Schonzeiten & Mindestmaße für Fische in Nordrhein-Westfalen 2019/2020
Stand: 31 Oktober 2019
Auch in Nordrhein-Westfalen sind Schonzeiten und Mindestmaße für einige Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern strikt eingehalten werden. Andere Fischarten sind ganzjährig geschützt und damit für Angler gänzlich tabu.
Die in dieser Auflistung genannten Fische dürfen in der Schonzeit ebenso wenig geangelt werden, wie wenn sie die angegebenen Maße nicht erreichen. Fische von weniger Länge als hier angegeben sind noch nicht ausgewachsen und müssen wieder freigelassen werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass diese Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können und die Art dadurch auch auf lange Sicht erhalten bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Tabelle mit Schonzeiten für Nordrhein-Westfalen
Fischart | Schonzeit Start | Schonzeit Ende | Mindestmaß |
---|---|---|---|
Aal | - | - | 50 cm |
Aland | - | - | 25 cm |
Äsche | 01.03. | 30.04. | 30 cm |
Bachforelle | 20.10. | 15.03. | 25 cm |
Barbe | 15.05. | 15.06. | 35 cm |
Barsch | - | - | - |
Gründling | - | - | - |
Hecht | 15.02. | 30.04. | 45 cm |
Karpfen | - | - | 35 cm |
Nase | 01.03. | 30.04. | 30 cm |
Rotfeder | - | - | - |
Schleie | - | - | 25 cm |
Seeforelle | 20.10. | 15.03. | 50 cm |
Seesaibling | 20.10. | 15.03. | 30 cm |
Zander | 01.04. | 31.05. | 40 cm |
Signifikante und NRW-typische Besonderheiten oder Abweichungen zu anderen Bundesländern sind nicht bekannt.
Ganzjährig geschützte Fischarten in Nordrhein-Westfalen
Folgende 18 Fischarten sind aufgrund ihrer seltenen Verbreitung in NRW derzeit ganzjährig geschützt und dürfen daher bis auf weiteres überhaupt nicht geangelt werden:
- Bitterling
- Elritze
- Finte
- Groppe/Koppe
- Lachs
- Maifisch
- Meerforelle
- Moderlieschen
- Neunaugen (alle Arten)
- Nordseeschnäpel/Wandermaräne
- Schlammpeitzger
- Schmerle
- Schneider
- Steinbeißer
- Stichling
- Stör
- Quappe
- Zwergstichling
Weitere Links zu Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen
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