der Kurs unter anderem folgende Schwerpunkte, welche auch Teil der Fischereiprüfung sind:

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Schutz und Pflege der unterschiedlichen Fischgewässer und Fischhege
  • Angelmaterial und unterschiedliche Geräte, Praxis beim Angeln sowie der Umgang mit gefangenen Fischen, jeweils in Theorie und Praxis.

Die Kosten für den Vorbereitungskurs können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, liegen aber in etwa bei 99 Euro.

Fischerprüfung ablegen

Inhalte in der Fischerprüfung

In der folgenden Tabelle kannst du sehen, welche Inhalte in welchem Bundesland relevant sind. Zudem erfährst du, was notwendig ist, um die Fischerprüfung zu bestehen.

BundeslandPrüfungsinhaltPrüfungsthemenPrüfung bestanden bei
Baden-
Württemberg
Theorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 835 Prüfungsfragen)
– 120 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerökologie
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten
BayernTheorie:
– Ankreuzfragen am PC
– 60 Fragen (von 1006 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Gewässerkunde
– Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
– Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
– Einschlägige Rechtsvorschriften, (insb. Fischerei/Wasser, Tierschutz/Tierseuchen)
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
BerlinTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Fischkunde/Fischhege
– Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Gebrauch
– Behandlung der gefangenen Fische
– Einschlägige Rechtsvorschriften
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
BrandenburgTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Fischkunde/Fischhege
– Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Gebrauch
– Behandlung der gefangenen Fische
– Einschlägige Rechtsvorschriften
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
BremenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 (von 360 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Waidgerechten Töten vorführen Fischbilder bestimmen
– Evtl. Prüfungsgespräch
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
– Gewässerkunde
– Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
– Fischfang und Gerätekunde
– Fischereirecht
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen
HamburgTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen)
– 90 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
– Gewässerkunde und Fischhege
– Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
HessenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 650 Prüfungsfragen)
– 180 Minuten
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 9 Antworten richtig in jedem Themengebiet
Mecklenburg-VorpommernTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 1180 Prüfungsfragen)
– 90 Minuten
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen, Geräte-Bildern)
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet

Praxis:
NiedersachsenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Waidgerechten Töten vorführen
– Fischbilder bestimmen
– Evtl. Prüfungsgespräch
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
– Gewässerkunde
– Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
– Fischfang und Gerätekunde
– Fischereirecht
45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen
Nordrhein-WestfalenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen)
– 60 Minuten Zeit
Praxis:
– Fischbilder erkennen
– Waidgerechter Zusammenbau von Angelruten (1 von 10 möglichen)
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde und Fischhege
– Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 6 Antworten richtig in jedem Themengebiet / min. 4 von 6 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Rutenzusammenbau richtig zeigen
Rheinland-PfalzTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 50 Fragen (von 880 Prüfungsfragen)
– 120 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde, Naturschutz, Tierschutz
35 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet
SaarlandTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 225 Prüfungsfragen)
– 120 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Fischereirecht
45 richtige Antworten
SachsenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 900 Prüfungsfragen
– 90 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 8 richtige Antworten in jedem Themengebiet
Sachsen-AnhaltTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 612 Prüfungsfragen​)
Praxis:
– Fragen zur Fischereiordnung des Landes
– Fischkunde
– Gerätekunde
– Gewässerkunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten
Schleswig-HolsteinTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen)
– 90 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde (inkl. über 40 Fischarten)
– Gewässerkunde und Fischhege
– Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet
ThüringenTheorie:
– Ankreuzfragebogen
– 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
– 120 Minuten Zeit
Praxis:
– Keine praktische Prüfung
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet

Ausführliche Informationen zur Fischerprüfung pro Bundesland

  • Theoretische Prüfung: Im Multiple-Choice-Verfahren 60 aus 735 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zwölf) allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerökologie und Fischhege, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 16 Jahre, jünger Jugendfischereischein (ohne Prüfung).
  • Praxistag: Die Teilnahme an einem Praxistag ist in Baden-Württemberg Pflicht. Nur so kannst du an der Fischerprüfung teilnehmen. Der Praxistag ist dabei kein Prüfungsteil, sondern wird separat im Vorfeld vor der Angelprüfung durchgeführt.

Weitere Informationen zum Angelschein in Baden-Württemberg

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 1006 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, Fanggeräte, Fischereipraxis, Behandlung gefangener Fische und Rechtsvorschriften (Fischereirecht, Wasserrecht, Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht). Mindestens 45 Fragen richtig.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 12 Jahre, Erhalt des Scheins ab 14.

Weitere Informationen zum Angelschein in Bayern

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zwölf) Fischkunde/Fischhege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen 12 und 18 Jahren (ohne Prüfung).

Weitere Informationen zum Angelschein in Berlin

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zwölf) Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 46 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 14 Jahre

Weitere Informationen zum Angelschein in Brandenburg

  • Theoretische Prüfung: 60 Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Arten der Fische, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung gefangener Fische, Fischereiliche Gesetzgebung und Fragen des Tier- und Naturschutzes im Kontext des Fischfangs.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
  • Praktische Prüfung: Praktische Prüfung meist zuerst. Fischbilder erkennen, einige Fragen der Prüfer zum Lernstoff beantworten und anhand eines Gummifisches zeigen, wie der Kiemenschnitt korrekt durchgeführt wird.
  • Mindestalter: 14 Jahre

Weitere Informationen zum Angelschein in Bremen

  • Theoretische Prüfung: 60 Fragen aus den Themenbereichen (jeweils 12 Fragen) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Natur und Umwelt und Handhabung von Wurf- und Spinnruten.
  • Prüfung bestanden: 45 der 60 Fragen richtig beantworten.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 12 Jahre

Weitere Informationen zum Angelschein in Hamburg

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 666 möglichen Fragen zu den Themen Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten (davon neun aus jedem Bereich).
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 14 Jahren, Jugendfischereischein: 10 bis 16 Jahre (ohne Prüfung).
  • Praxistag: In Hessen ist die Teilnahme an einem Praxistag Pflicht, um die Fischerprüfung überhaupt bestehen zu können. Der Praxistag ist dabei ein direkter Prüfungsteil und direkt in die Angelprüfung integriert.

Weitere Informationen zum Angelschein in Hessen

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 1.180 möglichen Fragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen, Geräte-Bildern), Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, mindestens die Hälfte aus jedem Themengebiet.
  • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 10 Jahre. Gebühren für junge Anglern vergünstigt.

Weitere Informationen zum Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 360 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Fischfang und Gerätekunde und Fischereirecht.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon sechs aus jedem Gebiet.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Gerätekunde in der Praxis demonstrieren sowie Handhabung beim Werfen beweisen.
  • Mindestalter: 12 Jahre. Den Schein erhält man aber erst mit 14 Jahren.

Weitere Informationen zum Angelschein in Niedersachsen

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 360 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Mindestens 45 Fragen richtig, mindestens sieben pro Themengebiet.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Artenkenntnis mit sechs (aus 49) Bildtafeln der einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse zeigen (vier müssen erkannt werden) und aus zehn unterschiedlichen Aufgabenstellungen ein Angelgerät korrekt zusammenzubauen und das Zubehör heraussuchen.
  • Mindestalter: 13 Jahre; den Schein erhält man mit 14 Jahren.

Weitere Informationen zum Angelschein in Nordrhein-Westfalen

  • Theoretische Prüfung: 50 Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 35 Fragen richtig, dabei sieben aus jedem Themengebiet.
  • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 13 Jahre. Jugendfischereischein zwischen sieben und 16 Jahren (ohne Prüfung).

Weitere Informationen zum Angelschein in Rheinland-Pfalz

  • Theoretische Prüfung: 60 Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Fischereirecht.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig.
  • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 13 Jahre, Erhalt des Scheins mit 14 Jahren.

Weitere Informationen zum Angelschein in Saarland

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 900 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon acht aus jedem Bereich.
  • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen neun und 16 Jahren (ohne Prüfung).

Weitere Informationen zum Angelschein in Sachsen

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 612 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 15) Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Mündliche Prüfung zu den Themen „Das Verhalten während des Ausübens der Fischerei”, „Der richtige Umgang mit den Fanggeräten”, „Fragen zum Fischereirecht und angrenzenden Rechtsgebieten” und „Die richtigen Versorgung von gefangenen Fischen”.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig.
  • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen acht und 14 Jahren (ohne Prüfung).

Weitere Informationen zum Angelschein in Sachsen-Anhalt

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 400 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
  • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 11 Jahre, Erhalt des Scheins ab 12 Jahren.

Weitere Informationen zum Angelschein in Schleswig-Holstein

  • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
  • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon sechs aus jedem Gebiet.
  • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
  • Mindestalter: 10 Jahre, Jugendfischereischein zwischen acht und 14 (ohne Prüfung).

Weitere Informationen zum Angelschein in Thüringen

Ablauf der Fischerprüfung

Nachdem der Vorbereitungskurs absolviert wurde, kann man sich für die Fischereiprüfung anmelden.

Meist sind nur wenige Termine für diese Prüfung jährlich vorgesehen, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Allerdings existiert seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Prüfung in speziellen Prüfungslokalen über einen Computer zu absolvieren, wodurch die Zahl der Prüfungstermine etwas angestiegen ist. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss eine Gebühr – von in etwa 30 Euro – entrichten.

Für die Inhalte der Prüfung gibt es Unterschiede je nach Bundesland, wie ihr weiter oben der Tabelle entnehmen könnt. Grundsätzlich lässt sich der Ablauf aber in etwa so skizzieren:

Theoretische Prüfung:

  1. Prüfer stellen sich vor (Meist 3-4 Personen)
  2. Alle Prüfungsteilnehmer werden namentlich aufgerufen, um zu schauen, ob jemand fehlt.
  3. Die Prüfung beginnt mit dem Austeilen des Prüfungsbogens
  4. Die Prüflinge haben nun 120 Minuten Zeit, um die 60 Fragen zu beantworten. Das sind pro Frage 2 Minuten.
  5. Anschließend werden, sobald der letzte Prüfling seinen Prüfungsbogen abgegeben hat, alle Bögen ausgewertet. Danach werden die Prüflinge einzeln aufgerufen und mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde.
  6. Wurde die Prüfung bestanden, so wird abschließend der Fischerprüfungs-Ausweis ausgehändigt, mit welchem dann der Fischereischein beantragt werden kann.
Theoretische Prüfung für Angelschein ablegen
Theoretische Prüfung für Angelschein ablegen

Praktische Prüfung

Je nachdem, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird, ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben oder eben nicht. Da ich nur aus meinen Erfahrungen zur Ablegung der Prüfung in Niedersachsen berichten kann, folgt hier der Ablauf für Niedersachsen.

  1. Prüfer fragt kurz persönliche Daten ab und trägt den Namen in eine Liste ein
  2. Anschließend werden Fischbilder abgefragt, Fische müssen hier anhand ihres Bildes erkannt werden
  3. Danach folgen einige allgemeine Fragen zum Angeln und zu gesetzlichen Vorschriften
  4. Als Letztes muss der Prüfling kurz anhand eines Gummifisches erklären, wie dieser korrekt waidgerecht getötet wird. Dafür muss der Kiemenschnitt sowie der Herzstich demonstriert werden.

Fischerprüfungszeugnis nach erfolgreicher Prüfung

Wenn man die Prüfung bestanden hat, kann man bei der unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung mithilfe des Prüfungszeugnisses den Fischereischein beantragen. Die bestandene Fischerprüfung hat grundsätzlich lebenslange Gültigkeit; der Zeitpunkt des Beantragens ist also egal. Die Kosten variieren von Stadt zu Stadt bzw. von Bundesland zu Bundesland. Wenn man Geld sparen will, gibt es auch die Möglichkeit, für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein zu beantragen, der nur fünf Jahre Gültigkeit hat. Den Schein bekommt man normalerweise sofort.

Altes Fischerprüfungszeugnis aus Bayern
Altes Fischerprüfungszeugnis aus Bayern

Den Angelschein muss man jedes Mal mit sich führen, wenn man zum Angeln geht, besonders an öffentlichen Gewässern. Man kann jederzeit von den Behörden oder dem Pächter des Gewässers kontrolliert werden und muss ihn dann vorzeigen können. Da der Schein normalerweise aus Papier ist, sollte er gut aufbewahrt werden, damit er beim Angeln nicht nass wird. Wer ohne Angelschein angelt (auch wenn er einen gültigen Schein besitzt), riskiert ein Bußgeld oder in einigen Fällen sogar das Begehen einer Straftat. Selbst fangfertiges Angelzeug mit sich führen, kann schon zu einer Strafe führen. Schwarzangeln wird ebenfalls bestraft. Das Prüfungszeugnis selbst muss dabei nicht mitgeführt werden.

Fischereischein erhalten

Nachdem die Fischerprüfung mit Erfolg abgelegt wurde, kann in der Gemeinde/Stadt, welche als Hauptwohnsitz angemeldet ist, der Fischereischein beantragt werden. Dazu werden zwei Passfotos für den Fischereischein sowie als Nachweis der Identität der Reisepass oder Personalausweis, aber auch der Nachweis der bestandenen Prüfung benötigt.

Vermerk des vorgelegten Fischerprüfungszeugnis auf Fischereischein
Vermerk des vorgelegten Fischerprüfungszeugnisses auf Fischereischein

Der Fischereischein ist üblicherweise auf Lebenszeit gültig. Daher fallen je nach Alter des Antragsstellers unterschiedliche Gebühren an. Allerdings kann man auch für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein mit der Gültigkeit von fünf Jahren beantragen. Die Ausweise werden in aller Regel sofort erstellt und ausgehändigt.

Fischereierlaubnisschein erhalten

Wer nun in Deutschland angeln gehen möchte, der muss in den meisten Fällen einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben. Die Grundlage für den Erwerb des Fischereierlaubnisscheins bildet der Fischereischein, der beim Kauf vorgezeigt werden muss. Erst dann könnt ihr z. B. bei der Gemeinde oder dem Angelladen eurer Wahl einen Erlaubnisschein kaufen.

Dies sind in den allermeisten Fällen Tages-, Wochen- oder Jahreskarten. Die Kosten sind dabei abhängig vom Gewässer und können (stark) variieren. Die Regeln für das jeweilige Gewässer wie z. B. die Entnahmeregeln oder auch die erlaubten Köder findet ihr häufig direkt auf den Karten.

Mittlerweile können viele Fischereierlaubnisscheine auch online bei Anbietern wie hejfish oder Fiskado gekauft werden. Dort könnt ihr ganz einfach euren Fischereischein einscannen und hochladen. Binnen weniger Minuten erfolgt die Bestätigung und ihr habt die Möglichkeit, Erlaubnisscheine verschiedener Gewässer auch online über die App zu erwerben.

Allerdings reicht es hier oftmals leider nicht, die Bestätigungsmail vorzuzeigen, der Fischererlaubnisschein muss auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Häufige Fragen zur Fischerprüfung

Sollte man trotz unbedingt erforderlichem im Vorhinein absolviertem Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung bei dieser nicht bestehen, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Es ist nur eine erneute Anmeldung und die Bezahlung der Anmeldegebühr für die Prüfung notwendig.

Verantwortlich für die Ausstellung des Fischerscheins – und damit auch für die Ablegung der Fischerprüfung – sind die einzelnen Bundesländer. Dabei gilt als Faustregel, dass man stets die Fischerprüfung in jenem Bundesland machen muss, in welchem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einzelne Bundesländer haben jedoch Ausnahmeregelungen geschaffen.

Die Fischerprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung von 120 Minuten. In dieser Zeit müssen 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Dabei entfallen jeweils zwölf Fragen auf fünf unterschiedliche Fachgebiete (Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte – fischereiliche Praxis – Behandlung gefangener Fische, einschlägige Rechtsvorschriften).

Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, muss man im Vorhinein einen Vorbereitungskurs absolvieren. In diesem wird der jeweilige Ausbildungsplan des Bundeslandes vermittelt, aber auch mögliche Fragen werden in Vorbereitung auf die Prüfung besprochen.

Wenn man sich richtig vorbereitet, ist die Prüfung nicht schwer. Man hat die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung alle Fragen einzusehen. Somit kann man es über bloßes Auswendiglernen schaffen. Zudem sind die Fragen im Multiple-Choice-Verfahren aufgebaut: pro Frage meist drei mögliche Antworten. Daher lohnt es sich auch, Fragen zu beantworten, wenn man die Antwort nicht weiß oder sich nicht sicher ist. Schließlich beträgt die Chance, die richtige Antwort zu treffen, 33,3 Prozent. Es ist also immer besser, selbst bei völliger Ahnungslosigkeit auf gut Glück eine Antwort auszuwählen, als gar keine Antwort zu geben.

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland gibt es etwa die Vorgabe, dass von 60 Fragen mindestens 45 richtig beantwortet werden müssen. In Rheinland-Pfalz dagegen sind es 35 richtige Antworten, die bei 50 Fragen erfolgen müssen. Dabei gibt es die Zusatzbedingung, dass in jedem Themengebiet mindestens sechs richtige Antworten erfolgen müssen.

Die Anzahl der Teilnehmer ist bei jeder Fischerprüfung anders und hängt ganz von den Kapazitäten des jeweiligen Prüfungsortes ab. In der Regel nehmen zwischen 10 und 30 Teilnehmer an einer solchen Prüfung teil.

Häufige Fragen zum Angelschein

Auch wenn der Fischereischein – häufig auch einfach Angelschein genannt – jeweils in dem Bundesland ausgestellt wird, in welchem sich der Hauptwohnsitz befindet, ist er jeweils deutschlandweit anerkannt. Das heißt, mit einem ausgestellten Fischereischein können in Gewässern in ganz Deutschland die jeweiligen Gewässerkarten erworben werden.

Grundsätzlich wird der Angelschein auf Lebenszeit ausgestellt. Es besteht aber auch in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit für eine geringere Gebühr den Angelschein auf eine Dauer von fünf Jahren befristet ausstellen zu lassen.

Nein. Auch wenn viele Bundesländer hier unterschiedliche Regelungen haben, ist ein Jugendfischereischein meist nur für ein Jahr gültig (und kann jeweils nach Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden). Allerdings darf ein Inhaber eines Jugendfischereischeines üblicherweise nur in Begleitung von einem Inhaber eines regulären Angelscheines angeln gehen.

Die offizielle Regelung ist, dass man mit einem deutschen Fischereischein sowohl in ganz Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz angeln darf. Je nachdem, in welchem sonstigen Land man angeln will, wird der deutsche Schein ebenfalls häufig als gleichwertig zu dem jeweiligen Erlaubnisschein des Landes anerkannt – jedoch nicht immer. Ebenso wie es vorkommen kann, dass in manchen Ländern das Angeln gänzlich ohne Schein möglich ist, können auch landesspezifische Angelscheine notwendig sein. Es gilt, sich stets im Vorhinein entsprechend zu informieren.

Selbstverständlich können auch Menschen mit einer Behinderung einen Angelschein machen. Die Regelungen können hier stark unterschiedlich ausfallen. Menschen mit einer körperlichen Behinderung können ohne Einschränkungen einen Angelschein erwerben – es ist allerdings so, dass in einzelnen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, für Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 v. H. auch das Angeln ohne Fischereischein gestattet ist. Menschen mit geistiger Behindern können unter Umständen wie Personen mit einem Jugendfischereischein behandelt werden – das heißt, dass sie nur unter Begleitung eines Inhabers eines regulären Fischereischeins angeln dürfen.

Der Name “Bundesfischereischein” stammt aus der Zeit, als die Ausstellung des Fischereischeins noch eine Sache des Bundes war. Daher auch der Name “Bundesfischereischein”. Das letzte Gesetz über einen bundesweit geltenden Fischereischein, das Gesetz über den Fischereischein vom 19. April 1939 (RGBl. I S. 795), war nach dem 8. Mai 1945 weiter geltendes Recht und wurde erst mit dem Gesetz zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 778) aufgehoben. Seither gilt, wie es das Grundgesetz bestimmt, dass die Binnenfischerei Ländersache ist. Daher gelten für die Ausstellung sowie die Ausübung der Fischerei/Angelei auch unterschiedliche Regelungen, je nach Bundesland.

Für die Einhaltung des Fischereigesetzes ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig. Die Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung des Angelscheins kann dabei, je nach Bundesland, durch die Polizei, den Fischereiaufseher, den Fischereiberechtigen sowie den Pächter des jeweiligen Gewässers erfolgen. Sie sind dazu berechtigt, angelnde Personen zum Vorzeigen des Angelscheins aufzufordern und die Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen.

Ja und nein. Dies ist abhängig vom Bundesland, in welchem der Angelschein ausgestellt wird. Beispielsweise in Niedersachsen hat der Angelschein keine Laufzeit und gilt ein Leben lang. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg wird der Angelschein für einen befristeten Zeitraum (1, 5 oder 10 Jahre) ausgestellt. Anschließend muss dieser gegen eine Gebühr verlängert werden. Davon unberührt bleibt jedoch das Fischerprüfungszeugnis, welches lebenslang gilt. Dieses wird für die Verlängerung des Angelscheins benötigt, wenn dieser abgelaufen ist.

Nein, ein Praxistag ist nur ein einigen wenigen Bundesländern notwendig. Dazu gehören die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg. Hier muss neben dem regulären Online- oder Präsenzkurs auch an einem Praxistag teilgenommen werden. Die Prüflinge lernen hier verschiedene Inhalte zur Fischerprüfung direkt in der Praxis.

Inhalt des Fischereischeins

Der Fischereischein ist an sich recht unspektakulär. Neben einem Passfoto sowie Angaben zur Adresse des Scheininhabers findet sich auch die Angaben der ausstellenden Behörde auf dem Fischereischein. Wichtig ist hauptsächlich die Nummer oben rechts, unter welcher den Inhaber im Register der Behörde gelistet ist. Zudem werden auch Sondergenehmigungen im Fischereischein angegeben, wie das Patent als Küstenfischer oder der Jahresfischereischein.

Angelschein Muster
Angelschein Muster

Kosten für den Angelschein

Wenn du dich fragst, wie hoch die Kosten für den Angelschein ausfallen, dann lässt sich diese Antwort nicht ganz klar beantworten. Die Kosten für den Vorbereitungskurs, die Prüfungsgebühr sowie die Ausstellung des Fischereischeins fallen in allen Bundesländern unterschiedlich aus, sodass die Höhe der Kosten variiert.

Im Folgenden haben wir daher versucht, die Kosten für alle Bundesländer übersichtlich aufzulisten, um so einen guten Überblick zu gewährleisten.

Kosten für den Präsenzkurs

BundeslandKosten
Präsenzkurs
Baden-Württemberg200 € Erwachsene
130 € für Jugendliche bis 18 Jahre
Bayern120 - 180 € je nach Anbieter
Berlin99 € (inklusive Prüfungsgebühr & Unterlagen)
Brandenburg75 - 90 € je nach Anbieter
Bremen100 € Erwachsene
80 € Jugendliche bis 17 Jahre
50 € Vereinsmitglieder des Verbandes
Hamburg75 € (inklusive Prüfungsgebühr)
Hessen120 € (zzgl. Kosten für Unterlagen)
Mecklenburg-Vorpommern90 € Erwachsene ab 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 115 € inklusive Lehrmaterial
60 € Kinder bis 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 95 € inklusive Lehrmaterial
Niedersachsen50 - 130 € je nach Anbieter, Alter und Mitgliedschaft in einem Angelverein
Nordrhein-Westfalen55 - 110 € je nach Anbieter, Alter und Art des Lehrgang (Normal- oder Intensivkurs)
Rheinland-Pfalz100 € Jugendliche bis 18 Jahre inklusive Lehrmaterial
150 € Erwachsene inklusive Lehrmaterial
Saarlandca. 135€ je nach Anbieter
Sachsenca. 80 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial
Sachsen-Anhaltca. 75 € je nach Anbieter
Schleswig-Holsteinca. 70 € je nach Anbieter
Thüringenca. 75 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial

Kosten für den Fishing-King Kurs

BundeslandKosten
Fishing-King Kurs
Anmerkung
Baden-Württemberg179,95 €-
Bayern49,95 €Nur als Lernbegleitung nutzbar
Berlin139,95 € (Kurs in Brandenburg)Onlinekurs und Prüfung können in Brandenburg durchgeführt werden
Brandenburg139,95 €-
Bremen169,00 € (Kurs in Niedersachsen)Onlinekurs und Prüfung können in Niedersachsen durchgeführt werden
Hamburg129,95€ (Kurs in Schleswig-Holstein)Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Hessen169,00 €-
Mecklenburg-Vorpommern129,95 €-
Niedersachsen169,00 €-
Nordrhein-Westfalen149,95 €-
Rheinland-Pfalz147,00 € (Kurs im Saarland)Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch im Saarland durchgeführt werden.
Saarland169,00 €-
Sachsen127,00 €-
Sachsen-Anhalt139,00 €-
Schleswig-Holstein137,00 €-
Thüringen149,95 €-

Prüfungsgebühr für die Fischereiprüfung

BundeslandKosten
Prüfungsgebühr
Baden-Württemberg35,00 €
Bayern50,00 €
Berlin25,00 €
Brandenburg25,00 €
BremenPrüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten.
HamburgPrüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten.
Hessen40,00 €
Mecklenburg-Vorpommern25,00 € Erwachsene
15,00 € Kinder bis 18 Jahre
Niedersachsen60,00 €
Nordrhein-Westfalen50,00 €
Rheinland-Pfalz29,00 €
Saarland100,00 € Erwachsene
50,00 € Kinder bis 18 Jahre
Sachsen30,00 €
Sachsen-Anhalt56,00 € Erwachsene
28,00 € Kinder bis 18 Jahre
Schleswig-Holstein25,00 € Erwachsene
15,00 € Kinder bis 18 Jahre
Thüringen15,00 €

Kosten für Fischereiabgaben nach Bundesland

In einigen Bundesländern muss neben der normalen Gebühr für den Angelschein auch eine Fischereiabgabe geleistet werden. Die Höhe der Fischereiabgabe ist dabei häufig abhängig von der Anzahl der Jahre, für die man diese erwerben möchte. So fällt die Fischereiabgabe für ein Jahr deutlich höher als, wenn man diese gleich für die nächsten 5 Jahre kauft.

In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht, in welchen Bundesländern eine Fischereiabgabe fällig ist und wie hoch die Kosten hier ausfallen.

BundeslandGebühren Fischereiabgaben
Baden-WürttembergNeuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bei Bezahlung der Fischereiabgabe für
1 Jahr: 33,00 Euro
5 Jahre: 65,00 Euro
10 Jahre: 105,00 Euro

Einziehung der Fischereiabgabe bei einem Fischereischein auf Lebenszeit - entspricht einer Verlängerung für
1 Jahr: 16,00 Euro
5 Jahre: 48,00 Euro
10 Jahre: 88,00 Euro
BayernBei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.

Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 Euro zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind:
14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre: 96 Euro
58 - 62 Jahre: 64 Euro
63 - 67 Jahre: 32 Euro

Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.
BerlinFischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro
BrandenburgNachweiskarte mit Fischereiabgabemarke:
für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 Euro
für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
für fünf Kalenderjahre 40,00 Euro
BremenKeine Fischereiabgabe
HamburgJährliche Abgabe: 5,00 Euro
Hessen1-Jahres-Fischereischein: 17,50 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 45,00 Euro
10-Jahres-Fischereischein: 86,00 Euro

1-Jahres-Jugend-Fischereischein: 7,50 Euro
5-Jahres-Jugend-Fischereischein: 23,00 Euro

1-Jahres-Sonder-Fischereischein: 17,50 Euro
5-Jahres-Sonder-Fischereischein: 45,00 Euro
10-Jahres-Sonder-Fischereischein: 86,00 Euro
Mecklenburg-VorpommernErteilung der Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro
Erteilung eines Touristenfischereischeins (inkl. Broschüre und Fischereiabgabemarke): 24,00 Euro
NiedersachsenKeine Fischereiabgabe
Nordrhein-WestfalenJahresfischereischein: 8,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 24,00 Euro
Jugendfischereischein: 4,00 Euro
Sonderfischereischein: 8,00 Euro
Sonderfischereischein für 5 Jahre: 24,00 Euro
Rheinland-Pfalz1-Jahres-Fischereischein: 9,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 35,00 Euro
Jugendfischereischein: 5,60 Euro
SaarlandJahresfischereischein: 13,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 56,00 Euro
Jugendfischereischein: 5,10 Euro
SachsenKeine Fischereiabgabe
Sachsen-AnhaltFischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 oder 2 Jahre pro Jahr: 7,70 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 oder 4 Jahre pro Jahr: 6,70 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 30,00 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: Pro Jahr 2,60 Euro
Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr: 2,60 Euro
Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
Jugendfischereischeine: pro Jahr 2,60 Euro

Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
1 - 5 Jahre 6 Euro pro Geltungsjahr

Jugendfischereischeine & Sonderfischereischeine:
1 Euro pro Geltungsjahr

Fischereischeine auf Lebenszeit: 125 Euro
Schleswig-HolsteinFischereiabgabe pro Kalenderjahr: 10,00 Euro
ThüringenJahresfischereischein: 17,50 Euro
Fünfjahresfischereischein: 37,00 Euro
Zehnjahresfischereischein: 58,00 Euro
Vierteljahresfischereischein: 19,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit: 220,00 Euro
Quelle: https://www.beute-fieber.de/angelschein-kosten/

Jugendfischereischein

Wer noch nicht volljährig ist, aber trotzdem Angeln gehen möchte, der hat in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu machen. Der Vorteil dabei ist, dass der Jugendliche den Jugendfischereischein in fast allen Fällen auch ohne Prüfung erhält. Zwar darf dann selbstständig geangelt werden, allerdings muss dies meist unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Person erfolgen, die selbst im Besitz eines Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereischein ist daher eine echte Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken, bis die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden kann.

Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher erhaltet ihr im Folgenden einen Überblick darüber, welche Regelungen wo gelten.

Falls du dich für detailliertere Informationen zu diesem Thema interessierst, schaue dir hier unseren Artikel zum Jugendfischereischein an. Für die Ausstellung wird in der Regel lediglich der Kinderausweis sowie ein Passbild des Kindes bzw. des Jugendlichen benötigt.

BundeslandJugendfischereischein möglichAltersgrenzeWeitere Infos
Baden-Württemberg
10 - 16 Jahreservice-bw.de
Bayern
10 - 18 Jahrebayern.de
Berlin
12 - 18 Jahreberlin.de
Brandenburg
8 - 18 Jahrevdsfberlinbrandenburg.de
Bremen
--
Hamburg
--
Hessen
10 - 16 Jahrehessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
--
Niedersachsen
--
Nordrhein-Westfalen
10 - 16 Jahrevaeter.nrw
Rheinland-Pfalz
7 - 16 Jahrerlp.de
Saarland
0 - 13 Jahresaarland.de
Sachsen
10 - 16 Jahresachsen.de
Sachsen-Anhalt
8 - 18 Jahresachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
--
Thüringen
10 - 14 Jahrethueringen.de

Touristenfischereischein, Urlauberfischereischein & Vierteljahresfischereischein

In den meisten Bundesländern müssen Angler einen gültigen Fischereischein besitzen, um dort angeln zu können. In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein darf jedoch auch ohne Angelschein geangelt werden. Dort ist der sogenannte Touristenfischereischein (auch als Urlauberfischereischein und Vierteljahresfischereischein bekannt) erhältlich, der es dem Angler ermöglicht, auch ohne gültigen Fischereischein zu angeln.

Angel im Urlaub mit Touristenfischereischein / Urlauberfischereischein
Angel im Urlaub mit Touristenfischereischein / Urlauberfischereischein

Informationen zum Touristenfischereischein im Überblick

BundeslandKostenGültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
(Touristenfischereischein)
- Erstausstellung: 24 Euro
- Verlängerung für Folgejahr: 13 Euro
28 aufeinanderfolgende Tage
Thüringen
(Vierteljahresfischereischein)
- Erstausstellung: 19 Euro
- Neuaustellung für Folgejahr: 19 Euro
3 aufeinanderfolgende Monate
Schleswig-Holstein
(Urlauberfischereischein)
- Erstausstellung: 20 Euro
- Verlängerung für Folgejahr: 10 Euro
28 aufeinanderfolgende Tage

Touristenfischereischein nach Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können interessierte Angler seit 2005 den sogenannten Touristenfischereischein erhalten. Dieser ermöglicht es, 28 aufeinanderfolgende Kalendertage ohne die Ablegung der Fischerprüfung zu angeln. Da diese Möglichkeit vorwiegend von Touristen genutzt wird, wird der im Amtsdeutsch “befristete Fischereischein” auch “Touristenfischereischein” genannt.

Die Kosten für die Erstausstellung liegen bei 24 Euro. Der Touristenfischereischein kann dabei immer nur einmal pro Jahr gelöst werden, allerdings kann er für beliebig viele Folgejahre erneuert werden. Ist dies der Fall, so sinkt die Gebühr für die Verlängerung auf 13 Euro.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Inhaber eines Touristenfischereischeins auch immer eine Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer in MV benötigt, in dem er angeln möchte. Die jeweiligen Regelungen bzgl. Mindestmaß, Schonzeiten oder aber den erlaubten Fangmethoden richten sich nach den entsprechenden Gewässern.

Kinder unter 14 Jahren können in MV sogar ohne den Touristenfischereischein angeln. Dafür ist es jedoch notwendig, dass sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden, der in Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Ein Jugendfischereischein ist hier nicht notwendig.

Links zum Touristenfischereischein: 

Thüringen

Wer in Thüringen ohne einen gültigen Angelschein angeln möchte, kann dies mit dem sogenannten Vierteljahresfischereischein tun. Dieser erlaubt es dem Inhaber, 3 Monate lang ohne Angelschein in Thüringen zu angeln. Die Wahl der Monate ist dabei nicht eingeschränkt und kann selbst gewählt werden.

Die Kosten für den Vierteljahresfischereischein belaufen sich auf 18 Euro. Darin enthalten sind sowohl die Ausgabe des Fischereischeins, als auch die Fischereiabgabe. Eine direkte Verlängerung des Scheins ist nicht möglich, er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Kosten dafür sind identisch.

Wichtig zu beachten ist, dass auch hier immer ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erstanden werden muss. Die Kosten und Regelungen (Schonzeiten und Mindestmaße) obliegen dabei dem Pächter oder Inhaber des Gewässers. Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein ist auf eine Handangel pro Person begrenzt.

Interessierte Angler können den Schein bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung erhalten. Einwohner Thüringens müssen sich dabei an die Gemeinde wenden, in der sie wohnhaft sind. Touristen & Urlauber müssen sich an die Gemeinde wenden, die ihrem Urlaubsort am nächsten ist.

Links zum Vierteljahresfischereischein: 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Angler mit dem Urlauberfischereischein ähnlich wie auch in Mecklenburg-Vorpommern 28 aufeinanderfolgende Tage ohne Fischereischein angeln. Neben Urlaubern können seit 2012 auch Einwohner Schleswig-Holsteins den Urlauberfischereischein erwerben.

Die Kosten für den Schein belaufen sich auf 20 Euro für die Erstausstellung. Wer möchte, kann im Folgejahr eine Verlängerung beantragen. Die kostet dann lediglich 10 Euro und gilt ebenfalls für 28 Tage. Im Preis enthalten sind sowohl das Dokument als auch die Fischereiabgaben.

Ausgegeben wird der Urlauberfischereischein von den Gemeinden, Hafenämter und Touristenbüros in SH.

Links zum Urlauberfischereischein:

Angelschein-Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen

Wer eine körperliche oder geistige Behinderung besitzt, kann in einigen Bundesländern einen Sonderangelschein machen. Dieser ermöglicht es, einen Fischereischein zu erwerben, auch wenn eine reguläre Teilnahme an einer Fischerprüfung nicht möglich ist.

Sonderregelungen für den Angelschein bei Menschen mit Behinderung
Sonderregelungen für den Angelschein bei Menschen mit Behinderung

Der Angelschein, welcher dann ausgehändigt wird, ist jedoch nicht mit dem regulären Angelschein zu vergleichen, sondern unterliegt einigen Sonderreglungen. In allen Fällen ist das Angeln nur dann erlaubt, wenn eine weitere Person anwesend ist, die ebenfalls im Besitz eines Fischereischeins ist.

In einigen Bundesländern wird der Zugang zum Angelschein zudem nur dann erleichtert, wenn das Angeln einer therapeutischen Maßnahme dient. Im Folgenden findet ihr einen Überblick über die einzelnen Regelungen für den Angelschein pro Bundesland:

BundeslandRegelungen
Baden-WürttembergKeine Sonderregelung vorhanden
BayernZitat:

Volljährige Menschen mit Behinderung können den Fischereischein auch ohne vorherige Prüfung erhalten, wenn sie

a) mit einem auf einer geistigen Behinderung beruhenden und amtlich festgestellten Grad der Behinderung aa) von mindestens 80 v. H. oder bb) von mindestens 50 v. H., sofern nachweislich eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht wurde oder wird,

b) die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinderte Menschen und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer körperlichen oder seelischen Behinderung die Fischerprüfung (Art. 59 BayFiG) nicht bestehen können.

Quelle: gesetze-bayern.de
BerlinKeine Sonderregelung vorhanden
BrandenburgKeine Sonderregelung vorhanden
BremenKeine Sonderregelung vorhanden
HamburgZitat:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.

Quelle: landesrecht-hamburg.de
HessenKeine Sonderregelung vorhanden
Mecklenburg-VorpommernZitat:

Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 7 LFischG für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, bestimmt. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen die Bürger unter Aufsicht einer volljährigen Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist zusammen mit einer Angelerlaubnis für das Gewässer beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen.

Quelle: lallf.de
NiedersachsenKeine Sonderregelung vorhanden
Nordrhein-WestfalenZitat:

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Quelle: nrw.de
Rheinland-PfalzZitat:

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischein-inhabers. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereischeininhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebens-jahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

Quelle: lfvrlp.de
SaarlandKeine Sonderregelung vorhanden
SachsenMenschen mit Beeinträchtigung können zudem bei der Sächsischen Fischereibehörde einen Antrag auf einen speziellen Fischereischein stellen, für den kein Sachkundenachweis erforderlich ist. Dies erspart die Teilnahme am normalerweise notwendigen Lehrgang und der Prüfung. Mit dem speziellen Fischereischein dürfen beeinträchtigte Personen in Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers die Angelei ausüben.

Quelle: sachsen.de
Sachsen-AnhaltKeine Sonderregelung vorhanden
Schleswig-HolsteinZitat:

Menschen mit Beeinträchtigung, die keine Fischereischeinprüfung ablegen können, erhalten auf Antrag bei der oberen Fischereibehörde eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, die sie zum Fischfang in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers berechtigt.

Quelle: schleswig-holstein.de
ThüringenIn Thüringen dürfen Menschen mit Behinderung (die nicht in der Lage sind, die Prüfung abzulegen) angeln, so lange ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei ist. Das bedeutet, die Person mit Behinderung darf nicht alleine angeln und ist darauf angewiesen, das der Fischereischeininhaber eine Rute von seinen 2 erlaubten (beim Ansitz) zur Verfügung stellt.

Quelle: thueringen.de

Kann man auch ohne Angelschein angeln?

Eine wichtige Frage, die immer wieder aufkommt: Braucht man immer einen Angelschein, wenn man in Deutschland angeln möchte? Wie ich bereits oben geschrieben habe, ist dies an fast allen öffentlichen Gewässern der Fall. Es gibt allerdings Ausnahmen, die auf spezielle Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer zurückzuführen sind.

So gibt es z.B. spezielle Angelscheine für Touristen oder Sondergenehmigungen für Einwohner. Im Folgenden findet ihr alle 6 Ausnahmeregelungen, welche derzeit in Deutschland gelten und das Angeln auch ohne Angelschein ermöglichen.

Brandenburg

Seit dem 01. August 2006 ist es im Bundesland Brandenburg erlaubt, auch ohne Angelschein zu angeln. Allerdings beschränkt sich die Erlaubnis hier lediglich auf das Friedfisch angeln. Wer auf Raubfische wie Hecht, Barsch oder Zander angeln möchte, benötigt auch weiterhin einen Fischereischein.

Angeln in Brandenburg

Zusammenfassung:

Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg

Fischart: Friedfische

Gilt für: Ohne Beschränkung

Kosten: 12 Euro

Weitere Links: Infos zum Friedfischangeln ohne Fischereischein


Bremen

Wer laut Einwohnermeldeamt ein Bürger Bremens ist, der kann sich über das Stockangelrecht freuen. Dieses Gesetz, welches auf den Kaiser Karl V. aus dem 16. Jahrhundert zurückgeht, erlaubt es den Einwohnern Bremens, mit maximal 2x Stockangeln in einigen öffentlichen Gewässern Bremens (in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger-Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste) zu angeln. Wichtig dabei ist zu beachten, dass man volljährig sein muss, um vom Stockangelrecht Gebrauch machen zu können. Die Erlaubnisscheine werden vom Stadtamt Bremen ausgestellt.

Angeln in Bremen

Zusammenfassung:

Gewässer: Weser, kleine Weser, Lesum flussaufwärts bis Burger Straßenbrücke, tideabhängiger Teil der Geeste

Fischart: Raub- & Friedfische

Gilt für: Bremer Bürger ab 18 Jahren mit gültigen Erlaubnisschein zum Stockangelrecht

Kosten: 32 Euro

Weitere Links: Infos zum Stockangelrecht


Mecklenburg-Vorpommern

Wer Urlaub im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern macht, der kann den sogenannten Touristenfischereischein beantragen. Dieser erlaubt das Angeln auf sämtliche Fischarten. Die Gültigkeit des Scheins ist auf 4 Wochen und maximal einen Schein pro Jahr pro Person begrenzt. Der Schein eignet sich damit perfekt, um überhaupt erst einmal auszuprobieren, ob Angeln ein geeignetes Hobby sein kann.

Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

Zusammenfassung:

Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg

Fischart: Raub- & Friedfische

Gilt für: Alle Personen mit gültigen Touristenfischereischein

Kosten: 24 Euro

Weitere Links: Infos zum Touristenfischereischein


Niedersachsen

Wer in Niedersachsen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dies an allen Küsten- und Seeschifffahrtsstraßen tun. Während das Angeln in allen Binnengewässern einen gültigen Angelschein erfordert, ist das Angeln hier auch ohne Angelschein erlaubt. Dies gilt jedoch nur für die Binnengewässer, welche nicht verpachtet und somit öffentlich zugänglich sind. Gehören die Gewässer einem Angelverein, so muss hier in den allermeisten Fällen eine Angelerlaubnis erworben werden, welche einen gültigen Angelschein voraussetzt.

Angeln in Niedersachsen

Zusammenfassung:

Gewässer: Nordseeküste, alle Binnengewässer ohne Pächter

Fischart: Raub- & Friedfische

Gilt für: Ohne Beschränkung

Kosten: keine

Weitere Links: Infos zum Angeln in Niedersachsen


Schleswig-Holstein

Im Bundesland Schleswig-Holstein hält man es ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern und bietet Interessierten einen Urlauberfischereischein an. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Gewässern des Bundeslandes auf Raub- und Friedfische zu angeln. Bedingung dafür ist jedoch, dass der Angler wirklich als Tourist im Bundesland ist und seinen 1. Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat.

Angeln in Schleswig-Holstein

Zusammenfassung:

Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Schleswig-Holstein

Fischart: Raub- & Friedfische

Gilt für: Alle Personen mit gültigen Urlauberfischereischein

Kosten: 30 Euro

Weitere Links: Infos zum Urlauberfischereischein


Thüringen

Wer in Thüringen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dafür den Vierteljahresfischereischein beantragen. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für 1/4 des Jahres, also knapp 90 Tage im Jahr auch ohne Angelschein zu angeln. Der Schein kann dabei allerdings nur einmalig pro Jahr beantragt werden. Dabei muss zusätzlich zum Vierteljahresfischereischein auch eine Erlaubniskarte des jeweiligen Gewässerpächters erworben werden, ohne welche das Angeln sonst nicht erlaubt ist.

Angeln in Thüringen

Zusammenfassung:

Gewässer: Ausgewählte Gewässer, siehe Link.

Fischart: Raub- & Friedfische

Gilt für: Alle Personen mit gültigen Vierteljahresfischereischein

Kosten: Variiert, siehe Link.

Weitere Links: Infos zum Vierteljahresfischereischein


Angeln am kommerziellen Angelteich

Wer seine ersten Erfahrungen mit dem Angeln machen möchte, der kann dies natürlich auch an einem Angelteich/-see tun. Das Angeln an solchen Privatgewässern ist fast immer ohne Angelschein möglich. Dabei handelt es sich meist um Forellenteiche, wo normale Forellen, Lachsforellen und Saiblinge gefangen werden können.

Einige Anlagen beinhalten aber auch Naturteiche, an denen auf Stör, Wels oder Aal geangelt werden kann. Diese Art des Angelns ist natürlich nur bedingt mit dem Angeln in freier Wildbahn vergleichbar, jedoch können Neulinge hier einen guten ersten Eindruck bekommen, wie gut Ihnen die Angelei gefällt.

Schwarzangeln / Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein

Wer in Deutschland beim Angeln ohne Angelschein erwischt wird, dem drohen teils extrem hohe Bußgelder. Außerdem wird in rund der Hälfte aller Bundesländer das Angeln ohne Angelschein als Straftat ausgelegt, wodurch dieses Vergehen im schlimmsten Fall auch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann.

Angelschein Kontrolle: Hohe Strafen für das Angeln ohne Angelschein
Angelschein Kontrolle: Hohe Strafen für das Angeln ohne Angelschein
BundeslandStrafe
Baden-Württembergbis zu 5.000 Euro
BayernBestand einer Straftat
BerlinBestand einer Straftat
Brandenburgbis zu 50.000 Euro
BremenBestand einer Straftat
Hamburgbis zu 10.000 Euro
Hessenbis zu 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.000 Euro
NiedersachsenBestand einer Straftat
Nordrhein-WestfalenBestand einer Straftat
Rheinland-PfalzBestand einer Straftat
SaarlandBestand einer Straftat
SachsenBestand einer Straftat
Sachsen-AnhaltBestand einer Straftat
Schleswig-Holsteinbis zu 25.000 Euro
ThüringenBestand einer Straftat

Angeln ohne Angelschein

  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und Teichen

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

Angelschein sicher aufbewahren

Letzte Aktualisierung am 27.04.2024 / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Wer zum Angeln ans Wasser fährt, muss seinen Angelschein immer mitführen. Dies gilt sowohl für öffentliche Gewässer als auch für Vereinsgewässer. Die zuständigen Behörden bzw. der jeweilige Pächter kann jederzeit eine Kontrolle durchführen und das Vorzeigen der entsprechenden Papiere verlangen.

Da Angelschein und Erlaubniskarte meist aus Papier sind und daher bei Kontakt mit Wasser schnell aufweichen, sollten diese möglichst sicher vor Wasser aufbewahrt werden. Die meisten Angeltaschen und Rucksäcke haben dafür ein separates Fach.

Wer dies jedoch nicht hat oder seinen Angelschein gerne separat aufbewahren möchte, der kann sich für kleines Geld eine sehr praktische Dokumententasche für die eigenen Angelpapiere zulegen. Angelschein/Fischereischein, Abgabemarken, Erlaubniskarte oder auch eine Gewässerkarte finden hier problemlos Platz und sind sicher so vor Regen und Schmutz geschützt.

 

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Jugendfischereischein Baden-Württemberg: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Bayern: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Berlin: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Hamburg: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Hessen: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Nordrhein-Westfalen: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Rheinland-Pfalz: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Saarland: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Sachsen: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Sachsen-Anhalt: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Jugendfischereischein Thüringen: E. Zacherl / stock.adobe.com
  • Theoretische Prüfung für Angelschein ablegen: LStockStudio / stock.adobe.com
  • Altes Fischerprüfungszeugnis aus Bayern: fotografin / stock.adobe.com
  • Angel im Urlaub mit Touristenfischereischein / Urlauberfischereischein: moodboard / stock.adobe.com
  • Sonderregelungen für den Angelschein bei Menschen mit Behinderung: Pixel-Shot / stock.adobe.com
  • Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein: herraez / stock.adobe.com

Christoph beim Angeln

Über den Autor

Moin! 👋 Ich bin Christoph, seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.

5 Kommentare
  1. Im Juni komme ich nach Deutschland (Blaibach) in den Urlaub, wo ich auch angeln kann.
    Ich habe die Schweizerfischerei Prüfung gemacht, ist dies für Deutschland auch gültig?
    Gerne erwarte ich Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Pfenninger Walter

    1. Moin Walter,

      leider gilt das Prüfungszeugnis aus der Schweiz nicht in Deutschland.
      Hier musst du die Prüfung erneut ablegen, um uneingeschränkt angeln zu können.

      VG
      Christoph

  2. Hi Christoph,

    Super Cool wie du hier den Sachverhalt erklärst, klar, schnörkellos, informativ,
    dafür alle Daumen hoch.

    Grüße aus Hessen, Florian

    1. Moin Florian,

      danke dir! Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte. 🙂

      VG
      Christoph

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