Beim Schwarzangeln erwischt: Strafen und rechtlicher Rahmen
Christoph Hein
Aktualisiert am 30.01.2023
Immer mehr Menschen begeistern sich fürs Angeln. Die Vorstellung, in frischer Luft und in schöner Natur die Seele baumeln zu lassen, lockt viele. Aber: Es ist in Deutschland nicht erlaubt, einfach ohne Erlaubnis die Angelrute an Teichen, Seen und Flüssen auszuwerfen. Wer keinen Fischereischein und gültige Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer besitzt und trotzdem angeln geht, dem drohen empfindliche Konsequenzen. Welche Strafen beim Schwarzangeln drohen und welche rechtlichen Bedingungen gelten, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Was ist Schwarzangeln?
Wenn du hierzulande angeln möchtest, brauchst du dafür in der Regel zwei Dokumente: Einen Fischereischein (auch Angelschein genannt) und einen Gewässerschein (auch Fischereierlaubnisschein, Erlaubnisschein, Angelkarte oder verwirrender Weise ebenfalls Angelschein genannt). Personen, die ohne diese Papiere angeln, verstoßen gegen das Gesetz: Sie machen sich des Schwarzangelns schuldig und müssen mit empfindlichen Geldstrafen und zum Teil sogar Haftstrafen rechnen.
Für den Tatbestand des Schwarzangelns genügt bereits der Angelversuch ohne Fischerei- und/oder Gewässerschein: Es spielt also keine Rolle, ob tatsächlich ein Fisch angebissen hat – das Auswerfen der Angel gilt bereits als Schwarzangeln, wenn die Angelpapiere fehlen.
Welche Strafen drohen bei Schwarzangeln in Deutschland?
Die Strafen für das Schwarzangeln regeln in Deutschland die Fischereigesetze und -verordnungen der Bundesländer und das Strafgesetzbuch. In allen Bundesländern gilt: Das Angeln ohne Gewässerschein wird deutlich härter bestraft als das Angeln ohne Fischereischein (Ratgeber: Angeln ohne Angelschein).
Angeln ohne Fischereischein
Mit dem Fischereischein bekommst du die Erlaubnis, in Deutschland angeln zu gehen. Der Fischereischein soll gewährleisten, dass der Fischer sein Handwerk versteht und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Fischen in der Lage ist. Wenn du den Fischereischein beantragen möchtest, benötigst du in der Regel den Nachweis, dass du die Fischereiprüfung bestanden hast. Auf diese Prüfung bereitet dich ein Fischereilehrgang vor. Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse über Fische, Gewässer, Umgang mit den Angelgeräten, Aspekte des Natur-, Tier- und Umweltschutzes sowie über gesetzliche Vorschriften rund ums Angeln.
Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Fischereibehörde des jeweiligen Bundeslandes entscheidet, ob und welches Bußgeld verhängt wird.
Angeln ohne Gewässerschein
Der Gewässerschein ist das zweite wichtige Dokument, das du brauchst, wenn du legal angeln willst. Der Gewässerschein ist die Genehmigung, an einem öffentlichen oder privaten Gewässer angeln zu dürfen. Meist ist der Erwerb mit einer Fischereiabgabe verbunden, die der Angler an den Inhaber des Fischereirechts (das kann etwa eine Privatperson, eine Gemeinde, ein Bundesland oder der örtliche Angelverein sein) zahlt. Den Gewässerschein gibt es meist als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte.
Angeln ohne Gewässerschein gilt als Fischwilderei und ist eine Straftat nach § 293 StGB. Diese Straftat wird mit einem hohen Bußgeld und sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Noch höhere Haftstrafen drohen, wenn jemand ohne Gewässerschein an einem privaten Gewässer angelt oder die geangelten Fische zum Verkauf anbietet.
Strafmaß fürs Schwarzangeln
Das Strafmaß für das Angeln ohne Gewässerschein regeln die jeweiligen Fischereigesetze der Bundesländer unterschiedlich. Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:
Bundesland | Strafe |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 € |
Bayern | Straftat |
Berlin | Straftat |
Brandenburg | bis zu 50.000 € |
Bremen | Straftat |
Hamburg | bis zu 10.000 € |
Hessen | bis zu 5.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 € |
Niedersachsen | Straftat |
Nordrhein-Westfalen | Straftat |
Rheinland-Pfalz | Straftat |
Saarland | Straftat |
Sachsen | Straftat |
Sachsen-Anhalt | Straftat |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 € |
Thüringen | Straftat |
Ist kein Bußgeld, sondern der Begriff “Straftat” vermerkt, gilt das Strafgesetzbuch mit folgenden Maßnahmen:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Angeln ohne Gewässerschein | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins |
Angeln ohne Gewässerschein in privaten Gewässern und Teichen | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins |
Angeln ohne Gewässerschein mit späterem Verkauf der Fische | Straftat |
Schwarzangeln kann also gravierende Folgen haben. Um Bußgelder oder gar Haftstrafen zu vermeiden, solltest du unbedingt bei jedem Angelausflug beide Dokumente – den Fischereischein und den Gewässerschein – bei dir haben.
Sonderregelungen: Angeln ohne Fischereischein
Für einige Personengruppen ist es möglich, auch ohne Fischereischein legal zu angeln. Insbesondere für Touristen sowie Kinder und Jugendliche haben viele Bundesländer im Fischereirecht Sonderregelungen getroffen.
Touristenfischereischein
In einigen deutschen Bundesländern kannst du als Tourist auch einen Touristenfischereischein für eine befristete Zeit erwerben – zum Beispiel beim Fischer, in der Touristeninfo, auf Campingplätzen oder im Anglerladen. Zusätzlich brauchst du allerdings auch als Tourist einen Gewässerschein für das Gewässer, an dem du deine Angel auswerfen möchtest.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein ist der Fischereischein für Kinder und Jugendliche. Die Bundesländer regeln in ihrem Fischereirecht den Jugendfischereischein unterschiedlich. Jedoch gilt überall: Die Kosten für den Jugendfischereischein sind gering und die Beantragung ist unkompliziert. Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt wird keine Prüfung für den Jugendfischereischein verlangt. Allerdings gilt meist: Der jugendliche Angler darf nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein seine Angelrute auswerfen. In manchen Ländern dürfen Jugendliche außerdem nicht auf Raubfisch angeln.
Weitere wichtige Regelungen beim Angeln
Diese weiteren rechtlichen Regeln solltest du kennen und beachten:
Schonzeiten
Die artenspezifischen Schonzeiten sollen gewährleisten, dass die Fische während ihrer Laich- und Fortpflanzungszeit nicht gestört werden. Auch hierüber haben die Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen. Auch wenn du die Regeln in deinem Bundesland kennst: Wenn du in einem anderen Bundesland Urlaub machst und dort angeln möchtest, solltest du nicht vergessen, dich über die dortigen Schonzeiten zu informieren.
Die Pächter des jeweiligen Gewässers können die gesetzlich vorgegebenen Schonzeiten verlängern (jedoch nicht verkürzen). Diese individuellen Regelungen erfährst du auf der Webseite des Pächters oder auch auf Infozetteln, die du zusammen mit dem Gewässerschein ausgehändigt bekommst.
Der Verstoß gegen die Schonzeiten zieht hohe Geldbußen nach sich: Sie liegen je nach Bundesland zwischen 5.000 und 75.000 Euro. Außerdem kann die gesamte Angelausrüstung, die der Angler mit sich führt, eingezogen werden.
Mindestmaß
Das Mindestmaß bezeichnet die gesetzlich festgelegte Mindestlänge, die ein Fisch besitzen muss, damit der Angler den Fisch dem Gewässer entnehmen darf. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Fisch sich mindestens einmal reproduzieren kann. Wie die Schonzeit dient auch das Mindestmaß der Erhaltung des Fischbestands.
Wenn du einen Fisch angelst, der unter dem Mindestmaß liegt, musst du ihn schonend unter Vermeidung weiterer Verletzungen wieder in das Gewässer zurücksetzen. Um die Länge des Fisches zu ermitteln, misst du von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Die Mindestmaße legen die Fischereigesetze der Bundesländer artenspezifisch fest. Die Regelungen variieren von Land zu Land.
Fangverbote
Für Fischarten, deren Bestände besonders gefährdet oder die sogar vom Aussterben bedroht sind, können die Bundesländer in ihren Fischereiverordnungen Fangverbote festlegen. Diese Fischarten dürfen das ganze Jahr über nicht gefangen werden.
Die Pächter von Gewässern können als Inhaber des Fischereirechts hinsichtlich ihres Gewässers über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eigene Fangverbote für Fischarten festlegen.
Verbotene Köder
Lebende Köderfische sowie auch lebende Säugetiere, Vögel oder Reptilien wie zum Beispiel Mäuse, Entenküken oder Frösche dürfen nicht als Köder verwendet werden. Dies gilt deutschlandweit an allen Gewässern. Geregelt ist das Verbot in §17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG): Bei der Verwendung lebender Köderfische sowie lebender Säugetiere, Vögel und Reptilien handelt es sich um Tierquälerei und damit um eine Straftat. Verstöße gegen § 17 TierSchG werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__293.html
- https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/
- https://angelmagazin.de/schonzeiten/
- https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
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