Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Deutschland 2024
Christoph Hein
Aktualisiert am 02.01.2024
Um Fischbestände in Deutschland zu erhalten, gibt es Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten. Diese sorgen dafür, dass die Fische innerhalb ihrer Laich- und Fortpflanzungszeit nicht gestört werden und sich so ohne Probleme fortpflanzen können.
Jedes Bundesland kann hierbei die Schonzeiten und Mindestmaße individuell festlegen, sodass diese nicht pauschal für alle Gewässer in Deutschland gelten. Daher ist es sehr empfehlenswert, sich vor dem Angeln darüber zu informieren, ob eine bestimmte Fischart gerade geschützt ist. Gerade wenn man Urlaub in einem anderen Bundesland macht, wird dies häufig vergessen.
Im folgenden Artikel findet ihr daher Links zu allen Bundesländern und den jeweiligen Regelungen dort.
Liste mit Schonzeiten nach Bundesland
Pächter, Vereine & Verbände können individuelle Schonzeiten festlegen
Auch wenn das Fischereigesetz und die darin festgehaltenen Schonzeiten auf Länderebene festgelegt werden, so können etwa Vereine oder einzelne Verbände jeweils trotzdem eigene Schonzeiten für ihre Gewässer festlegen.
Wichtig dabei ist, dass sie die gesetzlich vorgegebenen Schonzeiten zwar nicht verkürzen, aber verlängern können. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld beim Pächter des jeweiligen Gewässers über die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße zu informieren, um nicht gegen diese zu verstoßen. In der Regel können die Regelungen auf der Webseite des Pächters eingesehen werden. Auch mit der Ausgabe des Erlaubnisscheins werden häufig Infozettel ausgegeben, auf denen die relevanten Informationen zu finden sind.
Bußgeldhöhe: Fisch während der Schonzeit gefangen
Wird ein Fisch während der Schonzeit gefangen, so kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Kann einem Angler der Tatbestand des Vorsatzes nachgewiesen werden, so kann neben dem Bußgeld auch sämtliche Angelausrüstung, die er zum Zeitpunkt der Tat mit sich führt, eingezogen werden.
Bundesland | Bußgeldhöhe |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 Euro |
Bayern | bis zu 5.000 Euro |
Berlin | bis zu 50.000 Euro |
Brandenburg | bis zu 50.000 Euro |
Bremen | bis zu 5.000 Euro |
Hamburg | bis zu 10.000 Euro |
Hessen | bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 Euro |
Niedersachsen | bis zu 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 5.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis zu 5.000 Euro |
Saarland | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | bis zu 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 Euro |
Thüringen | bis zu 5.000 Euro |
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