Fischwilderei Statistik 2023: In diesen Bundesländern wird am häufigsten illegal geangelt
Christoph Hein
Aktualisiert am 26.04.2024
Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise das Angeln ohne Angelschein/Gewässerschein, das Angeln mit verbotenen Ködern oder aber das Angeln während der Schonzeit. In Deutschland kann dies als Straftat mit hohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir haben uns angesehen, in welchen Bundesländern am häufigsten illegal geangelt wurde.
Fischwilderei in Deutschland
Im Vergleich zum Vorjahr 2021 ist die Anzahl der Fälle von Fischwilderei in 2022 um 4 Prozent moderat gestiegen. Vergleicht man dies mit dem Jahr 2020, ist hier immer noch ein deutlicher Rückgang von 34 Prozent (2022) bzw. von 39 Prozent (2021) zu verzeichnen.
Fischwilderei in den einzelnen Bundesländern
Erwartungsgemäß ist die Zahl der Fälle in den bevölkerungsreichsten Bundesländern am größten. Hier stechen vor allem Bayern (Platz 1), Nordrhein-Westfalen (Platz 2), Rheinland-Pfalz (Platz 3), Niedersachsen (Platz 4) und Brandenburg (Platz 5) heraus. Die wenigsten Fälle verzeichnete das BKA in Hamburg (Platz 15) und Bremen (Platz 16).
Veränderung zum Vorjahr
Spannend ist die prozentuale Betrachtung zum Vorjahr. Hier gibt es mit Saarland (Platz 1), Rheinland-Pfalz (Platz 2), Nordrhein-Westfalen (Platz 3) und Hessen (Platz 4) gleich 4 Bundesländer, in denen die Anzahl der Fälle sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat.
Bundesländer Fischwilderei Entwicklung
Bundesland | 2021 | 2022 | Veränderung |
Saarland | 12 | 32 | +167% |
Rheinland-Pfalz | 115 | 295 | +157% |
Nordrhein-Westfalen | 142 | 296 | +108% |
Hessen | 88 | 180 | +105% |
Niedersachsen | 157 | 271 | +73% |
Hamburg | 5 | 8 | +60% |
Berlin | 56 | 69 | +23% |
Bayern | 265 | 310 | +17% |
Thüringen | 36 | 41 | +14% |
Baden-Württemberg | 129 | 145 | +12% |
Sachsen | 49 | 49 | 0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 309 | 292 | -6% |
Schleswig-Holstein | 87 | 79 | -9% |
Sachsen-Anhalt | 179 | 153 | -15% |
Brandenburg | 313 | 255 | -19% |
Bremen | 16 | 4 | -75% |
Strafen für Fischwilderei
Das Strafmaß für das Angeln ohne Angelschein regeln die jeweiligen Fischereigesetze der Bundesländer unterschiedlich. Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:
Strafen Fischwilderei
Bundesland | Strafe |
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 € |
Bayern | Straftat |
Berlin | Straftat |
Brandenburg | bis zu 50.000 € |
Bremen | Straftat |
Hamburg | bis zu 10.000 € |
Hessen | bis zu 5.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 € |
Niedersachsen | Straftat |
Nordrhein-Westfalen | Straftat |
Rheinland-Pfalz | Straftat |
Saarland | Straftat |
Sachsen | Straftat |
Sachsen-Anhalt | Straftat |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 € |
Thüringen | Straftat |
Ist kein Bußgeld, sondern der Begriff „Straftat“ vermerkt, gilt das Strafgesetzbuch mit folgenden Maßnahmen:
Tatbestand Fischwilderei
Tatbestand | Strafe |
Angeln ohne Gewässerschein | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins |
Angeln ohne Gewässerschein in privaten Gewässern und Teichen | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins |
Angeln ohne Gewässerschein mit späterem Verkauf der Fische | Straftat |
Quellen
- Angelmagazin.de: Was ist Fischwilderei? https://angelmagazin.de/ratgeber/fischwilderei/
- BKA.de: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html
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Über den Autor
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