Angelschein / Fischereischein online machen
Christoph Hein
Aktualisiert am 10.07.2024
Wer in Deutschland an öffentlichen Gewässern angeln möchte, der benötigt dafür einen Angelschein (offizielle Bezeichnung: Fischereischein). Das Angeln ohne Angelschein ist fast überall in Deutschland verboten und mit teils hohen Strafen belegt. Durch das Ablegen der Fischerprüfung stellt der Staat sicher, dass der Angler weiß, wie er mit einem gefangenen Fisch umzugehen hat. Im folgenden Artikel erfahrt ihr, wie ihr euren Angelschein ganz einfach online machen könnt, wie die Fischerprüfung abläuft und was ihr sonst noch beachten müsst.
Zum Angelschein in 4 Schritten
1. Vorbereitungskurs absolvieren
Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, musst du zunächst einen Vorbereitungskurs absolvieren. Dies kannst du entweder per Online-Kurs oder vor Ort in einem Präsenzkurs tun.
Wenn du wissen möchtest, welche Regeln für dein Bundesland gelten, klicke einfach das Bundesland in der folgenden Liste an: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
2. Zur Fischerprüfung anmelden
Nachdem du dich für einen Vorbereitungskurs entschieden und diesen auch erfolgreich durchgeführt hast, musst du dich für deine Fischerprüfung anmelden. Hast du dich für einen lokalen Vorbereitungskurs entschieden, so klärst du den Prüfungstermin im Normalfall mit dem Kursanbieter ab.
Hast du dich für einen Onlinekurs entschieden, so kannst du die Prüfungsanmeldung per Telefon oder Webseite des Verbandes durchführen. Nachdem du einen Termin ausgesucht hast, musst du in der Regel nur die Prüfungsgebühr überweisen und bekommst anschließend eine Terminbestätigung.
3. Fischerprüfung ablegen
Nun gilt es, die Fischerprüfung zu bestehen. Je nach Bundesland ist die Prüfung unterschiedlich lang und enthält leicht unterschiedliche Fragen und Themenschwerpunkte.
Mithilfe des Online-Kurses von Fishing-King kannst du dich optimal auf die Prüfung vorbereiten, sodass du die Fragen im Schlaf beantworten kannst.
Neben der theoretischen Prüfung gibt es einigen Bundesländern auch einen praktischen Teil. Wo dies noch Teil der Prüfung ist, erfährst du in den Details zu den einzelnen Bundesländern.
4. Fischereischein abholen
Hast du die Fischerprüfung erfolgreich bestanden, so kannst du dir mit dem Prüfungszeugnis deinen Fischereischein abholen. Diesen erhältst du im Normalfall beim Amt deiner Stadt oder Gemeinde. Die Kosten für den Fischereischein und auch die Gültigkeit des Fischereischeins unterscheiden sich je nach Bundesland.
Mit dem Fischereischein bist du nun berechtigt, dir eine Fischereierlaubnis/Angelkarte für dein Wunschgewässer zu besorgen. Diese erhältst du bei der Gemeinde, bei Angelläden oder direkt beim Pächter des Gewässers.
Angelschein nach Bundesland
Falls ihr euch für genaue Details zu einem speziellen Bundesland interessiert, klickt einfach auf das Bundesland in der nachfolgenden Liste.
Vorbereitungskurs zum Angelschein machen
Wer sich dafür entscheidet, seinen Angelschein zu machen, der hatte in der Vergangenheit nur die Möglichkeit, die Prüfungsvorbereitung bei einem lokalen Angelverein oder Anbieter in einem Präsenzkurs zu machen. Dies war dann mit entsprechender Anwesenheitspflicht vor Ort verbunden, die Kurse fanden meist am Wochenende statt. Diese Form der Vorbereitung ist zum einen sehr unflexibel, zum anderen aber auch mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden, je nachdem, wie weit der nächste Angelverein entfernt und wie stark die anstehenden Kurse bereits ausgebucht waren.
Mit Fishing-King gibt es aber zum Glück einen Anbieter, der das Absolvieren der Angelschein-Vorbereitung auch online ermöglicht, ohne dass ihr dafür zu eurem nächsten Angelverein fahren müsst. Hier kann ich aus erster Hand berichten, da ich dort auch meine Vorbereitung zur Fischerprüfung absolviert habe und von dem Konzept sehr überzeugt bin. Im Folgenden will ich euch daher genau erklären, wie die Vorbereitung zum Angelschein mit Fishing-King funktioniert. Wer beim Kauf des Onlinekurses sparen möchte, bekommt hier einen 5 Euro Gutscheincode von uns.
Fishing-King: Vorbereitung zum Angelschein online machen
Seit einiger Zeit können Interessierte die Vorbereitung zur Fischerprüfung auch online absolvieren. Dies spart gegenüber einem Präsenzkurs beim lokalen Angelverein eine ganze Menge Zeit. Während bei einem solchen Kurs eine Anwesenheitspflicht besteht und ähnlich wie in der Schule gemeinsam der Stoff für die Prüfung durchgegangen wird, kann dies auf Fishing-King bequem per Smartphone von Zuhause erledigt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass man sich die Zeit zum Lernen deutlich besser einteilen und ganz bequem von der Couch aus das Lernmaterial durchgehen kann. Der Kurs funktioniert dabei sowohl im Browser als auf dem Smartphone oder Tablet.
Kosten für den Onlinekurs
Die Kosten für den Fishing-King Onlinekurs fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern ist der Kurs aufgrund der dortigen Regularien nur als Begleitkurs zum klassischen Präsenzkurs möglich, hier werden 49 Euro für die Nutzung des Onlinekurses fällig. Hier ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten für den Begleitkurs anfallen. In allen Bundesländern, in denen der Onlinekurs als vollwertiger Ersatz für den Präsenzkurs anerkannt ist, liegen die Kosten bei rund 169 Euro.
Für diesen Preis erhaltet ihr vollen Zugang zu allen Inhalten, die ihr für die Prüfung benötigt. Nicht enthalten sind hier die Prüfungskosten für die Fischerprüfung, welche je nach Bundesland variieren kann. Wie hoch diese ausfallen, findet ihr in unserer Tabelle zu den Prüfungskosten der Fischerprüfung.
Inhalte & Ablauf des Onlinekurses
1. Einleitung
Beim ersten Einloggen erfahrt ihr zunächst alles, was ihr im Allgemeinen wissen solltet. Dazu gehört eine kurze Einführung in den Kursbereich von Fishing-King, als auch eine kurze Tour durch das Material für die nächsten Wochen. Alles in allem bekommt ihr hier zum Start einen perfekten Überblick, welche Schritte es noch bis zum Angelschein sind.
2. Fischbestimmung
Innerhalb der Sektion “Fischbestimmung” lernt ihr nach und nach, welche Besonderheiten die einzelnen Fische besitzen und wie sich diese voneinander unterscheiden. Hier kommt es häufig auf die Details an, welche euch in ausführlichen Erklärvideos beigebracht werden. Dabei helfen vor allem die Eselsbrücken, zu denen es ein eigenes Video gibt. Auch zu anderen Tieren wie bspw. Krebsarten erfahrt ihr einiges an Wissen.
3. Gerätebau
Das Kapitel “Gerätebau” bringt euch das Thema Ausrüstung näher. Hier erfahrt ihr, welche Ruten es gibt, welche Eigenschaften diese besitzen und welche Schnur ihr für welche Angelmethode benötigt. Auch Themen wie Haken, Rollen, Wirbel und Knoten werden hier ausführlich erklärt, sodass für die Prüfung keine Fragen offen bleiben.
4. Probeprüfung
Nach jeder Sektion habt ihr die Möglichkeit, die dazu passenden Fragen testweise zu beantworten. Habt ihr dies in jeder Sektion gemacht, so habt ihr die Möglichkeit, Testprüfungen zu absolvieren, um euer Wissen anhand eines echten Prüfungsbogens zu testen. Ob ihr mit eurem Ergebnis bestanden hättet, erfahrt ihr sofort nach Ausfüllen des Testbogens. So könnt ihr euch optimal auf die Prüfung vorbereiten.
5. Statistiken
Im Bereich “Statistiken” habt ihr die Möglichkeit, euch einen Einblick in eure Erfolge zu verschaffen. Versucht alle Themen und Fragebögen so häufig durchzugehen, bis ihr überall 100 % geschafft habt.
6. Prüfungsanmeldung
Anschließend könnt ihr euch bequem zu Prüfung für euren Angelschein über das Menü auf Fishing-King anmelden. Klickt dazu auf den Reiter “Prüfungsanmeldung” und wählt dort einen passenden Termin aus. Danach bekommt ihr eine Mail mit weiteren Informationen, wie bspw. den Zahlungsdaten für die Prüfungsgebühr. Anschließend steht eurer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege.
Dauer des Onlinekurses
Die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zur bestandenen Fischerprüfung sowohl von dir selbst, als auch von den verfügbaren Prüfungsterminen ab. Ich kann sagen, dass ich rund einen Monat mit Lernen verbracht habe, bevor ich mich zur Prüfung angemeldet habe.
Sobald ihr euch sicher seid, einen guten Wissensstand aufgebaut zu haben, könnt ihr euch zur Prüfung anmelden. Da meist ein paar Wochen Vorlauf notwendig sind und die Prüfungstermine in größeren Städten schnell ausgebucht sind, solltet ihr frühzeitig an die Reservierung eines Prüfungstermins denken.
Fishing-King Online-Kurse nach Bundesland
Der Fishing-King Vorbereitungskurs wird derzeit in fast allen Bundesländern anerkannt. Lediglich in Berlin und Bremen ist dies derzeit nicht möglich, jedoch könnt ihr hier ganz einfach auf Brandenburg bzw. Niedersachsen ausweichen.
Bundesland | Anmerkungen |
---|---|
Baden-Württemberg | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Bayern | Kurs als Lernbegleitung ohne offizielle Kooperation möglich. |
Berlin | In Berlin ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Brandenburg vorgenommen werden. |
Brandenburg | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Bremen | In Bremen ist keine Online-Vorbereitung möglich, allerdings kann der Onlinekurs und die Prüfung ganz einfach in Niedersachsen vorgenommen werden. |
Hamburg | Fishing-King arbeitet hier gerade an einer Kursmöglichkeit. Sobald diese verfügbar ist, findest du hier den Link. |
Hessen | Onlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig. |
Mecklenburg-Vorpommern | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Niedersachsen | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Nordrhein-Westfalen | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Rheinland-Pfalz | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Saarland | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Sachsen | Onlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig. |
Sachsen-Anhalt | Onlinekurs offiziell zugelassen. Zusätzlich ist ein Praxistag notwendig. |
Schleswig-Holstein | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Thüringen | Onlinekurs offiziell zugelassen. |
Video: Vorteile beim Angelschein online machen
Vorteile des Onlinekurses
Die Vorteile des Onlinekurses liegen ganz klar auf der Hand.
- Flexibel und von überall lernen: auf der Couch, im Bett oder auf dem Weg zur Arbeit.
- Teile dir die Zeit zum Lernen selber ein: Lerne dann, wann du möchtest. Du musst an keinem nervigen Präsenzkurs teilnehmen und kannst bequem von Zuhause lernen.
- Wiederhole Sektionen so oft, wie du willst: Schaue dir einzelne Kapitel & Themen mehrmals an, um den Prüfungsstoff perfekt zu beherrschen.
- Lerne mit den offiziellen Prüfungsfragen: Möchtest du deinen Angelschein mit Fishing-King online machen, lernst du direkt mit den offiziellen Prüfungsfragen.
Präsenzkurs: Vorbereitung zum Angelschein offline machen
Um in Deutschland gesetzeskonform angeln zu dürfen, ist es nötig, die sogenannte Fischereiprüfung abzulegen, um einen Fischereischein zu erhalten. Doch um überhaupt diese Prüfung ablegen zu dürfen, muss zwingend ein Vorbereitungskurs (mit Anwesenheitspflicht) absolviert werden. In fast allen größeren deutschen Städten werden solche Kurse angeboten. Informationen, wann und wo diese Kurse stattfinden, können beispielsweise bei unterschiedlichen Fischereibehörden, aber auch bei lokalen Angelvereinen erhalten werden.
Ein solcher Vorbereitungslehrgang umfasst üblicherweise 30 Stunden. Die Anwesenheit wird stets überprüft und nach jeder Stunde separat bestätigt. Inhaltlich umfasst der Kurs unter anderem folgende Schwerpunkte, welche auch Teil der Fischereiprüfung sind:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der unterschiedlichen Fischgewässer und Fischhege
- Angelmaterial und unterschiedliche Geräte, Praxis beim Angeln sowie der Umgang mit gefangenen Fischen, jeweils in Theorie und Praxis.
Die Kosten für den Vorbereitungskurs können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, liegen aber in etwa bei 99 Euro.
Fischerprüfung ablegen
Inhalte in der Fischerprüfung
In der folgenden Tabelle kannst du sehen, welche Inhalte in welchem Bundesland relevant sind. Zudem erfährst du, was notwendig ist, um die Fischerprüfung zu bestehen.
Bundesland | Prüfungsinhalt | Prüfungsthemen | Prüfung bestanden bei |
---|---|---|---|
Baden- Württemberg | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 835 Prüfungsfragen) – 120 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerökologie – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten |
Bayern | Theorie: – Ankreuzfragen am PC – 60 Fragen (von 1006 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Gewässerkunde – Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege – Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische – Einschlägige Rechtsvorschriften, (insb. Fischerei/Wasser, Tierschutz/Tierseuchen) | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet |
Berlin | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Fischkunde/Fischhege – Pflege der Fischgewässer – Fanggeräte und deren Gebrauch – Behandlung der gefangenen Fische – Einschlägige Rechtsvorschriften | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet |
Brandenburg | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Fischkunde/Fischhege – Pflege der Fischgewässer – Fanggeräte und deren Gebrauch – Behandlung der gefangenen Fische – Einschlägige Rechtsvorschriften | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet |
Bremen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 (von 360 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Waidgerechten Töten vorführen Fischbilder bestimmen – Evtl. Prüfungsgespräch | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder) – Gewässerkunde – Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz – Fischfang und Gerätekunde – Fischereirecht | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen |
Hamburg | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen) – 90 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder) – Gewässerkunde und Fischhege – Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet |
Hessen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 650 Prüfungsfragen) – 180 Minuten Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 9 Antworten richtig in jedem Themengebiet |
Mecklenburg-Vorpommern | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 1180 Prüfungsfragen) – 90 Minuten Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen, Geräte-Bildern) – Gewässerkunde – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet Praxis: |
Niedersachsen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Waidgerechten Töten vorführen – Fischbilder bestimmen – Evtl. Prüfungsgespräch | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder) – Gewässerkunde – Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz – Fischfang und Gerätekunde – Fischereirecht | 45 richtige Antworten / min. 50% in jedem Themengebiet / min. 3 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Töten richtig zeigen |
Nordrhein-Westfalen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 360 Prüfungsfragen) – 60 Minuten Zeit Praxis: – Fischbilder erkennen – Waidgerechter Zusammenbau von Angelruten (1 von 10 möglichen) | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde und Fischhege – Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 6 Antworten richtig in jedem Themengebiet / min. 4 von 6 Fische richtig erkennen / Waidgerechtes Rutenzusammenbau richtig zeigen |
Rheinland-Pfalz | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 50 Fragen (von 880 Prüfungsfragen) – 120 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde – Gerätekunde – Gesetzeskunde, Naturschutz, Tierschutz | 35 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet |
Saarland | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 225 Prüfungsfragen) – 120 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde – Gerätekunde – Fischereirecht | 45 richtige Antworten |
Sachsen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 900 Prüfungsfragen – 90 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 8 richtige Antworten in jedem Themengebiet |
Sachsen-Anhalt | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 612 Prüfungsfragen) Praxis: – Fragen zur Fischereiordnung des Landes | – Fischkunde – Gerätekunde – Gewässerkunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten |
Schleswig-Holstein | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 400 Prüfungsfragen) – 90 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde (inkl. über 40 Fischarten) – Gewässerkunde und Fischhege – Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet |
Thüringen | Theorie: – Ankreuzfragebogen – 60 Fragen (von 600 Prüfungsfragen) – 120 Minuten Zeit Praxis: – Keine praktische Prüfung | – Allgemeine Fischkunde – Spezielle Fischkunde – Gewässerkunde – Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz – Gerätekunde – Gesetzeskunde | 45 richtige Antworten / min. 6 richtige Antworten in jedem Themengebiet |
Ausführliche Informationen zur Fischerprüfung pro Bundesland
Ablauf der Fischerprüfung
Nachdem der Vorbereitungskurs absolviert wurde, kann man sich für die Fischereiprüfung anmelden.
Meist sind nur wenige Termine für diese Prüfung jährlich vorgesehen, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Allerdings existiert seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Prüfung in speziellen Prüfungslokalen über einen Computer zu absolvieren, wodurch die Zahl der Prüfungstermine etwas angestiegen ist. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss eine Gebühr – von in etwa 30 Euro – entrichten.
Für die Inhalte der Prüfung gibt es Unterschiede je nach Bundesland, wie ihr weiter oben der Tabelle entnehmen könnt. Grundsätzlich lässt sich der Ablauf aber in etwa so skizzieren:
Theoretische Prüfung:
- Prüfer stellen sich vor (Meist 3-4 Personen)
- Alle Prüfungsteilnehmer werden namentlich aufgerufen, um zu schauen, ob jemand fehlt.
- Die Prüfung beginnt mit dem Austeilen des Prüfungsbogens
- Die Prüflinge haben nun 120 Minuten Zeit, um die 60 Fragen zu beantworten. Das sind pro Frage 2 Minuten.
- Anschließend werden, sobald der letzte Prüfling seinen Prüfungsbogen abgegeben hat, alle Bögen ausgewertet. Danach werden die Prüflinge einzeln aufgerufen und mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde.
- Wurde die Prüfung bestanden, so wird abschließend der Fischerprüfungs-Ausweis ausgehändigt, mit welchem dann der Fischereischein beantragt werden kann.
Praktische Prüfung
Je nachdem, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird, ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben oder eben nicht. Da ich nur aus meinen Erfahrungen zur Ablegung der Prüfung in Niedersachsen berichten kann, folgt hier der Ablauf für Niedersachsen.
- Prüfer fragt kurz persönliche Daten ab und trägt den Namen in eine Liste ein
- Anschließend werden Fischbilder abgefragt, Fische müssen hier anhand ihres Bildes erkannt werden
- Danach folgen einige allgemeine Fragen zum Angeln und zu gesetzlichen Vorschriften
- Als Letztes muss der Prüfling kurz anhand eines Gummifisches erklären, wie dieser korrekt waidgerecht getötet wird. Dafür muss der Kiemenschnitt sowie der Herzstich demonstriert werden.
Fischerprüfungszeugnis nach erfolgreicher Prüfung
Wenn man die Prüfung bestanden hat, kann man bei der unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung mithilfe des Prüfungszeugnisses den Fischereischein beantragen. Die bestandene Fischerprüfung hat grundsätzlich lebenslange Gültigkeit; der Zeitpunkt des Beantragens ist also egal. Die Kosten variieren von Stadt zu Stadt bzw. von Bundesland zu Bundesland. Wenn man Geld sparen will, gibt es auch die Möglichkeit, für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein zu beantragen, der nur fünf Jahre Gültigkeit hat. Den Schein bekommt man normalerweise sofort.
Den Angelschein muss man jedes Mal mit sich führen, wenn man zum Angeln geht, besonders an öffentlichen Gewässern. Man kann jederzeit von den Behörden oder dem Pächter des Gewässers kontrolliert werden und muss ihn dann vorzeigen können. Da der Schein normalerweise aus Papier ist, sollte er gut aufbewahrt werden, damit er beim Angeln nicht nass wird. Wer ohne Angelschein angelt (auch wenn er einen gültigen Schein besitzt), riskiert ein Bußgeld oder in einigen Fällen sogar das Begehen einer Straftat. Selbst fangfertiges Angelzeug mit sich führen, kann schon zu einer Strafe führen. Schwarzangeln wird ebenfalls bestraft. Das Prüfungszeugnis selbst muss dabei nicht mitgeführt werden.
Fischereischein erhalten
Nachdem die Fischerprüfung mit Erfolg abgelegt wurde, kann in der Gemeinde/Stadt, welche als Hauptwohnsitz angemeldet ist, der Fischereischein beantragt werden. Dazu werden zwei Passfotos für den Fischereischein sowie als Nachweis der Identität der Reisepass oder Personalausweis, aber auch der Nachweis der bestandenen Prüfung benötigt.
Der Fischereischein ist üblicherweise auf Lebenszeit gültig. Daher fallen je nach Alter des Antragsstellers unterschiedliche Gebühren an. Allerdings kann man auch für deutlich geringere Gebühren einen Fischereischein mit der Gültigkeit von fünf Jahren beantragen. Die Ausweise werden in aller Regel sofort erstellt und ausgehändigt.
Fischereierlaubnisschein erhalten
Wer nun in Deutschland angeln gehen möchte, der muss in den meisten Fällen einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben. Die Grundlage für den Erwerb des Fischereierlaubnisscheins bildet der Fischereischein, der beim Kauf vorgezeigt werden muss. Erst dann könnt ihr z. B. bei der Gemeinde oder dem Angelladen eurer Wahl einen Erlaubnisschein kaufen.
Dies sind in den allermeisten Fällen Tages-, Wochen- oder Jahreskarten. Die Kosten sind dabei abhängig vom Gewässer und können (stark) variieren. Die Regeln für das jeweilige Gewässer wie z. B. die Entnahmeregeln oder auch die erlaubten Köder findet ihr häufig direkt auf den Karten.
Mittlerweile können viele Fischereierlaubnisscheine auch online bei Anbietern wie hejfish oder Fiskado gekauft werden. Dort könnt ihr ganz einfach euren Fischereischein einscannen und hochladen. Binnen weniger Minuten erfolgt die Bestätigung und ihr habt die Möglichkeit, Erlaubnisscheine verschiedener Gewässer auch online über die App zu erwerben.
Allerdings reicht es hier oftmals leider nicht, die Bestätigungsmail vorzuzeigen, der Fischererlaubnisschein muss auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden.
Häufige Fragen zur Fischerprüfung
Häufige Fragen zum Angelschein
Inhalt des Fischereischeins
Der Fischereischein ist an sich recht unspektakulär. Neben einem Passfoto sowie Angaben zur Adresse des Scheininhabers findet sich auch die Angaben der ausstellenden Behörde auf dem Fischereischein. Wichtig ist hauptsächlich die Nummer oben rechts, unter welcher den Inhaber im Register der Behörde gelistet ist. Zudem werden auch Sondergenehmigungen im Fischereischein angegeben, wie das Patent als Küstenfischer oder der Jahresfischereischein.
Kosten für den Angelschein
Wenn du dich fragst, wie hoch die Kosten für den Angelschein ausfallen, dann lässt sich diese Antwort nicht ganz klar beantworten. Die Kosten für den Vorbereitungskurs, die Prüfungsgebühr sowie die Ausstellung des Fischereischeins fallen in allen Bundesländern unterschiedlich aus, sodass die Höhe der Kosten variiert.
Im Folgenden haben wir daher versucht, die Kosten für alle Bundesländer übersichtlich aufzulisten, um so einen guten Überblick zu gewährleisten.
Kosten für den Präsenzkurs
Bundesland | Kosten Präsenzkurs |
---|---|
Baden-Württemberg | 200 € Erwachsene 130 € für Jugendliche bis 18 Jahre |
Bayern | 120 - 180 € je nach Anbieter |
Berlin | 99 € (inklusive Prüfungsgebühr & Unterlagen) |
Brandenburg | 75 - 90 € je nach Anbieter |
Bremen | 100 € Erwachsene 80 € Jugendliche bis 17 Jahre 50 € Vereinsmitglieder des Verbandes |
Hamburg | 75 € (inklusive Prüfungsgebühr) |
Hessen | 120 € (zzgl. Kosten für Unterlagen) |
Mecklenburg-Vorpommern | 90 € Erwachsene ab 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 115 € inklusive Lehrmaterial 60 € Kinder bis 18 Jahre ohne Lehrmaterial / 95 € inklusive Lehrmaterial |
Niedersachsen | 50 - 130 € je nach Anbieter, Alter und Mitgliedschaft in einem Angelverein |
Nordrhein-Westfalen | 55 - 110 € je nach Anbieter, Alter und Art des Lehrgang (Normal- oder Intensivkurs) |
Rheinland-Pfalz | 100 € Jugendliche bis 18 Jahre inklusive Lehrmaterial 150 € Erwachsene inklusive Lehrmaterial |
Saarland | ca. 135€ je nach Anbieter |
Sachsen | ca. 80 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial |
Sachsen-Anhalt | ca. 75 € je nach Anbieter |
Schleswig-Holstein | ca. 70 € je nach Anbieter |
Thüringen | ca. 75 € je nach Anbieter zzgl. Lehrmaterial |
Kosten für den Fishing-King Kurs
Bundesland | Kosten Fishing-King Kurs | Anmerkung |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 179,95 € | - |
Bayern | 49,95 € | Nur als Lernbegleitung nutzbar |
Berlin | 139,95 € (Kurs in Brandenburg) | Onlinekurs und Prüfung können in Brandenburg durchgeführt werden |
Brandenburg | 139,95 € | - |
Bremen | 169,00 € (Kurs in Niedersachsen) | Onlinekurs und Prüfung können in Niedersachsen durchgeführt werden |
Hamburg | 129,95€ (Kurs in Schleswig-Holstein) | Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. |
Hessen | 169,00 € | - |
Mecklenburg-Vorpommern | 129,95 € | - |
Niedersachsen | 169,00 € | - |
Nordrhein-Westfalen | 149,95 € | - |
Rheinland-Pfalz | 147,00 € (Kurs im Saarland) | Nur als Lernbegleitung nutzbar. Alternativ können Onlinekurs und Prüfung auch im Saarland durchgeführt werden. |
Saarland | 169,00 € | - |
Sachsen | 127,00 € | - |
Sachsen-Anhalt | 139,00 € | - |
Schleswig-Holstein | 137,00 € | - |
Thüringen | 149,95 € | - |
Prüfungsgebühr für die Fischereiprüfung
Bundesland | Kosten Prüfungsgebühr |
---|---|
Baden-Württemberg | 35,00 € |
Bayern | 50,00 € |
Berlin | 25,00 € |
Brandenburg | 25,00 € |
Bremen | Prüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten. |
Hamburg | Prüfungsgebühr ist in der Präsenzkurs-Gebühr enthalten. |
Hessen | 40,00 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 25,00 € Erwachsene 15,00 € Kinder bis 18 Jahre |
Niedersachsen | 60,00 € |
Nordrhein-Westfalen | 50,00 € |
Rheinland-Pfalz | 29,00 € |
Saarland | 100,00 € Erwachsene 50,00 € Kinder bis 18 Jahre |
Sachsen | 30,00 € |
Sachsen-Anhalt | 56,00 € Erwachsene 28,00 € Kinder bis 18 Jahre |
Schleswig-Holstein | 25,00 € Erwachsene 15,00 € Kinder bis 18 Jahre |
Thüringen | 15,00 € |
Kosten für Fischereiabgaben nach Bundesland
In einigen Bundesländern muss neben der normalen Gebühr für den Angelschein auch eine Fischereiabgabe geleistet werden. Die Höhe der Fischereiabgabe ist dabei häufig abhängig von der Anzahl der Jahre, für die man diese erwerben möchte. So fällt die Fischereiabgabe für ein Jahr deutlich höher als, wenn man diese gleich für die nächsten 5 Jahre kauft.
In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht, in welchen Bundesländern eine Fischereiabgabe fällig ist und wie hoch die Kosten hier ausfallen.
Bundesland | Gebühren Fischereiabgaben |
---|---|
Baden-Württemberg | Neuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bei Bezahlung der Fischereiabgabe für 1 Jahr: 33,00 Euro 5 Jahre: 65,00 Euro 10 Jahre: 105,00 Euro Einziehung der Fischereiabgabe bei einem Fischereischein auf Lebenszeit - entspricht einer Verlängerung für 1 Jahr: 16,00 Euro 5 Jahre: 48,00 Euro 10 Jahre: 88,00 Euro |
Bayern | Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro. Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 Euro zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind: 14 - 22 Jahre: 300 Euro 23 - 27 Jahre: 288 Euro 28 - 32 Jahre: 256 Euro 33 - 37 Jahre: 224 Euro 38 - 42 Jahre: 192 Euro 43 - 47 Jahre: 160 Euro 48 - 52 Jahre: 128 Euro 53 - 57 Jahre: 96 Euro 58 - 62 Jahre: 64 Euro 63 - 67 Jahre: 32 Euro Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer. Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro. |
Berlin | Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro |
Brandenburg | Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke: für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 Euro für ein Kalenderjahr 12,00 Euro für fünf Kalenderjahre 40,00 Euro |
Bremen | Keine Fischereiabgabe |
Hamburg | Jährliche Abgabe: 5,00 Euro |
Hessen | 1-Jahres-Fischereischein: 17,50 Euro 5-Jahres-Fischereischein: 45,00 Euro 10-Jahres-Fischereischein: 86,00 Euro 1-Jahres-Jugend-Fischereischein: 7,50 Euro 5-Jahres-Jugend-Fischereischein: 23,00 Euro 1-Jahres-Sonder-Fischereischein: 17,50 Euro 5-Jahres-Sonder-Fischereischein: 45,00 Euro 10-Jahres-Sonder-Fischereischein: 86,00 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | Erteilung der Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro Erteilung eines Touristenfischereischeins (inkl. Broschüre und Fischereiabgabemarke): 24,00 Euro |
Niedersachsen | Keine Fischereiabgabe |
Nordrhein-Westfalen | Jahresfischereischein: 8,00 Euro Fünfjahresfischereischein: 24,00 Euro Jugendfischereischein: 4,00 Euro Sonderfischereischein: 8,00 Euro Sonderfischereischein für 5 Jahre: 24,00 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1-Jahres-Fischereischein: 9,00 Euro 5-Jahres-Fischereischein: 35,00 Euro Jugendfischereischein: 5,60 Euro |
Saarland | Jahresfischereischein: 13,00 Euro Fünfjahresfischereischein: 56,00 Euro Jugendfischereischein: 5,10 Euro |
Sachsen | Keine Fischereiabgabe |
Sachsen-Anhalt | Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 oder 2 Jahre pro Jahr: 7,70 Euro Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 oder 4 Jahre pro Jahr: 6,70 Euro Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 30,00 Euro Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150 Euro Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: Pro Jahr 2,60 Euro Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr: 2,60 Euro Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro Jugendfischereischeine: pro Jahr 2,60 Euro Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten: 1 - 5 Jahre 6 Euro pro Geltungsjahr Jugendfischereischeine & Sonderfischereischeine: 1 Euro pro Geltungsjahr Fischereischeine auf Lebenszeit: 125 Euro |
Schleswig-Holstein | Fischereiabgabe pro Kalenderjahr: 10,00 Euro |
Thüringen | Jahresfischereischein: 17,50 Euro Fünfjahresfischereischein: 37,00 Euro Zehnjahresfischereischein: 58,00 Euro Vierteljahresfischereischein: 19,00 Euro Fischereischein auf Lebenszeit: 220,00 Euro |
Jugendfischereischein
Wer noch nicht volljährig ist, aber trotzdem Angeln gehen möchte, der hat in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu machen. Der Vorteil dabei ist, dass der Jugendliche den Jugendfischereischein in fast allen Fällen auch ohne Prüfung erhält. Zwar darf dann selbstständig geangelt werden, allerdings muss dies meist unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Person erfolgen, die selbst im Besitz eines Fischereischeins ist.
Der Jugendfischereischein ist daher eine echte Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken, bis die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden kann.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher erhaltet ihr im Folgenden einen Überblick darüber, welche Regelungen wo gelten.
Falls du dich für detailliertere Informationen zu diesem Thema interessierst, schaue dir hier unseren Artikel zum Jugendfischereischein an. Für die Ausstellung wird in der Regel lediglich der Kinderausweis sowie ein Passbild des Kindes bzw. des Jugendlichen benötigt.
Bundesland | Jugendfischereischein möglich | Altersgrenze | Weitere Infos |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 10 - 16 Jahre | service-bw.de | |
Bayern | 10 - 18 Jahre | bayern.de | |
Berlin | 12 - 18 Jahre | berlin.de | |
Brandenburg | 8 - 18 Jahre | vdsfberlinbrandenburg.de | |
Bremen | - | - | |
Hamburg | - | - | |
Hessen | 10 - 16 Jahre | hessen.de | |
Mecklenburg-Vorpommern | - | - | |
Niedersachsen | - | - | |
Nordrhein-Westfalen | 10 - 16 Jahre | vaeter.nrw | |
Rheinland-Pfalz | 7 - 16 Jahre | rlp.de | |
Saarland | 0 - 13 Jahre | saarland.de | |
Sachsen | 10 - 16 Jahre | sachsen.de | |
Sachsen-Anhalt | 8 - 18 Jahre | sachsen-anhalt.de | |
Schleswig-Holstein | - | - | |
Thüringen | 10 - 14 Jahre | thueringen.de |
Touristenfischereischein, Urlauberfischereischein & Vierteljahresfischereischein
In den meisten Bundesländern müssen Angler einen gültigen Fischereischein besitzen, um dort angeln zu können. In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein darf jedoch auch ohne Angelschein geangelt werden. Dort ist der sogenannte Touristenfischereischein (auch als Urlauberfischereischein und Vierteljahresfischereischein bekannt) erhältlich, der es dem Angler ermöglicht, auch ohne gültigen Fischereischein zu angeln.
Informationen zum Touristenfischereischein im Überblick
Bundesland | Kosten | Gültigkeit |
---|---|---|
Mecklenburg-Vorpommern (Touristenfischereischein) | - Erstausstellung: 24 Euro - Verlängerung für Folgejahr: 13 Euro | 28 aufeinanderfolgende Tage |
Thüringen (Vierteljahresfischereischein) | - Erstausstellung: 19 Euro - Neuaustellung für Folgejahr: 19 Euro | 3 aufeinanderfolgende Monate |
Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein) | - Erstausstellung: 20 Euro - Verlängerung für Folgejahr: 10 Euro | 28 aufeinanderfolgende Tage |
Touristenfischereischein nach Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können interessierte Angler seit 2005 den sogenannten Touristenfischereischein erhalten. Dieser ermöglicht es, 28 aufeinanderfolgende Kalendertage ohne die Ablegung der Fischerprüfung zu angeln. Da diese Möglichkeit vorwiegend von Touristen genutzt wird, wird der im Amtsdeutsch “befristete Fischereischein” auch “Touristenfischereischein” genannt.
Die Kosten für die Erstausstellung liegen bei 24 Euro. Der Touristenfischereischein kann dabei immer nur einmal pro Jahr gelöst werden, allerdings kann er für beliebig viele Folgejahre erneuert werden. Ist dies der Fall, so sinkt die Gebühr für die Verlängerung auf 13 Euro.
Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Inhaber eines Touristenfischereischeins auch immer eine Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer in MV benötigt, in dem er angeln möchte. Die jeweiligen Regelungen bzgl. Mindestmaß, Schonzeiten oder aber den erlaubten Fangmethoden richten sich nach den entsprechenden Gewässern.
Kinder unter 14 Jahren können in MV sogar ohne den Touristenfischereischein angeln. Dafür ist es jedoch notwendig, dass sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden, der in Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Ein Jugendfischereischein ist hier nicht notwendig.
Links zum Touristenfischereischein:
- Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Touristenfischereischeins (lallf.de)
- Liste der Ausgabestellen des Touristenfischereischeins (lallf.de)
Thüringen
Wer in Thüringen ohne einen gültigen Angelschein angeln möchte, kann dies mit dem sogenannten Vierteljahresfischereischein tun. Dieser erlaubt es dem Inhaber, 3 Monate lang ohne Angelschein in Thüringen zu angeln. Die Wahl der Monate ist dabei nicht eingeschränkt und kann selbst gewählt werden.
Die Kosten für den Vierteljahresfischereischein belaufen sich auf 18 Euro. Darin enthalten sind sowohl die Ausgabe des Fischereischeins, als auch die Fischereiabgabe. Eine direkte Verlängerung des Scheins ist nicht möglich, er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Kosten dafür sind identisch.
Wichtig zu beachten ist, dass auch hier immer ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erstanden werden muss. Die Kosten und Regelungen (Schonzeiten und Mindestmaße) obliegen dabei dem Pächter oder Inhaber des Gewässers. Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein ist auf eine Handangel pro Person begrenzt.
Interessierte Angler können den Schein bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung erhalten. Einwohner Thüringens müssen sich dabei an die Gemeinde wenden, in der sie wohnhaft sind. Touristen & Urlauber müssen sich an die Gemeinde wenden, die ihrem Urlaubsort am nächsten ist.
Links zum Vierteljahresfischereischein:
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Angler mit dem Urlauberfischereischein ähnlich wie auch in Mecklenburg-Vorpommern 28 aufeinanderfolgende Tage ohne Fischereischein angeln. Neben Urlaubern können seit 2012 auch Einwohner Schleswig-Holsteins den Urlauberfischereischein erwerben.
Die Kosten für den Schein belaufen sich auf 20 Euro für die Erstausstellung. Wer möchte, kann im Folgejahr eine Verlängerung beantragen. Die kostet dann lediglich 10 Euro und gilt ebenfalls für 28 Tage. Im Preis enthalten sind sowohl das Dokument als auch die Fischereiabgaben.
Ausgegeben wird der Urlauberfischereischein von den Gemeinden, Hafenämter und Touristenbüros in SH.
Links zum Urlauberfischereischein:
- Merkblatt zum Urlauberfischereischein (schleswig-holstein.de)
- Ansprechpartner für das Erwerben des Urlauberfischereischeins
Angelschein-Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen
Wer eine körperliche oder geistige Behinderung besitzt, kann in einigen Bundesländern einen Sonderangelschein machen. Dieser ermöglicht es, einen Fischereischein zu erwerben, auch wenn eine reguläre Teilnahme an einer Fischerprüfung nicht möglich ist.
Der Angelschein, welcher dann ausgehändigt wird, ist jedoch nicht mit dem regulären Angelschein zu vergleichen, sondern unterliegt einigen Sonderreglungen. In allen Fällen ist das Angeln nur dann erlaubt, wenn eine weitere Person anwesend ist, die ebenfalls im Besitz eines Fischereischeins ist.
In einigen Bundesländern wird der Zugang zum Angelschein zudem nur dann erleichtert, wenn das Angeln einer therapeutischen Maßnahme dient. Im Folgenden findet ihr einen Überblick über die einzelnen Regelungen für den Angelschein pro Bundesland:
Bundesland | Regelungen |
---|---|
Baden-Württemberg | Keine Sonderregelung vorhanden |
Bayern | Zitat: Volljährige Menschen mit Behinderung können den Fischereischein auch ohne vorherige Prüfung erhalten, wenn sie a) mit einem auf einer geistigen Behinderung beruhenden und amtlich festgestellten Grad der Behinderung aa) von mindestens 80 v. H. oder bb) von mindestens 50 v. H., sofern nachweislich eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht wurde oder wird, b) die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinderte Menschen und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer körperlichen oder seelischen Behinderung die Fischerprüfung (Art. 59 BayFiG) nicht bestehen können. Quelle: gesetze-bayern.de |
Berlin | Keine Sonderregelung vorhanden |
Brandenburg | Keine Sonderregelung vorhanden |
Bremen | Keine Sonderregelung vorhanden |
Hamburg | Zitat: Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben. Quelle: landesrecht-hamburg.de |
Hessen | Keine Sonderregelung vorhanden |
Mecklenburg-Vorpommern | Zitat: Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 7 LFischG für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, bestimmt. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen die Bürger unter Aufsicht einer volljährigen Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist zusammen mit einer Angelerlaubnis für das Gewässer beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen. Quelle: lallf.de |
Niedersachsen | Keine Sonderregelung vorhanden |
Nordrhein-Westfalen | Zitat: Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Quelle: nrw.de |
Rheinland-Pfalz | Zitat: Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischein-inhabers. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereischeininhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebens-jahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt. Quelle: lfvrlp.de |
Saarland | Keine Sonderregelung vorhanden |
Sachsen | Menschen mit Beeinträchtigung können zudem bei der Sächsischen Fischereibehörde einen Antrag auf einen speziellen Fischereischein stellen, für den kein Sachkundenachweis erforderlich ist. Dies erspart die Teilnahme am normalerweise notwendigen Lehrgang und der Prüfung. Mit dem speziellen Fischereischein dürfen beeinträchtigte Personen in Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers die Angelei ausüben. Quelle: sachsen.de |
Sachsen-Anhalt | Keine Sonderregelung vorhanden |
Schleswig-Holstein | Zitat: Menschen mit Beeinträchtigung, die keine Fischereischeinprüfung ablegen können, erhalten auf Antrag bei der oberen Fischereibehörde eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, die sie zum Fischfang in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers berechtigt. Quelle: schleswig-holstein.de |
Thüringen | In Thüringen dürfen Menschen mit Behinderung (die nicht in der Lage sind, die Prüfung abzulegen) angeln, so lange ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei ist. Das bedeutet, die Person mit Behinderung darf nicht alleine angeln und ist darauf angewiesen, das der Fischereischeininhaber eine Rute von seinen 2 erlaubten (beim Ansitz) zur Verfügung stellt. Quelle: thueringen.de |
Kann man auch ohne Angelschein angeln?
Eine wichtige Frage, die immer wieder aufkommt: Braucht man immer einen Angelschein, wenn man in Deutschland angeln möchte? Wie ich bereits oben geschrieben habe, ist dies an fast allen öffentlichen Gewässern der Fall. Es gibt allerdings Ausnahmen, die auf spezielle Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer zurückzuführen sind.
So gibt es z.B. spezielle Angelscheine für Touristen oder Sondergenehmigungen für Einwohner. Im Folgenden findet ihr alle 6 Ausnahmeregelungen, welche derzeit in Deutschland gelten und das Angeln auch ohne Angelschein ermöglichen.
Brandenburg
Seit dem 01. August 2006 ist es im Bundesland Brandenburg erlaubt, auch ohne Angelschein zu angeln. Allerdings beschränkt sich die Erlaubnis hier lediglich auf das Friedfisch angeln. Wer auf Raubfische wie Hecht, Barsch oder Zander angeln möchte, benötigt auch weiterhin einen Fischereischein.
Zusammenfassung:
Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg
Fischart: Friedfische
Gilt für: Ohne Beschränkung
Kosten: 12 Euro
Weitere Links: Infos zum Friedfischangeln ohne Fischereischein
Bremen
Wer laut Einwohnermeldeamt ein Bürger Bremens ist, der kann sich über das Stockangelrecht freuen. Dieses Gesetz, welches auf den Kaiser Karl V. aus dem 16. Jahrhundert zurückgeht, erlaubt es den Einwohnern Bremens, mit maximal 2x Stockangeln in einigen öffentlichen Gewässern Bremens (in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger-Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste) zu angeln. Wichtig dabei ist zu beachten, dass man volljährig sein muss, um vom Stockangelrecht Gebrauch machen zu können. Die Erlaubnisscheine werden vom Stadtamt Bremen ausgestellt.
Zusammenfassung:
Gewässer: Weser, kleine Weser, Lesum flussaufwärts bis Burger Straßenbrücke, tideabhängiger Teil der Geeste
Fischart: Raub- & Friedfische
Gilt für: Bremer Bürger ab 18 Jahren mit gültigen Erlaubnisschein zum Stockangelrecht
Kosten: 32 Euro
Weitere Links: Infos zum Stockangelrecht
Mecklenburg-Vorpommern
Wer Urlaub im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern macht, der kann den sogenannten Touristenfischereischein beantragen. Dieser erlaubt das Angeln auf sämtliche Fischarten. Die Gültigkeit des Scheins ist auf 4 Wochen und maximal einen Schein pro Jahr pro Person begrenzt. Der Schein eignet sich damit perfekt, um überhaupt erst einmal auszuprobieren, ob Angeln ein geeignetes Hobby sein kann.
Zusammenfassung:
Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Brandenburg
Fischart: Raub- & Friedfische
Gilt für: Alle Personen mit gültigen Touristenfischereischein
Kosten: 24 Euro
Weitere Links: Infos zum Touristenfischereischein
Niedersachsen
Wer in Niedersachsen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dies an allen Küsten- und Seeschifffahrtsstraßen tun. Während das Angeln in allen Binnengewässern einen gültigen Angelschein erfordert, ist das Angeln hier auch ohne Angelschein erlaubt. Dies gilt jedoch nur für die Binnengewässer, welche nicht verpachtet und somit öffentlich zugänglich sind. Gehören die Gewässer einem Angelverein, so muss hier in den allermeisten Fällen eine Angelerlaubnis erworben werden, welche einen gültigen Angelschein voraussetzt.
Zusammenfassung:
Gewässer: Nordseeküste, alle Binnengewässer ohne Pächter
Fischart: Raub- & Friedfische
Gilt für: Ohne Beschränkung
Kosten: keine
Weitere Links: Infos zum Angeln in Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Im Bundesland Schleswig-Holstein hält man es ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern und bietet Interessierten einen Urlauberfischereischein an. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Gewässern des Bundeslandes auf Raub- und Friedfische zu angeln. Bedingung dafür ist jedoch, dass der Angler wirklich als Tourist im Bundesland ist und seinen 1. Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat.
Zusammenfassung:
Gewässer: Alle öffentlichen Gewässer in Schleswig-Holstein
Fischart: Raub- & Friedfische
Gilt für: Alle Personen mit gültigen Urlauberfischereischein
Kosten: 30 Euro
Weitere Links: Infos zum Urlauberfischereischein
Thüringen
Wer in Thüringen ohne Angelschein angeln möchte, der kann dafür den Vierteljahresfischereischein beantragen. Dieser erlaubt es dem Inhaber, für 1/4 des Jahres, also knapp 90 Tage im Jahr auch ohne Angelschein zu angeln. Der Schein kann dabei allerdings nur einmalig pro Jahr beantragt werden. Dabei muss zusätzlich zum Vierteljahresfischereischein auch eine Erlaubniskarte des jeweiligen Gewässerpächters erworben werden, ohne welche das Angeln sonst nicht erlaubt ist.
Zusammenfassung:
Gewässer: Ausgewählte Gewässer, siehe Link.
Fischart: Raub- & Friedfische
Gilt für: Alle Personen mit gültigen Vierteljahresfischereischein
Kosten: Variiert, siehe Link.
Weitere Links: Infos zum Vierteljahresfischereischein
Angeln am kommerziellen Angelteich
Wer seine ersten Erfahrungen mit dem Angeln machen möchte, der kann dies natürlich auch an einem Angelteich/-see tun. Das Angeln an solchen Privatgewässern ist fast immer ohne Angelschein möglich. Dabei handelt es sich meist um Forellenteiche, wo normale Forellen, Lachsforellen und Saiblinge gefangen werden können.
Einige Anlagen beinhalten aber auch Naturteiche, an denen auf Stör, Wels oder Aal geangelt werden kann. Diese Art des Angelns ist natürlich nur bedingt mit dem Angeln in freier Wildbahn vergleichbar, jedoch können Neulinge hier einen guten ersten Eindruck bekommen, wie gut Ihnen die Angelei gefällt.
Schwarzangeln / Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein
Wer in Deutschland beim Angeln ohne Angelschein erwischt wird, dem drohen teils extrem hohe Bußgelder. Außerdem wird in rund der Hälfte aller Bundesländer das Angeln ohne Angelschein als Straftat ausgelegt, wodurch dieses Vergehen im schlimmsten Fall auch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann.
Bundesland | Strafe |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 Euro |
Bayern | Bestand einer Straftat |
Berlin | Bestand einer Straftat |
Brandenburg | bis zu 50.000 Euro |
Bremen | Bestand einer Straftat |
Hamburg | bis zu 10.000 Euro |
Hessen | bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 Euro |
Niedersachsen | Bestand einer Straftat |
Nordrhein-Westfalen | Bestand einer Straftat |
Rheinland-Pfalz | Bestand einer Straftat |
Saarland | Bestand einer Straftat |
Sachsen | Bestand einer Straftat |
Sachsen-Anhalt | Bestand einer Straftat |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 Euro |
Thüringen | Bestand einer Straftat |
Angeln ohne Angelschein
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und Teichen
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angelschein sicher aufbewahren
Wer zum Angeln ans Wasser fährt, muss seinen Angelschein immer mitführen. Dies gilt sowohl für öffentliche Gewässer als auch für Vereinsgewässer. Die zuständigen Behörden oder der jeweilige Pächter kann jederzeit eine Kontrolle durchführen und das Vorzeigen der entsprechenden Papiere verlangen.
Da Angelschein und Erlaubniskarte meist aus Papier sind und daher bei Kontakt mit Wasser schnell aufweichen, sollten diese möglichst sicher vor Wasser aufbewahrt werden. Die meisten Angeltaschen und Rucksäcke haben dafür ein separates Fach.
Wer dies jedoch nicht hat oder seinen Angelschein gerne separat aufbewahren möchte, der kann sich für kleines Geld eine sehr praktische Dokumententasche für die eigenen Angelpapiere zulegen. Angelschein/Fischereischein, Abgabemarken, Erlaubniskarte oder auch eine Gewässerkarte finden hier problemlos Platz und sind sicher so vor Regen und Schmutz geschützt.
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Moin! 👋 Ich bin Christoph, seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.
Danke, war sehr informativ!
Im Juni komme ich nach Deutschland (Blaibach) in den Urlaub, wo ich auch angeln kann.
Ich habe die Schweizerfischerei Prüfung gemacht, ist dies für Deutschland auch gültig?
Gerne erwarte ich Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Pfenninger Walter
Moin Walter,
leider gilt das Prüfungszeugnis aus der Schweiz nicht in Deutschland.
Hier musst du die Prüfung erneut ablegen, um uneingeschränkt angeln zu können.
VG
Christoph
Hi Christoph,
Super Cool wie du hier den Sachverhalt erklärst, klar, schnörkellos, informativ,
dafür alle Daumen hoch.
Grüße aus Hessen, Florian
Moin Florian,
danke dir! Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte. 🙂
VG
Christoph