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    Angelschein / Fischereischein online machen

    Christoph HeinAutorChristoph Hein
    Erstellt am
    Aktualisiert am
    Angelschein / Fischereischein online machen
    Angelschein / Fischereischein online machen

    Wer in Deutschland an öffentlichen Gewässern angeln möchte, der benötigt dafür einen Angelschein (offizielle Bezeichnung: Fischereischein). Das Angeln ohne Angelschein ist fast überall in Deutschland verboten und mit teils hohen Strafen belegt. Durch das Ablegen der Fischerprüfung stellt der Staat sicher, dass der Angler weiß, wie er mit einem gefangenen Fisch umzugehen hat. Im folgenden Artikel erfahrt ihr, wie ihr euren Angelschein ganz einfach online machen könnt, wie die Fischerprüfung abläuft und was ihr sonst noch beachten müsst.

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    Fischerprüfung, Fischereischein, Angelkarte: Was ist der Unterschied?

    Wer in Deutschland legal angeln möchte, stolpert sofort über diese drei Begriffe. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hilft der Vergleich mit dem Autofahren:

    1. Die Fischerprüfung (Die Fahrprüfung): Das ist die eigentliche Prüfung, die du nach deinem Vorbereitungskurs ablegst. Hast du sie bestanden, bekommst du ein Prüfungszeugnis.
    2. Der Fischereischein / Angelschein (Der Führerschein): Mit deinem Prüfungszeugnis gehst du zum Bürgerbüro oder Rathaus deiner Stadt. Dort bekommst du deinen offiziellen Fischereischein (oft auf Lebenszeit oder für 1-5 Jahre) ausgestellt. Er ist dein staatliches Dokument.
    3. Die Angelkarte / Erlaubnisschein (Die Fahrkarte für die Autobahn): Auch mit dem Angelschein darfst du noch nicht einfach ans Wasser gehen! Du brauchst für jedes Gewässer (See, Fluss, Kanal) die Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters (meist Angelvereine). Diese Angelkarte kaufst du dir als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte im Angelladen oder online.

    Zum Angelschein in 4 Schritten

    1. Vorbereitungskurs absolvieren

    Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, musst du zunächst einen Vorbereitungskurs absolvieren. Dies kannst du entweder per Online-Kurs oder vor Ort in einem Präsenzkurs tun.

    Wenn du wissen möchtest, welche Regeln für dein Bundesland gelten, klicke einfach das Bundesland in der folgenden Liste an: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

    2. Zur Fischerprüfung anmelden

    Nachdem du dich für einen Vorbereitungskurs entschieden und diesen auch erfolgreich durchgeführt hast, musst du dich für deine Fischerprüfung anmelden. Hast du dich für einen lokalen Vorbereitungskurs entschieden, so klärst du den Prüfungstermin im Normalfall mit dem Kursanbieter ab.

    Hast du dich für einen Onlinekurs entschieden, so kannst du die Prüfungsanmeldung per Telefon oder Webseite des Verbandes durchführen. Nachdem du einen Termin ausgesucht hast, musst du in der Regel nur die Prüfungsgebühr überweisen und bekommst anschließend eine Terminbestätigung.

    3. Fischerprüfung ablegen

    Nun gilt es, die Fischerprüfung zu bestehen. Je nach Bundesland ist die Prüfung unterschiedlich lang und enthält leicht unterschiedliche Fragen und Themenschwerpunkte.

    Mithilfe des Online-Kurses von Fishing-King kannst du dich optimal auf die Prüfung vorbereiten, sodass du die Fragen im Schlaf beantworten kannst.

    Neben der theoretischen Prüfung gibt es einigen Bundesländern auch einen praktischen Teil. Wo dies noch Teil der Prüfung ist, erfährst du in den Details zu den einzelnen Bundesländern.

    4. Fischereischein abholen

    Hast du die Fischerprüfung erfolgreich bestanden, so kannst du dir mit dem Prüfungszeugnis deinen Fischereischein abholen. Diesen erhältst du im Normalfall beim Amt deiner Stadt oder Gemeinde. Die Kosten für den Fischereischein und auch die Gültigkeit des Fischereischeins unterscheiden sich je nach Bundesland.

    Mit dem Fischereischein bist du nun berechtigt, dir eine Fischereierlaubnis/Angelkarte für dein Wunschgewässer zu besorgen. Diese erhältst du bei der Gemeinde, bei Angelläden oder direkt beim Pächter des Gewässers.

    Angelschein nach Bundesland

    Falls ihr euch für genaue Details zu einem speziellen Bundesland interessiert, klickt einfach auf das Bundesland in der nachfolgenden Liste.

    Vorbereitungskurs zum Angelschein machen

    Wer sich dafür entscheidet, seinen Angelschein zu machen, der hatte in der Vergangenheit nur die Möglichkeit, die Prüfungsvorbereitung bei einem lokalen Angelverein oder Anbieter in einem Präsenzkurs zu machen. Dies war dann mit entsprechender Anwesenheitspflicht vor Ort verbunden, die Kurse fanden meist am Wochenende statt. Diese Form der Vorbereitung ist zum einen sehr unflexibel, zum anderen aber auch mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden, je nachdem, wie weit der nächste Angelverein entfernt und wie stark die anstehenden Kurse bereits ausgebucht waren.

    fishing-king-logo
    fishing-king-logo

    Mit Fishing-King gibt es aber zum Glück einen Anbieter, der das Absolvieren der Angelschein-Vorbereitung auch online ermöglicht, ohne dass ihr dafür zu eurem nächsten Angelverein fahren müsst. Hier kann ich aus erster Hand berichten, da ich dort auch meine Vorbereitung zur Fischerprüfung absolviert habe und von dem Konzept sehr überzeugt bin. Im Folgenden will ich euch daher genau erklären, wie die Vorbereitung zum Angelschein mit Fishing-King funktioniert. Wer beim Kauf des Onlinekurses sparen möchte, bekommt hier einen 5 Euro Gutscheincode von uns.

    Fishing-King: Vorbereitung zum Angelschein online machen

    Angelschein online machen
    Angelschein online machen

    Direkt zum Angelschein-Onlinekurs

    Seit einiger Zeit können Interessierte die Vorbereitung zur Fischerprüfung auch online absolvieren. Dies spart gegenüber einem Präsenzkurs beim lokalen Angelverein eine ganze Menge Zeit. Während bei einem solchen Kurs eine Anwesenheitspflicht besteht und ähnlich wie in der Schule gemeinsam der Stoff für die Prüfung durchgegangen wird, kann dies auf Fishing-King bequem per Smartphone von Zuhause erledigt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass man sich die Zeit zum Lernen deutlich besser einteilen und ganz bequem von der Couch aus das Lernmaterial durchgehen kann. Der Kurs funktioniert dabei sowohl im Browser als auf dem Smartphone oder Tablet.

    Kosten für den Onlinekurs

    Die Kosten für den Fishing-King Onlinekurs fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern ist der Kurs aufgrund der dortigen Regularien nur als Begleitkurs zum klassischen Präsenzkurs möglich, hier werden 49 Euro für die Nutzung des Onlinekurses fällig. Hier ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten für den Begleitkurs anfallen. In allen Bundesländern, in denen der Onlinekurs als vollwertiger Ersatz für den Präsenzkurs anerkannt ist, liegen die Kosten bei rund 169 Euro.

    Für diesen Preis erhaltet ihr vollen Zugang zu allen Inhalten, die ihr für die Prüfung benötigt. Nicht enthalten sind hier die Prüfungskosten für die Fischerprüfung, welche je nach Bundesland variieren kann. Wie hoch diese ausfallen, findet ihr in unserer Tabelle zu den Prüfungskosten der Fischerprüfung.

    Inhalte & Ablauf des Onlinekurses

    1. Einleitung

    Beim ersten Einloggen erfahrt ihr zunächst alles, was ihr im Allgemeinen wissen solltet. Dazu gehört eine kurze Einführung in den Kursbereich von Fishing-King, als auch eine kurze Tour durch das Material für die nächsten Wochen. Alles in allem bekommt ihr hier zum Start einen perfekten Überblick, welche Schritte es noch bis zum Angelschein sind.

    2. Fischbestimmung

    Innerhalb der Sektion "Fischbestimmung" lernt ihr nach und nach, welche Besonderheiten die einzelnen Fische besitzen und wie sich diese voneinander unterscheiden. Hier kommt es häufig auf die Details an, welche euch in ausführlichen Erklärvideos beigebracht werden. Dabei helfen vor allem die Eselsbrücken, zu denen es ein eigenes Video gibt. Auch zu anderen Tieren wie bspw. Krebsarten erfahrt ihr einiges an Wissen.

    3. Gerätebau

    Das Kapitel "Gerätebau" bringt euch das Thema Ausrüstung näher. Hier erfahrt ihr, welche Ruten es gibt, welche Eigenschaften diese besitzen und welche Schnur ihr für welche Angelmethode benötigt. Auch Themen wie Haken, Rollen, Wirbel und Knoten werden hier ausführlich erklärt, sodass für die Prüfung keine Fragen offen bleiben.

    Angelschein machen: Rutenbau auf Fishing-King
    Angelschein machen: Rutenbau auf Fishing-King

    4. Probeprüfung

    Nach jeder Sektion habt ihr die Möglichkeit, die dazu passenden Fragen testweise zu beantworten. Habt ihr dies in jeder Sektion gemacht, so habt ihr die Möglichkeit, Testprüfungen zu absolvieren, um euer Wissen anhand eines echten Prüfungsbogens zu testen. Ob ihr mit eurem Ergebnis bestanden hättet, erfahrt ihr sofort nach Ausfüllen des Testbogens. So könnt ihr euch optimal auf die Prüfung vorbereiten. 

    5. Statistiken

    Im Bereich "Statistiken" habt ihr die Möglichkeit, euch einen Einblick in eure Erfolge zu verschaffen. Versucht alle Themen und Fragebögen so häufig durchzugehen, bis ihr überall 100 % geschafft habt.

    6. Prüfungsanmeldung

    Anschließend könnt ihr euch bequem zu Prüfung für euren Angelschein über das Menü auf Fishing-King anmelden. Klickt dazu auf den Reiter "Prüfungsanmeldung" und wählt dort einen passenden Termin aus. Danach bekommt ihr eine Mail mit weiteren Informationen, wie bspw. den Zahlungsdaten für die Prüfungsgebühr. Anschließend steht eurer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege.

    Dauer des Onlinekurses

    Die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zur bestandenen Fischerprüfung sowohl von dir selbst, als auch von den verfügbaren Prüfungsterminen ab. Ich kann sagen, dass ich rund einen Monat mit Lernen verbracht habe, bevor ich mich zur Prüfung angemeldet habe.

    Sobald ihr euch sicher seid, einen guten Wissensstand aufgebaut zu haben, könnt ihr euch zur Prüfung anmelden. Da meist ein paar Wochen Vorlauf notwendig sind und die Prüfungstermine in größeren Städten schnell ausgebucht sind, solltet ihr frühzeitig an die Reservierung eines Prüfungstermins denken.

    Fishing-King Online-Kurse nach Bundesland

    Der Fishing-King Vorbereitungskurs wird derzeit in fast allen Bundesländern anerkannt. Lediglich in Berlin und Bremen ist dies derzeit nicht möglich, jedoch könnt ihr hier ganz einfach auf Brandenburg bzw. Niedersachsen ausweichen.

    Fishing-King Bundesländer
    BundeslandAnmerkungen
    Baden-WürttembergOnlinekurs offiziell zugelassen.
    BayernKurs als Lernbegleitung ohne offizielle Kooperation möglich.
    BerlinIn Berlin ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Brandenburg vorgenommen werden.
    BrandenburgOnlinekurs offiziell zugelassen.
    BremenIn Bremen ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Niedersachsen vorgenommen werden.
    HamburgFishing-King arbeitet hier gerade an einer Kursmöglichkeit. Sobald diese verfügbar ist, findest du hier den Link.
    HessenOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
    Mecklenburg-VorpommernOnlinekurs offiziell zugelassen.
    NiedersachsenOnlinekurs offiziell zugelassen.
    Nordrhein-WestfalenOnlinekurs offiziell zugelassen.
    Rheinland-PfalzOnlinekurs offiziell zugelassen.
    SaarlandOnlinekurs offiziell zugelassen.
    SachsenOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
    Sachsen-AnhaltOnlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig.
    Schleswig-HolsteinOnlinekurs offiziell zugelassen.
    ThüringenOnlinekurs offiziell zugelassen.

    Video: Vorteile beim Angelschein online machen

    https://www.youtube.com/embed/Je1Nqw37MS8

    Vorteile des Onlinekurses

    Die Vorteile des Onlinekurses liegen ganz klar auf der Hand.

    • Flexibel und von überall lernen: auf der Couch, im Bett oder auf dem Weg zur Arbeit.
    • Teile dir die Zeit zum Lernen selber ein: Lerne dann, wann du möchtest. Du musst an keinem nervigen Präsenzkurs teilnehmen und kannst bequem von Zuhause lernen.
    • Wiederhole Sektionen so oft, wie du willst: Schaue dir einzelne Kapitel & Themen mehrmals an, um den Prüfungsstoff perfekt zu beherrschen.
    • Lerne mit den offiziellen Prüfungsfragen: Möchtest du deinen Angelschein mit Fishing-King online machen, lernst du direkt mit den offiziellen Prüfungsfragen.

    Präsenzkurs: Vorbereitung zum Angelschein offline machen

    Um in Deutschland gesetzeskonform angeln zu dürfen, ist es nötig, die sogenannte Fischereiprüfung abzulegen, um einen Fischereischein zu erhalten. Doch um überhaupt diese Prüfung ablegen zu dürfen, muss zwingend ein Vorbereitungskurs (mit Anwesenheitspflicht) absolviert werden. In fast allen größeren deutschen Städten werden solche Kurse angeboten. Informationen, wann und wo diese Kurse stattfinden, können beispielsweise bei unterschiedlichen Fischereibehörden, aber auch bei lokalen Angelvereinen erhalten werden.

    Ein solcher Vorbereitungslehrgang umfasst üblicherweise 30 Stunden. Die Anwesenheit wird stets überprüft und nach jeder Stunde separat bestätigt. Inhaltlich umfasst der Kurs unter anderem folgende Schwerpunkte, welche auch Teil der Fischereiprüfung sind:

    • Fischkunde
    • Gewässerkunde
    • Schutz und Pflege der unterschiedlichen Fischgewässer und Fischhege
    • Angelmaterial und unterschiedliche Geräte, Praxis beim Angeln sowie der Umgang mit gefangenen Fischen, jeweils in Theorie und Praxis.

    Die Kosten für den Vorbereitungskurs können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, liegen aber in etwa zwischen 130-150 Euro.

    Fischerprüfung ablegen

    Inhalte in der Fischerprüfung

    In der folgenden Tabelle kannst du sehen, welche Inhalte in welchem Bundesland relevant sind. Zudem erfährst du, was notwendig ist, um die Fischerprüfung zu bestehen.

    Inhalte Angelprüfung
    BundeslandPrüfungsinhaltPrüfungsthemenPrüfung bestanden bei
    Baden-
    Württemberg
    Theorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 835 Prüfungsfragen)
    - 120 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerökologie
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten
    BayernTheorie:
    - Ankreuzfragen am PC
    - 60 Fragen (von 1006 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
    - Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
    - Einschlägige Rechtsvorschriften, (insb. Fischerei/Wasser, Tierschutz/Tierseuchen)
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
    BerlinTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Fischkunde/Fischhege
    - Pflege der Fischgewässer
    - Fanggeräte und deren Gebrauch
    - Behandlung der gefangenen Fische
    - Einschlägige Rechtsvorschriften
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
    BrandenburgTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Fischkunde/Fischhege
    - Pflege der Fischgewässer
    - Fanggeräte und deren Gebrauch
    - Behandlung der gefangenen Fische
    - Einschlägige Rechtsvorschriften
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
    BremenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 (von 360 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Waidgerechten Töten vorführen Fischbilder bestimmen
    - Evtl. Prüfungsgespräch
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
    - Gewässerkunde
    - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
    - Fischfang und Gerätekunde
    - Fischereirecht
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen
    HamburgTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen)
    - 90 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
    - Gewässerkunde und Fischhege
    - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet
    HessenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 650 Prüfungsfragen)
    - 180 Minuten
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 9 Antworten richtig in jedem Themengebiet
    Mecklenburg-VorpommernTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 1180 Prüfungsfragen)
    - 90 Minuten
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen, Geräte-Bildern)
    - Gewässerkunde
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet

    Praxis:
    NiedersachsenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Waidgerechten Töten vorführen
    - Fischbilder bestimmen
    - Evtl. Prüfungsgespräch
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
    - Gewässerkunde
    - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
    - Fischfang und Gerätekunde
    - Fischereirecht
    45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen
    Nordrhein-WestfalenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen)
    - 60 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Fischbilder erkennen
    - Waidgerechter Zusammenbau von Angelruten (1 von 10 möglichen)
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde und Fischhege
    - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 6 Antworten richtig in jedem Themengebiet / min. 4 von 6 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Rutenzusammenbau richtig zeigen
    Rheinland-PfalzTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 50 Fragen (von 880 Prüfungsfragen)
    - 120 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde, Naturschutz, Tierschutz
    35 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet
    SaarlandTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 225 Prüfungsfragen)
    - 120 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Gerätekunde
    - Fischereirecht
    45 richtige Antworten
    SachsenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 900 Prüfungsfragen
    - 90 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 8 richtige Antworten in jedem Themengebiet
    Sachsen-AnhaltTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 612 Prüfungsfragen​)
    Praxis:
    - Fragen zur Fischereiordnung des Landes
    - Fischkunde
    - Gerätekunde
    - Gewässerkunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten
    Schleswig-HolsteinTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen)
    - 90 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde (inkl. über 40 Fischarten)
    - Gewässerkunde und Fischhege
    - Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet
    ThüringenTheorie:
    - Ankreuzfragebogen
    - 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen)
    - 120 Minuten Zeit
    Praxis:
    - Keine praktische Prüfung
    - Allgemeine Fischkunde
    - Spezielle Fischkunde
    - Gewässerkunde
    - Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz
    - Gerätekunde
    - Gesetzeskunde
    45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet

    Ausführliche Informationen zur Fischerprüfung pro Bundesland

    Fischerprüfung in Baden-Württemberg
    • Theoretische Prüfung: Im Multiple-Choice-Verfahren 60 aus 735 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zwölf) allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerökologie und Fischhege, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 16 Jahre, jünger Jugendfischereischein (ohne Prüfung).
    • Praxistag: Die Teilnahme an einem Praxistag ist in Baden-Württemberg Pflicht. Nur so kannst du an der Fischerprüfung teilnehmen. Der Praxistag ist dabei kein Prüfungsteil, sondern wird separat im Vorfeld vor der Angelprüfung durchgeführt.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Baden-Württemberg

    Fischerprüfung in Bayern
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 1006 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, Fanggeräte, Fischereipraxis, Behandlung gefangener Fische und Rechtsvorschriften (Fischereirecht, Wasserrecht, Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht). Mindestens 45 Fragen richtig.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 12 Jahre, Erhalt des Scheins ab 14.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Bayern

    Fischerprüfung in Berlin
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zwölf) Fischkunde/Fischhege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen 12 und 18 Jahren (ohne Prüfung).

    Weitere Informationen zum Angelschein in Berlin

    Fischerprüfung in Brandenburg
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zwölf) Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 46 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 14 Jahre

    Weitere Informationen zum Angelschein in Brandenburg

    Fischerprüfung in Bremen
    • Theoretische Prüfung: 60 Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Arten der Fische, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung gefangener Fische, Fischereiliche Gesetzgebung und Fragen des Tier- und Naturschutzes im Kontext des Fischfangs.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
    • Praktische Prüfung: Praktische Prüfung meist zuerst. Fischbilder erkennen, einige Fragen der Prüfer zum Lernstoff beantworten und anhand eines Gummifisches zeigen, wie der Kiemenschnitt korrekt durchgeführt wird.
    • Mindestalter: 14 Jahre

    Weitere Informationen zum Angelschein in Bremen

    Fischerprüfung in Hamburg
    • Theoretische Prüfung: 60 Fragen aus den Themenbereichen (jeweils 12 Fragen) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Natur und Umwelt und Handhabung von Wurf- und Spinnruten.
    • Prüfung bestanden: 45 der 60 Fragen richtig beantworten.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 12 Jahre

    Weitere Informationen zum Angelschein in Hamburg

    Fischerprüfung in Hessen
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 666 möglichen Fragen zu den Themen Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten (davon neun aus jedem Bereich).
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 14 Jahren, Jugendfischereischein: 10 bis 16 Jahre (ohne Prüfung).
    • Praxistag: In Hessen ist die Teilnahme an einem Praxistag Pflicht, um die Fischerprüfung überhaupt bestehen zu können. Der Praxistag ist dabei ein direkter Prüfungsteil und direkt in die Angelprüfung integriert.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Hessen

    Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 1.180 möglichen Fragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen, Geräte-Bildern), Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, mindestens die Hälfte aus jedem Themengebiet.
    • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 10 Jahre. Gebühren für junge Anglern vergünstigt.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern

    Fischerprüfung in Niedersachsen
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 360 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Fischfang und Gerätekunde und Fischereirecht.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon sechs aus jedem Gebiet.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Gerätekunde in der Praxis demonstrieren sowie Handhabung beim Werfen beweisen.
    • Mindestalter: 12 Jahre. Den Schein erhält man aber erst mit 14 Jahren.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Niedersachsen

    Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 360 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Mindestens 45 Fragen richtig, mindestens sieben pro Themengebiet.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Artenkenntnis mit sechs (aus 49) Bildtafeln der einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse zeigen (vier müssen erkannt werden) und aus zehn unterschiedlichen Aufgabenstellungen ein Angelgerät korrekt zusammenzubauen und das Zubehör heraussuchen.
    • Mindestalter: 13 Jahre; den Schein erhält man mit 14 Jahren.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Nordrhein-Westfalen

    Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz
    • Theoretische Prüfung: 50 Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 35 Fragen richtig, dabei sieben aus jedem Themengebiet.
    • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 13 Jahre. Jugendfischereischein zwischen sieben und 16 Jahren (ohne Prüfung).

    Weitere Informationen zum Angelschein in Rheinland-Pfalz

    Fischerprüfung in Saarland
    • Theoretische Prüfung: 60 Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 12) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Fischereirecht.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig.
    • Zeit für die Prüfung: 120 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 13 Jahre, Erhalt des Scheins mit 14 Jahren.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Saarland

    Fischerprüfung in Sachsen
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 900 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon acht aus jedem Bereich.
    • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen neun und 16 Jahren (ohne Prüfung).

    Weitere Informationen zum Angelschein in Sachsen

    Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 612 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils 15) Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Mündliche Prüfung zu den Themen „Das Verhalten während des Ausübens der Fischerei”, „Der richtige Umgang mit den Fanggeräten”, „Fragen zum Fischereirecht und angrenzenden Rechtsgebieten” und „Die richtigen Versorgung von gefangenen Fischen”.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig.
    • Zeit für die Prüfung: 60 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 14 Jahre, Jugendfischereischein zwischen acht und 14 Jahren (ohne Prüfung).

    Weitere Informationen zum Angelschein in Sachsen-Anhalt

    Fischerprüfung in Schleswig-Holstein
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 400 möglichen Prüfungsfragen zu den Themen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon aus jedem Bereich mindestens sechs.
    • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 11 Jahre, Erhalt des Scheins ab 12 Jahren.

    Weitere Informationen zum Angelschein in Schleswig-Holstein

    Fischerprüfung in Thüringen
    • Theoretische Prüfung: 60 aus 600 möglichen Prüfungsfragen aus den Themenbereichen (jeweils zehn) Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde.
    • Prüfung bestanden: Mindestens 45 Fragen richtig, davon sechs aus jedem Gebiet.
    • Zeit für die Prüfung: 90 Minuten
    • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
    • Mindestalter: 10 Jahre, Jugendfischereischein zwischen acht und 14 (ohne Prüfung).

    Weitere Informationen zum Angelschein in Thüringen

    Ablauf der Fischerprüfung

    Nachdem der Vorbereitungskurs absolviert wurde, kann man sich für die Fischereiprüfung anmelden.

    Meist sind nur wenige Termine für diese Prüfung jährlich vorgesehen, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Allerdings existiert seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Prüfung in speziellen Prüfungslokalen über einen Computer zu absolvieren, wodurch die Zahl der Prüfungstermine etwas angestiegen ist. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss eine Gebühr - von in etwa 30 Euro - entrichten.

    Für die Inhalte der Prüfung gibt es Unterschiede je nach Bundesland, wie ihr weiter oben der Tabelle entnehmen könnt. Grundsätzlich lässt sich der Ablauf aber in etwa so skizzieren:

    Theoretische Prüfung:

    1. Prüfer stellen sich vor (Meist 3-4 Personen)
    2. Alle Prüfungsteilnehmer werden namentlich aufgerufen, um zu schauen, ob jemand fehlt.
    3. Die Prüfung beginnt mit dem Austeilen des Prüfungsbogens
    4. Die Prüflinge haben nun 120 Minuten Zeit, um die 60 Fragen zu beantworten. Das sind pro Frage 2 Minuten.
    5. Anschließend werden, sobald der letzte Prüfling seinen Prüfungsbogen abgegeben hat, alle Bögen ausgewertet. Danach werden die Prüflinge einzeln aufgerufen und mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde.
    6. Wurde die Prüfung bestanden, so wird abschließend der Fischerprüfungs-Ausweis ausgehändigt, mit welchem dann der Fischereischein beantragt werden kann.
    Theoretische Prüfung für Angelschein ablegen
    Theoretische Prüfung für Angelschein ablegen

    Praktische Prüfung

    Je nachdem, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird, ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben oder eben nicht. Da ich nur aus meinen Erfahrungen zur Ablegung der Prüfung in Niedersachsen berichten kann, folgt hier der Ablauf für Niedersachsen.

    1. Prüfer fragt kurz persönliche Daten ab und trägt den Namen in eine Liste ein
    2. Anschließend werden Fischbilder abgefragt, Fische müssen hier anhand ihres Bildes erkannt werden
    3. Danach folgen einige allgemeine Fragen zum Angeln und zu gesetzlichen Vorschriften
    4. Als Letztes muss der Prüfling kurz anhand eines Gummifisches erklären, wie dieser korrekt waidgerecht getötet wird. Dafür muss der Kiemenschnitt sowie der Herzstich demonstriert werden.

    Fischerprüfungszeugnis nach erfolgreicher Prüfung

    Wenn man die Prüfung bestanden hat, kann man bei der unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung mithilfe des Prüfungszeugnisses den Fischereischein beantragen. Die bestandene Fischerprüfung hat grundsätzlich lebenslange Gültigkeit; der Zeitpunkt des Beantragens ist also egal. Die Kosten variieren von Stadt zu Stadt bzw. von Bundesland zu Bundesland. Wenn man Geld sparen will, gibt es auch die Möglichkeit, für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein zu beantragen, der nur fünf Jahre Gültigkeit hat. Den Schein bekommt man normalerweise sofort.

    Altes Fischerprüfungszeugnis aus Bayern
    Altes Fischerprüfungszeugnis aus Bayern

    Den Angelschein muss man jedes Mal mit sich führen, wenn man zum Angeln geht, besonders an öffentlichen Gewässern. Man kann jederzeit von den Behörden oder dem Pächter des Gewässers kontrolliert werden und muss ihn dann vorzeigen können. Da der Schein normalerweise aus Papier ist, sollte er gut aufbewahrt werden, damit er beim Angeln nicht nass wird. Wer ohne Angelschein angelt (auch wenn er einen gültigen Schein besitzt), riskiert ein Bußgeld oder in einigen Fällen sogar das Begehen einer Straftat. Selbst fangfertiges Angelzeug mit sich führen, kann schon zu einer Strafe führen. Schwarzangeln wird ebenfalls bestraft. Das Prüfungszeugnis selbst muss dabei nicht mitgeführt werden.

    Fischerprüfungszeugnis: Voraussetzung für den Angelschein
    Prüfungszeugnis: Voraussetzung für den Angelschein

    Fischereischein erhalten

    Nachdem die Fischerprüfung mit Erfolg abgelegt wurde, kann in der Gemeinde/Stadt, welche als Hauptwohnsitz angemeldet ist, der Fischereischein beantragt werden. Dazu werden zwei Passfotos für den Fischereischein sowie als Nachweis der Identität der Reisepass oder Personalausweis, aber auch der Nachweis der bestandenen Prüfung benötigt.

    Vermerk des vorgelegten Fischerprüfungszeugnis auf Fischereischein
    Vermerk des vorgelegten Fischerprüfungszeugnisses auf Fischereischein

    Der Fischereischein ist üblicherweise auf Lebenszeit gültig. Daher fallen je nach Alter des Antragsstellers unterschiedliche Gebühren an. Allerdings kann man auch für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein mit der Gültigkeit von fünf Jahren beantragen. Die Ausweise werden in aller Regel sofort erstellt und ausgehändigt.

    Fischereierlaubnisschein erhalten

    Wer nun in Deutschland angeln gehen möchte, der muss in den meisten Fällen einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben. Die Grundlage für den Erwerb des Fischereierlaubnisscheins bildet der Fischereischein, der beim Kauf vorgezeigt werden muss. Erst dann könnt ihr z. B. bei der Gemeinde oder dem Angelladen eurer Wahl einen Erlaubnisschein kaufen.

    Dies sind in den allermeisten Fällen Tages-, Wochen- oder Jahreskarten. Die Kosten sind dabei abhängig vom Gewässer und können (stark) variieren. Die Regeln für das jeweilige Gewässer wie z. B. die Entnahmeregeln oder auch die erlaubten Köder findet ihr häufig direkt auf den Karten.

    Mittlerweile können viele Fischereierlaubnisscheine auch online bei Anbietern wie hejfish oder Fiskado gekauft werden. Dort könnt ihr ganz einfach euren Fischereischein einscannen und hochladen. Binnen weniger Minuten erfolgt die Bestätigung und ihr habt die Möglichkeit, Erlaubnisscheine verschiedener Gewässer auch online über die App zu erwerben.

    Allerdings reicht es hier oftmals leider nicht, die Bestätigungsmail vorzuzeigen, der Fischererlaubnisschein muss auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

    Hejfish Angelkarte zum Ausdrucken
    hejfish Fischereierlaubnisschein zum Ausdrucken

    Häufige Fragen zur Fischerprüfung

    Wie oft kann die Fischerprüfung wiederholen, wenn man durchfällt?

    Sollte man trotz unbedingt erforderlichem im Vorhinein absolviertem Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung bei dieser nicht bestehen, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Es ist nur eine erneute Anmeldung und die Bezahlung der Anmeldegebühr für die Prüfung notwendig.

    Kann man die Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland machen?

    Verantwortlich für die Ausstellung des Fischerscheins – und damit auch für die Ablegung der Fischerprüfung – sind die einzelnen Bundesländer. Dabei gilt als Faustregel, dass man stets die Fischerprüfung in jenem Bundesland machen muss, in welchem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einzelne Bundesländer haben jedoch Ausnahmeregelungen geschaffen.

    Wie lange dauert die Fischerprüfung?

    Die Fischerprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung von 120 Minuten. In dieser Zeit müssen 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Dabei entfallen jeweils zwölf Fragen auf fünf unterschiedliche Fachgebiete (Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte – fischereiliche Praxis – Behandlung gefangener Fische, einschlägige Rechtsvorschriften).

    Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Fischerprüfung?

    Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, muss man im Vorhinein einen Vorbereitungskurs absolvieren. In diesem wird der jeweilige Ausbildungsplan des Bundeslandes vermittelt, aber auch mögliche Fragen werden in Vorbereitung auf die Prüfung besprochen.

    Wie schwer ist die Fischerprüfung?

    Wenn man sich richtig vorbereitet, ist die Prüfung nicht schwer. Man hat die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung alle Fragen einzusehen. Somit kann man es über bloßes Auswendiglernen schaffen. Zudem sind die Fragen im Multiple-Choice-Verfahren aufgebaut: pro Frage meist drei mögliche Antworten. Daher lohnt es sich auch, Fragen zu beantworten, wenn man die Antwort nicht weiß oder sich nicht sicher ist. Schließlich beträgt die Chance, die richtige Antwort zu treffen, 33,3 Prozent. Es ist also immer besser, selbst bei völliger Ahnungslosigkeit auf gut Glück eine Antwort auszuwählen, als gar keine Antwort zu geben.

    Wie viele Fehler darf man in der Fischerprüfung haben?

    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland gibt es etwa die Vorgabe, dass von 60 Fragen mindestens 45 richtig beantwortet werden müssen. In Rheinland-Pfalz dagegen sind es 35 richtige Antworten, die bei 50 Fragen erfolgen müssen. Dabei gibt es die Zusatzbedingung, dass in jedem Themengebiet mindestens sechs richtige Antworten erfolgen müssen.

    Wie viele Teilnehmer nehmen an der Fischerprüfung teil?

    Die Anzahl der Teilnehmer ist bei jeder Fischerprüfung anders und hängt ganz von den Kapazitäten des jeweiligen Prüfungsortes ab. In der Regel nehmen zwischen 10 und 30 Teilnehmer an einer solchen Prüfung teil.

    Häufige Fragen zum Angelschein

    Für welches Bundesland ist der Angelschein gültig?

    Auch wenn der Fischereischein – häufig auch einfach Angelschein genannt – jeweils in dem Bundesland ausgestellt wird, in welchem sich der Hauptwohnsitz befindet, ist er jeweils deutschlandweit anerkannt. Das heißt, mit einem ausgestellten Fischereischein können in Gewässern in ganz Deutschland die jeweiligen Gewässerkarten erworben werden.

    Wie lange ist der Angelschein gültig?

    Grundsätzlich wird der Angelschein auf Lebenszeit ausgestellt. Es besteht aber auch in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit für eine geringere Gebühr den Angelschein auf eine Dauer von fünf Jahren befristet ausstellen zu lassen.

    Ist der Jugendfischereischein gleichwertig mit dem normalen Angelschein?

    Nein. Auch wenn viele Bundesländer hier unterschiedliche Regelungen haben, ist ein Jugendfischereischein meist nur für ein Jahr gültig (und kann jeweils nach Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden). Allerdings darf ein Inhaber eines Jugendfischereischeines üblicherweise nur in Begleitung von einem Inhaber eines regulären Angelscheines angeln gehen.

    Kann man mit einem deutschen Fischereischein auch im Ausland angeln?

    Die offizielle Regelung ist, dass man mit einem deutschen Fischereischein sowohl in ganz Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz angeln darf. Je nachdem, in welchem sonstigen Land man angeln will, wird der deutsche Schein ebenfalls häufig als gleichwertig zu dem jeweiligen Erlaubnisschein des Landes anerkannt – jedoch nicht immer. Ebenso wie es vorkommen kann, dass in manchen Ländern das Angeln gänzlich ohne Schein möglich ist, können auch landesspezifische Angelscheine notwendig sein. Es gilt, sich stets im Vorhinein entsprechend zu informieren.

    Kann man auch mit einer Behinderung einen Angelschein machen?

    Selbstverständlich können auch Menschen mit einer Behinderung einen Angelschein machen. Die Regelungen können hier stark unterschiedlich ausfallen. Menschen mit einer körperlichen Behinderung können ohne Einschränkungen einen Angelschein erwerben – es ist allerdings so, dass in einzelnen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, für Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 v. H. auch das Angeln ohne Fischereischein gestattet ist. Menschen mit geistiger Behindern können unter Umständen wie Personen mit einem Jugendfischereischein behandelt werden – das heißt, dass sie nur unter Begleitung eines Inhabers eines regulären Fischereischeins angeln dürfen.

    Was genau ist der Bundesfischereischein?

    Der Name “Bundesfischereischein” stammt aus der Zeit, als die Ausstellung des Fischereischeins noch eine Sache des Bundes war. Daher auch der Name “Bundesfischereischein”. Das letzte Gesetz über einen bundesweit geltenden Fischereischein, das Gesetz über den Fischereischein vom 19. April 1939 (RGBl. I S. 795), war nach dem 8. Mai 1945 weiter geltendes Recht und wurde erst mit dem Gesetz zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 778) aufgehoben. Seither gilt, wie es das Grundgesetz bestimmt, dass die Binnenfischerei Ländersache ist. Daher gelten für die Ausstellung sowie die Ausübung der Fischerei/Angelei auch unterschiedliche Regelungen, je nach Bundesland.

    Wer darf den Angelschein bzw. Fischereischein kontrollieren?

    Für die Einhaltung des Fischereigesetzes ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig. Die Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung des Angelscheins kann dabei, je nach Bundesland, durch die Polizei, den Fischereiaufseher, den Fischereiberechtigen sowie den Pächter des jeweiligen Gewässers erfolgen. Sie sind dazu berechtigt, angelnde Personen zum Vorzeigen des Angelscheins aufzufordern und die Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen.

    Kann ein Angelschein ablaufen?

    Ja und nein. Dies ist abhängig vom Bundesland, in welchem der Angelschein ausgestellt wird. Beispielsweise in Niedersachsen hat der Angelschein keine Laufzeit und gilt ein Leben lang. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg wird der Angelschein für einen befristeten Zeitraum (1, 5 oder 10 Jahre) ausgestellt. Anschließend muss dieser gegen eine Gebühr verlängert werden. Davon unberührt bleibt jedoch das Fischerprüfungszeugnis, welches lebenslang gilt. Dieses wird für die Verlängerung des Angelscheins benötigt, wenn dieser abgelaufen ist.

    Ist im Vorbereitungskurs immer ein Praxistag notwendig?

    Nein, ein Praxistag ist nur ein einigen wenigen Bundesländern notwendig. Dazu gehören die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg. Hier muss neben dem regulären Online- oder Präsenzkurs auch an einem Praxistag teilgenommen werden. Die Prüflinge lernen hier verschiedene Inhalte zur Fischerprüfung direkt in der Praxis.

    Was ist bei Umzug zu beachten?

    Fischereirecht ist Ländersache. Wenn du dauerhaft in ein anderes Bundesland ziehst, musst du deinen Angelschein oft bei der neuen Gemeinde umschreiben lassen. Die Fristen hierfür variieren je nach Bundesland (oft zwischen einem und fünf Jahren nach dem Umzug). Deine bestandene Prüfung bleibt aber natürlich ein Leben lang gültig, du musst sie nicht neu machen!

    Inhalt des Fischereischeins

    Der Fischereischein ist an sich recht unspektakulär. Neben einem Passfoto sowie Angaben zur Adresse des Scheininhabers findet sich auch die Angaben der ausstellenden Behörde auf dem Fischereischein. Wichtig ist hauptsächlich die Nummer oben rechts, unter welcher den Inhaber im Register der Behörde gelistet ist. Zudem werden auch Sondergenehmigungen im Fischereischein angegeben, wie das Patent als Küstenfischer oder der Jahresfischereischein.

    Angelschein Muster
    Angelschein Muster

    Kosten für den Angelschein

    Wenn du dich fragst, wie hoch die Kosten für den Angelschein ausfallen, dann lässt sich diese Antwort nicht ganz klar beantworten. Die Kosten für den Vorbereitungskurs, die Prüfungsgebühr sowie die Ausstellung des Fischereischeins fallen in allen Bundesländern unterschiedlich aus, sodass die Höhe der Kosten variiert.

    Im Folgenden haben wir daher versucht, die Kosten für alle Bundesländer übersichtlich aufzulisten, um so einen guten Überblick zu gewährleisten.

    Kosten für den Präsenzkurs

    Angelschein Kosten Präsenzkurs
    BundeslandKosten
    Präsenzkurs
    Baden-Württemberg200 € Erwachsene
    130 € für Jugendliche bis 18 Jahre
    Bayern120 - 180 € je nach Anbieter
    Berlin99 € (inklusive Prüfungsgebühr & Unterlagen)
    Brandenburg75 - 90 € je nach Anbieter
    Bremen100 € Erwachsene
    80 € Jugendliche bis 17 Jahre
    50 € Vereinsmitglieder des Verbandes
    Hamburg75 € (inklusive Prüfungsgebühr)
    Hessen120 € (zzgl. Kosten für Unterlagen)
    Mecklenburg-Vorpommern90 € Erwachsene ab 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 115 € inklusive Lehrmaterial
    60 € Kinder bis 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 95 € inklusive Lehrmaterial
    Niedersachsen50 - 130 € je nach Anbieter, Alter und Mitgliedschaft in einem Angelverein
    Nordrhein-Westfalen55 - 110 € je nach Anbieter, Alter und Art des Lehrgang (Normal- oder Intensivkurs)
    Rheinland-Pfalz100 € Jugendliche bis 18 Jahre inklusive Lehrmaterial
    150 € Erwachsene inklusive Lehrmaterial
    Saarlandca. 135€ je nach Anbieter
    Sachsenca. 80 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial
    Sachsen-Anhaltca. 75 € je nach Anbieter
    Schleswig-Holsteinca. 70 € je nach Anbieter
    Thüringenca. 75 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial

    Kosten für den Fishing-King Kurs

    Angelschein Kosten Fishing-King Kurs
    BundeslandKosten
    Fishing-King Kurs
    Anmerkung
    Baden-Württemberg179,95 €-
    Bayern49,95 €Nur als Lernbegleitung nutzbar
    Berlin139,95 € (Kurs in Brandenburg)Onlinekurs und Prüfung können in Brandenburg durchgeführt werden
    Brandenburg139,95 €-
    Bremen169,00 € (Kurs in Niedersachsen)Onlinekurs und Prüfung können in Niedersachsen durchgeführt werden
    Hamburg129,95€ (Kurs in Schleswig-Holstein)Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
    Hessen169,00 €-
    Mecklenburg-Vorpommern129,95 €-
    Niedersachsen169,00 €-
    Nordrhein-Westfalen149,95 €-
    Rheinland-Pfalz147,00 € (Kurs im Saarland)Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch im Saarland durchgeführt werden.
    Saarland169,00 €-
    Sachsen127,00 €-
    Sachsen-Anhalt139,00 €-
    Schleswig-Holstein137,00 €-
    Thüringen149,95 €-

    Prüfungsgebühr für die Fischereiprüfung

    Angelschein Kosten Prüfungsgebühr
    BundeslandKosten
    Prüfungsgebühr
    Baden-Württemberg35,00 €
    Bayern50,00 €
    Berlin25,00 €
    Brandenburg25,00 €
    BremenPrüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten.
    HamburgPrüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten.
    Hessen40,00 €
    Mecklenburg-Vorpommern25,00 € Erwachsene
    15,00 € Kinder bis 18 Jahre
    Niedersachsen60,00 €
    Nordrhein-Westfalen50,00 €
    Rheinland-Pfalz29,00 €
    Saarland100,00 € Erwachsene
    50,00 € Kinder bis 18 Jahre
    Sachsen30,00 €
    Sachsen-Anhalt56,00 € Erwachsene
    28,00 € Kinder bis 18 Jahre
    Schleswig-Holstein25,00 € Erwachsene
    15,00 € Kinder bis 18 Jahre
    Thüringen15,00 €

    Kosten für Fischereiabgaben nach Bundesland

    In einigen Bundesländern muss neben der normalen Gebühr für den Angelschein auch eine Fischereiabgabe geleistet werden. Die Höhe der Fischereiabgabe ist dabei häufig abhängig von der Anzahl der Jahre, für die man diese erwerben möchte. So fällt die Fischereiabgabe für ein Jahr deutlich höher als, wenn man diese gleich für die nächsten 5 Jahre kauft.

    In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht, in welchen Bundesländern eine Fischereiabgabe fällig ist und wie hoch die Kosten hier ausfallen.

    Kosten Fischereiabgaben nach Bundesland
    BundeslandGebühren Fischereiabgaben
    Baden-WürttembergNeuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bei Bezahlung der Fischereiabgabe für
    1 Jahr: 33,00 Euro
    5 Jahre: 65,00 Euro
    10 Jahre: 105,00 Euro

    Einziehung der Fischereiabgabe bei einem Fischereischein auf Lebenszeit - entspricht einer Verlängerung für
    1 Jahr: 16,00 Euro
    5 Jahre: 48,00 Euro
    10 Jahre: 88,00 Euro
    BayernBei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.

    Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 Euro zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind:
    14 - 22 Jahre: 300 Euro
    23 - 27 Jahre: 288 Euro
    28 - 32 Jahre: 256 Euro
    33 - 37 Jahre: 224 Euro
    38 - 42 Jahre: 192 Euro
    43 - 47 Jahre: 160 Euro
    48 - 52 Jahre: 128 Euro
    53 - 57 Jahre: 96 Euro
    58 - 62 Jahre: 64 Euro
    63 - 67 Jahre: 32 Euro

    Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

    Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.
    BerlinFischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro
    Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro
    Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro
    BrandenburgNachweiskarte mit Fischereiabgabemarke:
    für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 Euro
    für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
    für fünf Kalenderjahre 40,00 Euro
    BremenKeine Fischereiabgabe
    HamburgJährliche Abgabe: 5,00 Euro
    Hessen1-Jahres-Fischereischein: 17,50 Euro
    5-Jahres-Fischereischein: 45,00 Euro
    10-Jahres-Fischereischein: 86,00 Euro

    1-Jahres-Jugend-Fischereischein: 7,50 Euro
    5-Jahres-Jugend-Fischereischein: 23,00 Euro

    1-Jahres-Sonder-Fischereischein: 17,50 Euro
    5-Jahres-Sonder-Fischereischein: 45,00 Euro
    10-Jahres-Sonder-Fischereischein: 86,00 Euro
    Mecklenburg-VorpommernErteilung der Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro
    Erteilung eines Touristenfischereischeins (inkl. Broschüre und Fischereiabgabemarke): 24,00 Euro
    NiedersachsenKeine Fischereiabgabe
    Nordrhein-WestfalenJahresfischereischein: 8,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 24,00 Euro
    Jugendfischereischein: 4,00 Euro
    Sonderfischereischein: 8,00 Euro
    Sonderfischereischein für 5 Jahre: 24,00 Euro
    Rheinland-Pfalz1-Jahres-Fischereischein: 9,00 Euro
    5-Jahres-Fischereischein: 35,00 Euro
    Jugendfischereischein: 5,60 Euro
    SaarlandJahresfischereischein: 13,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 56,00 Euro
    Jugendfischereischein: 5,10 Euro
    SachsenKeine Fischereiabgabe
    Sachsen-AnhaltFischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 oder 2 Jahre pro Jahr: 7,70 Euro
    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 oder 4 Jahre pro Jahr: 6,70 Euro
    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 30,00 Euro
    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150 Euro
    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: Pro Jahr 2,60 Euro
    Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr: 2,60 Euro
    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
    Jugendfischereischeine: pro Jahr 2,60 Euro

    Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
    1 - 5 Jahre 6 Euro pro Geltungsjahr

    Jugendfischereischeine & Sonderfischereischeine:
    1 Euro pro Geltungsjahr

    Fischereischeine auf Lebenszeit: 125 Euro
    Schleswig-HolsteinFischereiabgabe pro Kalenderjahr: 10,00 Euro
    ThüringenJahresfischereischein: 17,50 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 37,00 Euro
    Zehnjahresfischereischein: 58,00 Euro
    Vierteljahresfischereischein: 19,00 Euro
    Fischereischein auf Lebenszeit: 220,00 Euro

    Jugendfischereischein

    Wer noch nicht volljährig ist, aber trotzdem Angeln gehen möchte, der hat in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu machen. Der Vorteil dabei ist, dass der Jugendliche den Jugendfischereischein in fast allen Fällen auch ohne Prüfung erhält. Zwar darf dann selbstständig geangelt werden, allerdings muss dies meist unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Person erfolgen, die selbst im Besitz eines Fischereischeins ist.

    Der Jugendfischereischein ist daher eine echte Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken, bis die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden kann.

    Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher erhaltet ihr im Folgenden einen Überblick darüber, welche Regelungen wo gelten.

    Falls du dich für detailliertere Informationen zu diesem Thema interessierst, schaue dir hier unseren Artikel zum Jugendfischereischein an. Für die Ausstellung wird in der Regel lediglich der Kinderausweis sowie ein Passbild des Kindes bzw. des Jugendlichen benötigt.

    Jugendfischereischein
    BundeslandJugendfischereischein möglichAltersgrenzeWeitere Infos
    Baden-Württemberg
    10 - 16 Jahreservice-bw.de
    Bayern
    10 - 18 Jahrebayern.de
    Berlin
    12 - 18 Jahreberlin.de
    Brandenburg
    8 - 18 Jahrevdsfberlinbrandenburg.de
    Bremen
    --
    Hamburg
    --
    Hessen
    10 - 16 Jahrehessen.de
    Mecklenburg-Vorpommern
    --
    Niedersachsen
    --
    Nordrhein-Westfalen
    10 - 16 Jahrevaeter.nrw
    Rheinland-Pfalz
    7 - 16 Jahrerlp.de
    Saarland
    0 - 13 Jahresaarland.de
    Sachsen
    10 - 16 Jahresachsen.de
    Sachsen-Anhalt
    8 - 18 Jahresachsen-anhalt.de
    Schleswig-Holstein
    --
    Thüringen
    10 - 14 Jahrethueringen.de

    Angelschein für Urlauber: Touristenfischereischein, Urlauberfischereischein & Vierteljahresfischereischein

    In den meisten Bundesländern müssen Angler einen gültigen Fischereischein besitzen, um dort angeln zu können. In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein darf jedoch auch ohne Angelschein geangelt werden. Dort ist der sogenannte Touristenfischereischein (auch als Urlauberfischereischein und Vierteljahresfischereischein bekannt) erhältlich, der es dem Angler ermöglicht, auch ohne gültigen Fischereischein zu angeln.

    • Der Touristenfischereischein: Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein sind Vorreiter für Angel-Touristen. Gegen eine Gebühr (ca. 20 bis 25 Euro) kannst du dir beim örtlichen Amt einen befristeten Urlauber-Fischereischein ausstellen lassen – komplett ohne Prüfung! Du bekommst lediglich eine kurze Infobroschüre zu den wichtigsten Regeln. In MV gilt dieser Schein für 28 Tage und kann verlängert werden.
    • Der Friedfischschein in Brandenburg: In Brandenburg dürfen Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren ganz ohne staatliche Prüfung auf Friedfische (wie Karpfen, Rotaugen oder Brassen) angeln. Man muss lediglich die Fischereiabgabe zahlen und sich die entsprechende Angelkarte für das Gewässer kaufen. Das Spinnfischen auf Raubfische ist damit allerdings verboten.
    Angel im Urlaub mit Touristenfischereischein / Urlauberfischereischein
    Angel im Urlaub mit Touristenfischereischein / Urlauberfischereischein

    Informationen zum Touristenfischereischein im Überblick

    Touristenfischereischeine
    BundeslandKostenGültigkeit
    Mecklenburg-Vorpommern
    (Touristenfischereischein)
    - Erstausstellung: 24 Euro
    - Verlängerung für Folgejahr: 13 Euro
    28 aufeinanderfolgende Tage
    Thüringen
    (Vierteljahresfischereischein)
    - Erstausstellung: 19 Euro
    - Neuaustellung für Folgejahr: 19 Euro
    3 aufeinanderfolgende Monate
    Schleswig-Holstein
    (Urlauberfischereischein)
    - Erstausstellung: 20 Euro
    - Verlängerung für Folgejahr: 10 Euro
    28 aufeinanderfolgende Tage

    Touristenfischereischein nach Bundesland

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können interessierte Angler seit 2005 den sogenannten Touristenfischereischein erhalten. Dieser ermöglicht es, 28 aufeinanderfolgende Kalendertage ohne die Ablegung der Fischerprüfung zu angeln. Da diese Möglichkeit vorwiegend von Touristen genutzt wird, wird der im Amtsdeutsch “befristete Fischereischein” auch “Touristenfischereischein” genannt.

    Die Kosten für die Erstausstellung liegen bei 24 Euro. Der Touristenfischereischein kann dabei immer nur einmal pro Jahr gelöst werden, allerdings kann er für beliebig viele Folgejahre erneuert werden. Ist dies der Fall, so sinkt die Gebühr für die Verlängerung auf 13 Euro.

    Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Inhaber eines Touristenfischereischeins auch immer eine Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer in MV benötigt, in dem er angeln möchte. Die jeweiligen Regelungen bzgl. Mindestmaß, Schonzeiten oder aber den erlaubten Fangmethoden richten sich nach den entsprechenden Gewässern.

    Kinder unter 14 Jahren können in MV sogar ohne den Touristenfischereischein angeln. Dafür ist es jedoch notwendig, dass sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden, der in Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Ein Jugendfischereischein ist hier nicht notwendig.

    Links zum Touristenfischereischein: 

    Thüringen

    Wer in Thüringen ohne einen gültigen Angelschein angeln möchte, kann dies mit dem sogenannten Vierteljahresfischereischein tun. Dieser erlaubt es dem Inhaber, 3 Monate lang ohne Angelschein in Thüringen zu angeln. Die Wahl der Monate ist dabei nicht eingeschränkt und kann selbst gewählt werden.

    Die Kosten für den Vierteljahresfischereischein belaufen sich auf 18 Euro. Darin enthalten sind sowohl die Ausgabe des Fischereischeins, als auch die Fischereiabgabe. Eine direkte Verlängerung des Scheins ist nicht möglich, er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Kosten dafür sind identisch.

    Wichtig zu beachten ist, dass auch hier immer ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erstanden werden muss. Die Kosten und Regelungen (Schonzeiten und Mindestmaße) obliegen dabei dem Pächter oder Inhaber des Gewässers. Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein ist auf eine Handangel pro Person begrenzt.

    Interessierte Angler können den Schein bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung erhalten. Einwohner Thüringens müssen sich dabei an die Gemeinde wenden, in der sie wohnhaft sind. Touristen & Urlauber müssen sich an die Gemeinde wenden, die ihrem Urlaubsort am nächsten ist.

    Links zum Vierteljahresfischereischein: 

    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein können Angler mit dem Urlauberfischereischein ähnlich wie auch in Mecklenburg-Vorpommern 28 aufeinanderfolgende Tage ohne Fischereischein angeln. Neben Urlaubern können seit 2012 auch Einwohner Schleswig-Holsteins den Urlauberfischereischein erwerben.

    Die Kosten für den Schein belaufen sich auf 20 Euro für die Erstausstellung. Wer möchte, kann im Folgejahr eine Verlängerung beantragen. Die kostet dann lediglich 10 Euro und gilt ebenfalls für 28 Tage. Im Preis enthalten sind sowohl das Dokument als auch die Fischereiabgaben.

    Ausgegeben wird der Urlauberfischereischein von den Gemeinden, Hafenämter und Touristenbüros in SH.

    Links zum Urlauberfischereischein:

    Angelschein-Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen

    Wer eine körperliche oder geistige Behinderung besitzt, kann in einigen Bundesländern einen Sonderangelschein machen. Dieser ermöglicht es, einen Fischereischein zu erwerben, auch wenn eine reguläre Teilnahme an einer Fischerprüfung nicht möglich ist.

    Sonderregelungen für den Angelschein bei Menschen mit Behinderung
    Sonderregelungen für den Angelschein bei Menschen mit Behinderung

    Der Angelschein, welcher dann ausgehändigt wird, ist jedoch nicht mit dem regulären Angelschein zu vergleichen, sondern unterliegt einigen Sonderreglungen. In allen Fällen ist das Angeln nur dann erlaubt, wenn eine weitere Person anwesend ist, die ebenfalls im Besitz eines Fischereischeins ist.

    In einigen Bundesländern wird der Zugang zum Angelschein zudem nur dann erleichtert, wenn das Angeln einer therapeutischen Maßnahme dient. Im Folgenden findet ihr einen Überblick über die einzelnen Regelungen für den Angelschein pro Bundesland:

    Angelschein Behinderung Bundesländer
    BundeslandRegelungen
    Baden-WürttembergKeine Sonderregelung vorhanden
    BayernZitat:

    Volljährige Menschen mit Behinderung können den Fischereischein auch ohne vorherige Prüfung erhalten, wenn sie

    a) mit einem auf einer geistigen Behinderung beruhenden und amtlich festgestellten Grad der Behinderung aa) von mindestens 80 v. H. oder bb) von mindestens 50 v. H., sofern nachweislich eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht wurde oder wird,

    b) die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinderte Menschen und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer körperlichen oder seelischen Behinderung die Fischerprüfung (Art. 59 BayFiG) nicht bestehen können.

    Quelle: gesetze-bayern.de
    BerlinKeine Sonderregelung vorhanden
    BrandenburgKeine Sonderregelung vorhanden
    BremenKeine Sonderregelung vorhanden
    HamburgZitat:

    Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.

    Quelle: landesrecht-hamburg.de
    HessenKeine Sonderregelung vorhanden
    Mecklenburg-VorpommernZitat:

    Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 7 LFischG für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, bestimmt. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen die Bürger unter Aufsicht einer volljährigen Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist zusammen mit einer Angelerlaubnis für das Gewässer beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen.

    Quelle: lallf.de
    NiedersachsenKeine Sonderregelung vorhanden
    Nordrhein-WestfalenZitat:

    Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

    Quelle: nrw.de
    Rheinland-PfalzZitat:

    Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischein-inhabers. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereischeininhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebens-jahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

    Quelle: lfvrlp.de
    SaarlandKeine Sonderregelung vorhanden
    SachsenMenschen mit Beeinträchtigung können zudem bei der Sächsischen Fischereibehörde einen Antrag auf einen speziellen Fischereischein stellen, für den kein Sachkundenachweis erforderlich ist. Dies erspart die Teilnahme am normalerweise notwendigen Lehrgang und der Prüfung. Mit dem speziellen Fischereischein dürfen beeinträchtigte Personen in Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers die Angelei ausüben.

    Quelle: sachsen.de
    Sachsen-AnhaltKeine Sonderregelung vorhanden
    Schleswig-HolsteinZitat:

    Menschen mit Beeinträchtigung, die keine Fischereischeinprüfung ablegen können, erhalten auf Antrag bei der oberen Fischereibehörde eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, die sie zum Fischfang in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers berechtigt.

    Quelle: schleswig-holstein.de
    ThüringenIn Thüringen dürfen Menschen mit Behinderung (die nicht in der Lage sind, die Prüfung abzulegen) angeln, so lange ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei ist. Das bedeutet, die Person mit Behinderung darf nicht alleine angeln und ist darauf angewiesen, das der Fischereischeininhaber eine Rute von seinen 2 erlaubten (beim Ansitz) zur Verfügung stellt.

    Quelle: thueringen.de

    Kann man auch ohne Angelschein angeln?

    Eine wichtige Frage, die immer wieder aufkommt: Braucht man immer einen Angelschein, wenn man in Deutschland angeln möchte? Wie ich bereits oben geschrieben habe, ist dies an fast allen öffentlichen Gewässern der Fall. Es gibt allerdings Ausnahmen, die auf spezielle Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer zurückzuführen sind.

    So gibt es z.B. spezielle Angelscheine für Touristen oder Sondergenehmigungen für Einwohner. Im Folgenden findet ihr alle 6 Ausnahmeregelungen, welche derzeit in Deutschland gelten und das Angeln auch ohne Angelschein ermöglichen.

    Brandenburg

    Seit dem 01. August 2006 ist es im Bundesland Brandenburg erlaubt, auch ohne Angelschein zu angeln. Allerdings beschränkt sich die Erlaubnis hier lediglich auf das Friedfisch angeln. Wer auf Raubfische wie Hecht, Barsch oder Zander angeln möchte, benötigt auch weiterhin einen Fischereischein.

    Angeln in Brandenburg
    Angeln in Brandenburg

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg

    Fischart: Friedfische

    Gilt für: Ohne Beschränkung

    Kosten: 12 Euro

    Weitere Links: Infos zum Friedfischangeln ohne Fischereischein

    Bremen

    Wer laut Einwohnermeldeamt ein Bürger Bremens ist, der kann sich über das Stockangelrecht freuen. Dieses Gesetz, welches auf den Kaiser Karl V. aus dem 16. Jahrhundert zurückgeht, erlaubt es den Einwohnern Bremens, mit maximal 2x Stockangeln in einigen öffentlichen Gewässern Bremens (in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger-Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste) zu angeln. Wichtig dabei ist zu beachten, dass man volljährig sein muss, um vom Stockangelrecht Gebrauch machen zu können. Die Erlaubnisscheine werden vom Stadtamt Bremen ausgestellt.

    Angeln in Bremen
    Angeln in Bremen

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Weser, kleine Weser, Lesum flussaufwärts bis Burger Straßenbrücke, tideabhängiger Teil der Geeste

    Fischart: Raub- & Friedfische

    Gilt für: Bremer Bürger ab 18 Jahren mit gültigen Erlaubnisschein zum Stockangelrecht

    Kosten: 32 Euro

    Weitere Links: Infos zum Stockangelrecht

    Mecklenburg-Vorpommern

    Wer Urlaub im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern macht, der kann den sogenannten Touristenfischereischein beantragen. Dieser erlaubt das Angeln auf sämtliche Fischarten. Die Gültigkeit des Scheins ist auf 4 Wochen und maximal einen Schein pro Jahr pro Person begrenzt. Der Schein eignet sich damit perfekt, um überhaupt erst einmal auszuprobieren, ob Angeln ein geeignetes Hobby sein kann.

    Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
    Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg

    Fischart: Raub- & Friedfische

    Gilt für: Alle Personen mit gültigen Touristenfischereischein

    Kosten: 24 Euro

    Weitere Links: Infos zum Touristenfischereischein

    Niedersachsen

    Wer in Niedersachsen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dies an allen Küsten- und Seeschifffahrtsstraßen tun. Während das Angeln in allen Binnengewässern einen gültigen Angelschein erfordert, ist das Angeln hier auch ohne Angelschein erlaubt. Dies gilt jedoch nur für die Binnengewässer, welche nicht verpachtet und somit öffentlich zugänglich sind. Gehören die Gewässer einem Angelverein, so muss hier in den allermeisten Fällen eine Angelerlaubnis erworben werden, welche einen gültigen Angelschein voraussetzt.

    Angeln in Niedersachsen
    Angeln in Niedersachsen

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Nordseeküste, alle Binnengewässer ohne Pächter

    Fischart: Raub- & Friedfische

    Gilt für: Ohne Beschränkung

    Kosten: keine

    Weitere Links: Infos zum Angeln in Niedersachsen

    Schleswig-Holstein

    Im Bundesland Schleswig-Holstein hält man es ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern und bietet Interessierten einen Urlauberfischereischein an. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Gewässern des Bundeslandes auf Raub- und Friedfische zu angeln. Bedingung dafür ist jedoch, dass der Angler wirklich als Tourist im Bundesland ist und seinen 1. Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat.

    Angeln in Schleswig-Holstein
    Angeln in Schleswig-Holstein

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Schleswig-Holstein

    Fischart: Raub- & Friedfische

    Gilt für: Alle Personen mit gültigen Urlauberfischereischein

    Kosten: 30 Euro

    Weitere Links: Infos zum Urlauberfischereischein

    Thüringen

    Wer in Thüringen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dafür den Vierteljahresfischereischein beantragen. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für 1/4 des Jahres, also knapp 90 Tage im Jahr auch ohne Angelschein zu angeln. Der Schein kann dabei allerdings nur einmalig pro Jahr beantragt werden. Dabei muss zusätzlich zum Vierteljahresfischereischein auch eine Erlaubniskarte des jeweiligen Gewässerpächters erworben werden, ohne welche das Angeln sonst nicht erlaubt ist.

    Angeln in Thüringen
    Angeln in Thüringen

    Zusammenfassung:

    Gewässer: Ausgewählte Gewässer, siehe Link.

    Fischart: Raub- & Friedfische

    Gilt für: Alle Personen mit gültigen Vierteljahresfischereischein

    Kosten: Variiert, siehe Link.

    Weitere Links: Infos zum Vierteljahresfischereischein

    Angeln am kommerziellen Angelteich

    Wer seine ersten Erfahrungen mit dem Angeln machen möchte, der kann dies natürlich auch an einem Angelteich/-see tun. Das Angeln an solchen Privatgewässern ist fast immer ohne Angelschein möglich. Dabei handelt es sich meist um Forellenteiche, wo normale Forellen, Lachsforellen und Saiblinge gefangen werden können.

    Einige Anlagen beinhalten aber auch Naturteiche, an denen auf Stör, Wels oder Aal geangelt werden kann. Diese Art des Angelns ist natürlich nur bedingt mit dem Angeln in freier Wildbahn vergleichbar, jedoch können Neulinge hier einen guten ersten Eindruck bekommen, wie gut Ihnen die Angelei gefällt.

    Schwarzangeln / Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein

    Wer in Deutschland beim Angeln ohne Angelschein erwischt wird, dem drohen teils extrem hohe Bußgelder. Außerdem wird in rund der Hälfte aller Bundesländer das Angeln ohne Angelschein als Straftat ausgelegt, wodurch dieses Vergehen im schlimmsten Fall auch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann.

    Angelschein Kontrolle: Hohe Strafen für das Angeln ohne Angelschein
    Angelschein Kontrolle: Hohe Strafen für das Angeln ohne Angelschein
    Angeln ohne Angelschein
    BundeslandStrafe
    Baden-Württembergbis zu 5.000 Euro
    BayernBestand einer Straftat
    BerlinBestand einer Straftat
    Brandenburgbis zu 50.000 Euro
    BremenBestand einer Straftat
    Hamburgbis zu 10.000 Euro
    Hessenbis zu 5.000 Euro
    Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.000 Euro
    NiedersachsenBestand einer Straftat
    Nordrhein-WestfalenBestand einer Straftat
    Rheinland-PfalzBestand einer Straftat
    SaarlandBestand einer Straftat
    SachsenBestand einer Straftat
    Sachsen-AnhaltBestand einer Straftat
    Schleswig-Holsteinbis zu 25.000 Euro
    ThüringenBestand einer Straftat

    Angeln ohne Angelschein

    • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

    Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und Teichen

    • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

    Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische

    • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

    Angelschein sicher aufbewahren

    Wer zum Angeln ans Wasser fährt, muss seinen Angelschein immer mitführen. Dies gilt sowohl für öffentliche Gewässer als auch für Vereinsgewässer. Die zuständigen Behörden oder der jeweilige Pächter kann jederzeit eine Kontrolle durchführen und das Vorzeigen der entsprechenden Papiere verlangen.

    Da Angelschein und Erlaubniskarte meist aus Papier sind und daher bei Kontakt mit Wasser schnell aufweichen, sollten diese möglichst sicher vor Wasser aufbewahrt werden. Die meisten Angeltaschen und Rucksäcke haben dafür ein separates Fach.

    Wer dies jedoch nicht hat oder seinen Angelschein gerne separat aufbewahren möchte, der kann sich für kleines Geld eine sehr praktische Dokumententasche für die eigenen Angelpapiere zulegen. Angelschein/Fischereischein, Abgabemarken, Erlaubniskarte oder auch eine Gewässerkarte finden hier problemlos Platz und sind sicher so vor Regen und Schmutz geschützt.

    Bildquellen16
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    5 Kommentare

    1. Jan Keller

      Danke, war sehr informativ!

    2. Walter Pfenninger

      Im Juni komme ich nach Deutschland (Blaibach) in den Urlaub, wo ich auch angeln kann. Ich habe die Schweizerfischerei Prüfung gemacht, ist dies für Deutschland auch gültig? Gerne erwarte ich Ihre Antwort. Freundliche Grüsse Pfenninger Walter

      1. Christoph (Angelmagazin.de)

        Moin Walter, leider gilt das Prüfungszeugnis aus der Schweiz nicht in Deutschland. Hier musst du die Prüfung erneut ablegen, um uneingeschränkt angeln zu können. VG Christoph

    3. Florian Schulmerich

      Hi Christoph, Super Cool wie du hier den Sachverhalt erklärst, klar, schnörkellos, informativ, dafür alle Daumen hoch. Grüße aus Hessen, Florian

      1. Christoph Hein

        Moin Florian, danke dir! Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte. :) VG Christoph

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