Catch & Release: In Deutschland erlaubt oder verboten?
Christoph Hein
Aktualisiert am 10.03.2024
Catch & Release ist hierzulande ein heiß und emotionsgeladen diskutiertes Thema, welches seinen Weg längst in große Zeitungen und Magazine abseits der Angelszene gefunden hat. Immer wieder werden Fälle bekannt, in den Angler sich nach dem Zurücksetzen eines Fisches mit einer Anzeige wegen Tierquälerei konfrontiert sahen. Dabei sind die Urteile der Gerichte keineswegs einheitlich ausgefallen, was die Uneindeutigkeit der Lage zeigt. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob und inwiefern gefangene Fische unter der Prozedur leiden und welche rechtlichen Konsequenzen sich für Angler, die Catch & Release praktizieren, daraus ergeben. Bezieht man neben rechtlichen auch ethische und ökologische Kriterien in die Diskussion mit ein, zeichnet sich ein differenziertes Bild von der Situation.
Was ist Catch & Release überhaupt?
Bevor man sich näher mit dem Thema auseinandersetzt, ist eine Bestimmung des Begriffs von Vorteil, um etwaige Missverständnisse vorzubeugen. Ganz platt gesagt, handelt es sich lediglich um das „Fangen und Freilassen“ eines gefangenen Fisches. Dies sagt jedoch weder etwas über die Absicht des Freilassens noch über die Behandlung der Fische aus. Fakt ist, dass es sich bei Catch & Release um ein verhältnismäßig junges Phänomen handelt, denn schließlich war Angeln früher dem Zweck der Nahrungsversorgung vorbehalten. Mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung und dem steigenden Wohlstand hat sich dieser Zweck stetig reduziert und das Angeln hat sich zu einer Freizeit- und Sportbeschäftigung mit einer großen Industrie im Rücken entwickelt. Durch das Aufkommen von Sportfischern und der gezielten Angelei auf kapitale Exemplare hat sich in weiten Teilen der Angelgemeinde ein Wertewandel vollzogen, der wie so viele neue Phänomene mit Kontroversen verbunden ist.
Legal oder illegal: Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Als vor einigen Jahren der bekannte Musiker Marteria von einer Tierrechtsorganisation aufgrund eines Videos, welches ihn mutmaßlich beim Zurücksetzen eines Karpfens zeigt, angezeigt wurde, ging ein Aufschrei durch die (Fach-)Presse und einschlägigen Foren. Da sich Fälle wie dieser in den vergangenen Jahren häuften, ist die Verunsicherung in der Szene dementsprechend groß. Dabei zeigt ein Blick ins Tierschutzgesetz, dass die Sachlage keinesfalls eindeutig ist.
Denn die entscheidenden Stellen lassen Raum für Interpretation:
- §1 TierSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- §17 TierSchG: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. - §18 TierSchG: 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt (…).
“Vernünftiger Grund” nicht eindeutig definiert
Zunächst ist es nicht eindeutig, was der Gesetzgeber unter einem „vernünftigen Grund“ versteht. Denn wer etwa das Zurücksetzen eines kapitalen Hechts aus Hegemaßnahmen begeht, kann dies durchaus aus vernünftigen Gründen tun. Nüchtern betrachtet unterscheidet sich diese Maßnahme nicht vom Zurücksetzen eines untermaßigen Fisches. Denn es handelt sich beim Mindestmaß um eine willkürliche und variierende Festlegung, die über einzelne Verbände und Vereine geregelt wird. Hinzu kommt, dass in den fischereirechtlichen Vorschriften vieler Bundesländer keine expliziten Angaben zum Thema gemacht werden.
Die entscheidenden und strittigen Passagen des Tierschutzgesetzes betreffen jedoch Wörter wie erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Denn streng juristisch gesehen bedarf es einem eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis darüber, inwieweit Fische durch das Fangen und Zurücksetzen erheblichen Schmerzen ausgesetzt sind, inwieweit sie leiden und ob bei einer schonend durchgeführten Freilassung Schäden zurückbleiben.
Empfinden Fische Schmerzen?
Wie der vorangegangene Absatz gezeigt hat, nimmt die Frage nach dem Schmerzempfinden von Fischen eine zentrale Rolle in der Diskussion um das Zurücksetzen ein. Da dieses Thema selbst unter Wissenschaftlern und Experten umstritten ist, konnte man sich diesbezüglich bisher zu keiner einheitlichen Sicht durchringen und die Diskussion wird zudem überwiegend von verschiedenen Interessengruppen beeinflusst.
Während ein Teil der Wissenschaftler davon ausgeht, dass Fische keine Schmerzen empfinden können, da sie über eine andere Hirnstruktur als Säugetiere verfügen und der für Schmerzempfinden zuständige Neocortex fehlt. Dem halten andere Wissenschaftler entgegen, dass auch Vögel über eine andere Hirnstruktur verfügen und diesen trotzdem ein Schmerzempfinden zugestanden wird.
Fische besitzen komplexes System zur Informationsverarbeitung
In Verhaltensstudien konnte nachgewiesen werden, dass Fische über ein komplexes System der Informationsverarbeitung verfügen und dass sie auf äußere Reize und Sauerstoffmangel durch Anspannung und Verhaltensänderungen reagieren. Dies sind Hinweise darauf, dass Fische nicht einfach reflexartig auf Schmerzen und andere Reize reagieren, sondern dass sie einen Schmerz oder ein ähnliches Gefühl wahrnehmen, welches sie zu einer Änderung ihres Verhaltens animiert.
Ein entscheidender Schwachpunkt in der Bewertung von verschiedenen Studien zum Schmerzempfinden liegt in einer Betrachtung, die ein menschliches Schmerzempfinden zugrunde legt. Denn anders als der Mensch verfügen Fische nicht über die Möglichkeit, ihre Schmerzen direkt auszudrücken. Die Herausforderung der Wissenschaft besteht darin, das Schmerzempfinden von Fischen durch subtile oder biologische Signale zu deuten und dieses in einen für Menschen verständlichen Maßstab zu übertragen.
Wie viele der gefangenen Fische sterben nach dem Zurücksetzen?
Die Mortalität- beziehungsweise Sterblichkeitsrate zurückgesetzter Fische ist in erheblichem Maße davon abhängig, wie der Fisch gefangen und behandelt wurde. Zudem gibt es empfindlichere und weniger empfindliche Fischarten. Wie sich an den folgenden Beispielen zeigt, lässt sich über das Überleben zurückgesetzter Fische nicht pauschal urteilen, sondern es bedarf immer einer Betrachtung der besonderen Umstände.
Eine wissenschaftliche Studie der Schweizer Fischereiberaterstelle hat ergeben, dass 27,5 Prozent der gefangenen Zander nach dem Zurücksetzen verendet sind, wohingegen es beim Karpfen 3,3, beim Hecht 7,1, beim Barsch 11 und bei der Forelle 7,4 Prozent waren.
Wahl des Köders und Hakens beeinflusst die Sterberate maßgeblich
Die Forscher stellten zudem fest, dass die Wahl des Hakens und der Köder ebenfalls eine Auswirkung auf die Sterberate der Fische hat. Demnach richten Haken ohne Widerhaken weniger Schaden als herkömmliche Haken an. Darüber hinaus starben über alle Fischarten hinweg 25,9 Prozent der Fische, die mit Köderfisch oder Wurm gefangen wurden, wohingegen nur 11,4 Prozent der mit Spinner, Wobbler oder Gummifisch gefischten nach dem Zurücksetzen starben. Dies wird durch eine amerikanische Studie gestützt, wonach 35 Prozent der mit Wurm gefangenen Lachse verstarben, wohingegen es bei mit Fliege gefangenen nur 4 Prozent waren.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Während ein Kunstköder unter Zug geführt wird und der Anschlag meist unmittelbar nach dem Kontakt erfolgt, sitzt der Haken in den meisten Fällen (auch wenn es sich um einen Drilling handelt) im vorderen Bereich des Maules. Ein Naturköder wird dahingegen vom Fisch in vielen Fällen förmlich eingesaugt und tief verschluckt, da mit dem Anschlag häufig gewartet wird. Eine Ausnahme stellt die Karpfenfischerei mit Boilies und Haar-Montage dar. Denn durch das schwere Festblei und kurze Vorfach hakt sich der Karpfen in den meisten Fällen selbst, bevor er sich den Haken einverleiben kann.
Welche negativen Folgen kann das Zurücksetzen für die Fische haben?
Neben der Fangmethode und den verwendeten Haken ist der Umgang mit den gefangenen Fischen entscheidend für deren Überlebenschance. Wenn sich das Abhaken aufgrund eines tief- oder festsitzenden Hakens unnötig in die Länge zieht, kann es neben Verletzungen im Maul- und Rachenbereich durch das Herumhantieren zu ernsthaften Beschädigungen der empfindlichen Schleimhäute kommen. Beides kann zu Infektionen und Verpilzungen führen, welche zu einem späteren Zeitpunkt tödlich enden können.
Da sich nach einem langen Drill der Sauerstoffbedarf von Fischen erhöht, kann ein längerer Aufenthalt an Land zu einem starken Sauerstoffdefizit und zum anschließenden Tod führen. Deshalb ist es wichtig, Fische nach Möglichkeit im Wasser vom Haken zu lösen.
Catch & Release kann jedoch auch langfristige Folgen für die Gesundheit und das Verhalten von Fischen haben. Untersuchungen haben gezeigt, dass zurückgesetzte Fische teilweise ihr Verhalten ändern, indem sie vorsichtiger werden sowie weniger fressen und in der Folge langsamer wachsen.
Zudem können sich entstandene Verpilzungen dauerhaft auf das Immunsystem auswirken und die Fische anfälliger gegenüber Krankheiten machen.
Welche Auswirkungen hat Catch & Release auf den Fischbestand?
Abgesehen von negativen Folgen für einzelne Fische, kann sich Catch & Release positiv auf den Fischbestand eines Gewässers auswirken. Denn es ist unstrittig, dass die Entnahme von Fischen in (stark) befischten Gewässern zu einem Rückgang der Population führt. Als Beispiel soll hier das Karpfenangeln dienen: Angenommen, eine kleine Kiesgrube wird von Frühjahr bis Herbst wöchentlich von 5 Karpfenanglern befischt. Auf 20 Wochen gesehen macht dies 100 Ansitze. Wenn man nun davon ausgeht, dass jede zweite Sitzung mit dem Fang von durchschnittlich zwei Karpfen gekrönt wird, macht das 100 Karpfen jährlich. Eine Entnahme dieser laichreifen Fische würde die Population des kleinen Sees innerhalb kürzester Zeit vernichten.
Genauso verhält es sich mit bedrohten und seltenen Fischarten, deren Zurücksetzen für die Bestands- und Arterhaltung im jeweiligen Gewässer notwendig ist. Angesichts der Tatsache, dass über 90 Prozent der heimischen Flussfischarten auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten stehen, kann ein behutsames Zurücksetzen des Fangs einen Beitrag zur Arterhaltung leisten. Denn so bleiben wertvolle Laichfische erhalten und eine Vererbung von hohen Wachstumspotenzialen kann gesichert werden.
Catch & Release Regelungen in Nachbarländern
Da viele Angler auch im benachbarten Ausland ihrem Hobby frönen, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Bestimmungen und die allgemeine Handhabung von Catch & Release.
Niederlande
Unsere niederländischen Nachbarn nehmen eine gewisse Vorreiterrolle im Bereich des Catch & Release ein. Denn für populäre Fischarten wie Karpfen, Aal und Wels gilt eine landesweite Rücksetzpflicht und Hechte müssen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ebenfalls wieder ins Gewässer entlassen werden. Zusätzlich gibt es gewässerabhängige Regelungen bezüglich der täglichen Entnahmemengen und der Mindestmaße.
Dänemark und Schweden
Auch unsere nördlichen Nachbarn sind Anhänger des Catch & Release. Zwar besteht hier keine landesweite Pflicht, bestimmte Fischarten wieder in die Freiheit zu entlassen, jedoch ist das Zurücksetzen aus Gründen des Maßhaltens und des Schutzes laichreifer Fische gerne gesehen und verbreitet.
Norwegen
Ein anderer Umgang beim Zurücksetzen laichreifer Fische wird in Norwegen praktiziert. Denn hier wird das Angeln eines Fisches aus reinem Vergnügen ohne anschließende Entnahme als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angesehen. Demzufolge ist Catch & Release in Norwegen verboten. Ausgenommen sind lokale Regelungen aufgrund von Hegemaßnahmen.
Polen
In Polen ist das Zurücksetzen von Fischen erlaubt und in vielen Gewässern ausdrücklich erwünscht. Vor allem große und laichreife Exemplare sollen aus Gründen der Reproduktion und Arterhaltung wieder möglichst unversehrt in das Gewässer entlassen werden.
Italien
Dass man an den großen italienischen Flüssen und Seen kapitale Zander, Welse und Karpfen fangen kann, liegt größtenteils daran, dass Catch & Release dort schon viele Jahre aufgrund von Hegemaßnahmen praktiziert wird. Demzufolge stellt diese gängige Praxis dort keinen Verstoß gegen bestehende Gesetze dar.
Österreich
In Österreich gibt es bis dato keine einheitlichen Regelungen bezüglich Catch & Release. Insofern wird die Thematik je nach Gewässer und Region unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere in Forellengewässern wird eine Entnahme zwecks Bestandsschonung häufig abgelehnt.
Belgien
Dahingegen gibt es in Belgien exakte Regelungen bezüglich des Entnehmens und Zurücksetzen gefangener Fische. Insbesondere die Entnahme von Raubfischen ist durch ein Mindest- und Höchstmaß reglementiert.
Tipps für schonendes Catch & Release
Wer das Fangen und Freilassen von Fischen praktiziert, sollte dabei unbedingt das Wohl des Tieres im Auge behalten, indem Stress und mögliche Verletzungen auf ein Minimum reduziert werden. Folgende Punkte gilt es nach Möglichkeit zu berücksichtigen, um die Überlebenschance eines zurückgesetzten Fisches zu maximieren:
- Wer von vornherein weiß, dass er seinen Zielfisch wieder ins Wasser entlässt, sollte nach Möglichkeit auf Drillinge und Widerhaken verzichten oder diese mit einer Zange andrücken. In vielen Forellengewässern ist dies gängig.
- Um den Fisch nicht zu sehr zu ermüden, gilt es, den Drill nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
- Bei der Landung ist ein mit Gummi beschichteter Kescher vorzuziehen, da dieser die empfindliche Schleimhaut schont. Nach Möglichkeit kann man die Fische bereits im Wasser oder auf einer angefeuchteten Abhakmatte abhaken.
- Falls es mal nicht möglich ist den Haken zu lösen, kann man das Vorfach direkt am Haken kappen, anstatt den Fisch durch zu langes Herumhantieren zu verletzen. Dies erhöht seine Überlebenschance ungemein.
- Die Zeit an Land muss für den Fisch unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
- Beim Zurücksetzen hebt man den Fisch so lange an der Schwanzwurzel, bis er selbstständig davonschwimmt.
Video: Catch & Release Erklärung von Prof. Dr. Robert Arlinghaus
Häufige Fragen zu Catch & Release
Quellen:
- https://taz.de/Schmerzempfinden-bei-Fischen/!5688493/
- https://naturschutz.ch/hintergrund/wissen/vom-haken-zurueck-ins-wasser-todesurteil-oder-neue-chance/130143
- https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
- https://www.besatz-fisch.de/adaptfish/Presentations/Presentation_FangenZur_cksetzen(aufDeutsch).pdf
- https://www.blinker.de/angelmethoden/raubfischangeln/angeltipps/catch-and-release-die-zukunft-des-zuruecksetzens/
- https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/zuruecksetzen-von-fischen-eigenverantwortung-in-strengen-regeln-818.html
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Über den Autor
Moin! 👋 Ich bin Christoph, seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.
Es gibt ca. zwischen 4 und 6 Millionen Angler in Deutschland. Und es gibt ein C & R (Catch & Release) Verbot in einigen Bundesländern. Ich habe jetzt beim Bayerischen Landesfischereiverband auf einen Missstand in dieser Verordnung hingewiesen. Folgende Situation: An einem Gewässer ist die Entnahme von 2 Hechten und 2 Zandern erlaubt. Ich habe bereits 2 Hechte gefangen und wechsele auf einen klassischen Zanderköder, auf den ein 3. Hecht beißt. Dabei fotografiert mich und mein Auto ein Fischereiaufseher wie ich den 3. Hecht trotz Mindestmaß zurücksetze. Ich bekomme Post von der Staatsanwaltschaft. Ein Fachmann vom Landesfischereiverband nimmt sich der Sache nun an. Sein Vorschlag wäre: 4 Fische von insgesamt beiden Fischarten, also 4 Hechte oder 4 Zander, oder aber 1-3 Fische von der einen, und den Rest von der anderen Fischart. Petri Heil!
Moin Klaus.
Danke für deinen Kommentar. Gib gerne ein Update, wenn es eine Rückmeldung vom Bayrischen Landesfischereiverband zu deiner Anfrage gegeben hat.
VG
Christoph
Moin,
das gezielte “Catch and Release” ist Verboten.
Wenn ich mit dem Ziel angeln gehe, Fische zu fangen und z.B. zu Fotografieren und dann wieder freizulassen, mache ich mich Strafbar und kann wegen Tierquälerei zu bis zu 3 Jahren Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden und bei diesem Gesetz gibt es auch keine große Interpretationsmöglichkeit.
Anders ist es wenn ich beim angeln zufällig einen Fang habe, der unter dem Mindestmaß ist und deshalb wegen Arterhaltung zurückgesetzt werden muss.
Ich verstehe, das man hier die “Catch and Release”-Community nicht verärgern will, weil man damit auch Geld und man sich auf alte Meinungen festfährt aber vielleicht sollte man seine Reichweite nutzen um mal zu Informieren, das man ein paar Sachen vielleicht mal anders machen sollte. Und ich fang jetzt gar nicht mal davon an, von wegen das Fische schmerzen spüren, denn das tun sie.
LG und bleibt Gesund!
Bin kein Anger, aber meiner Meinung nach sind die Gesetze doch eindeutig. Wenn ich einen Fisch aus dem Wasser hole um diesen dann wieder ins Wasser zu geben, füge ich dem Tier Schmerzen zu ohne, dass es mir was nützt. Spaß ist hierbei kein Nutzen.
Da gebe ich dir absolut Recht, auch wenn ich selbst Angler bin. Aber da tut YouTube das seinige. Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass man jeden noch so kleinen Barsch z.B. in die Kamera halten muss. Wenn das halt in den Niederlanden praktiziert wird, ist es leider rechtskonform, was es nicht richtiger macht, zumindes in meinen Augen.
Petri heil
Servus,
ich verstehe nicht warum dieses Thema so hoch gehalten wird. In anderen Ländern ist “Catch and Release” gang ung gebe. Und da hört man nichts von einem großen Fischsterben oder ähnliches. Aber man hört von einem sehr gutem Fischvorkommen und auch oftmals großen Exemplaren. Also kann es ja nicht so schlimm sein oder?
Wenn man Fische die nur vorne gehakt haben und man weiß das der Fisch keine großen schwierigkeiten haben wird kann ich ihn im Wasser direkt abhaken und wieder frei lassen. Andererseits sage ich auch wenn ich sehe das der Fisch höchstwahrscheinlich nicht überleben wird, dann setzt man den nicht zurück.
Dann frage ich mich aber wiederrum warum es eine unterschied ist, wenn ich z.B. einen 30cm Hecht zurück setzen darf (da er untermaßig ist) aber einen 80cm Hecht nicht?
Spürt der Fisch erst ab den Mindestmaß schmerzen?
Ich finde es auch viel schlimmer wenn man hört das jemand 20 oder gar 30 Forellen gefangen hat. Diese sind alle getötet sprich nicht mehr im Teich um nachkommen zu ermöglichen. Dann geht dieser Angler auch nicht einmal im Jahr Angeln um seinen Fischvorrat zu befüllen. Nein er geht vielleicht 10 mal im Jahr los.
Und er fängt jetzt insgesamt 100 Foellen im Jahr. Was macht er damit? Sie werden eingefroren oder sonst was und dann auch noch entsorgt, weil sie zu lange im Gefrierschrank waren.
Dann kommt noch was zu tragen. Man soll den Fisch immer aufschreiben, den man entnimmt. Was ja auch grundsätzlich richtig ist.
Aber die Menge wird meistens nicht nachbesetzt. Oder man schreibt z.B. einen 60er Zander auf und es werden dafür aber vier 30er Zander eingesetzt. Quasi Fischfutter für die größeren Hechte. Und irgendwann hat man einen See, der kaum noch Fischbestand hat.
Kurz gesagt. Wenn ich sehe der Fisch wird es ungeschadet überleben kann man ihn doch wieder reinsetzten und wenn ich sehe er überlebt es nicht dann nehme ich Ihn mit.
LG und bleibt alle Gesund!
Hallo Christoph,
der Fachmann vom Landesfischereiverband hat sich leider nicht gemeldet. Sein Vorschlag ist ja auch nicht zielführend, da bei uns der Fang bei Hechten und Zandern meist auf 2 Stück jeder Spezies beschränkt ist. Habe ich 2 Hechte und angle weiter mit Köderfisch und dem Ziel noch 1 oder 2 Zander zu fangen, muss ich den evtl. 3. Hecht releasen. Dann ist es wieder da, das Problem. Wenn ich direkt kontrolliert werde, kann ich mich rechtfertigen, ansonsten könnte ich ein Problem bekommen.
Petri Heil
Ich finde diesen Artikel ehrlich gesagt sehr fragwürdig, da dieser nicht wirklich der akutell eindeutig vorherrschenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung entspricht.
Catch & Release (und damit meine ich das absolute Catch & Release, bei dem von vornherein das Zurücksetzen beabsichtigt ist) ist verboten und in aller Regel sogar eine Straftat. Das ergibt sich bereits aus dem TierSchG. Auch wenn in einem Landesfischereirecht nichts zum Zurücksetzen geregelt ist, dann wäre Catch & Release dennoch verboten.
Im Übrigen versteht man unter Catch & Release nach überwiegender Auffassung auch nur die Art des Fangens und Zurücksetzens, bei welcher von vornherein beabsichtigt wird den Fisch wieder zurückzusetzen. Diese Art des Fangens und Zurücksetzens ist weder mit der Hege noch mit der Nachhaltigkeit vereinbar.