Angeln mit Lebendködern: In Deutschland erlaubt oder verboten?

Christoph Hein
Aktualisiert am 31.07.2023

Angeln mit Lebendködern

In diesem Artikel erklären wir, ob das Angeln mit Lebendködern in Deutschland erlaubt ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hier gelten. Dies gilt nicht nur für den Einsatz von lebenden Köderfischen, sondern auch für das Angeln mit wirbellosen Tieren / Insekten wie Maden, Würmern oder Fliegen. Hier herrscht häufig Unklarheit, die wir in diesem Artikel aufklären.

Ist das Angeln mit Lebendködern in Deutschland erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich ist es so, dass das Angeln mit lebenden Köderfischen in Deutschland überall verboten ist. Hier gibt es auch keine Ausnahmen oder Ähnliches, diese gesetzliche Regelung greift an allen Gewässern deutschlandweit. Geregelt ist dies im §17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), welches eindeutig klarstellt, dass es sich bei der Verwendung lebender Köderfische um Tierquälerei und damit eine Straftat handelt. Das Angeln auf Raubfische darf daher nur mit toten Köderfischen erfolgen.

Neben lebenden Köderfischen dürfen auch keine anderen Säugetiere wie lebende Mäuse, Vögel oder Reptilien als Köder verwendet werden.

Etwas anders sieht es jedoch bei der Verwendung von toten Köderfischen oder aber anderen Lebendködern, wie beispielsweise Würmern oder Maden. Jeder Angelverein und Gewässerbetreiber in Deutschland hat in der Regel eine eigene Gewässerverordnung. In dieser Verordnung ist klar geregelt, ob das Angeln mit Lebendködern erlaubt ist.

Insekten gehören zu den wirbellosen Tieren, welche im Tierschutzgesetz nicht durch einen eigenen Paragrafen geschützt sind. Daher ist es in Deutschland gesetzlich erlaubt, mit lebenden Insekten, Maden oder Würmern zu angeln. Vor dem Angeln an einem Fluss oder See solltest Du Dir jedoch immer die Gewässerverordnung anschauen. Manche Angelvereine haben individuelle Vorgaben, an die sich die Angler halten müssen. Hier kann das Angeln mit allen Lebendködern untersagt sein.

Rechtliche Einordnung und Strafen

Im §17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) steht, dass Du als Angler in Deutschland keine lebenden Köderfische als Angelköder verwenden darfst. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe bis 25.000 € und in schlimmen Fällen mit einer Freiheitsstrafe (maximal drei Jahre) rechnen. Der Höchstsatz tritt bei Tierquälerei oder Misshandlung der Fische ein.

In manchen Gewässern dürfen zudem nur Köderfische verwendet werden, die in diesem Gewässer heimisch sind. So möchten Angelvereine vermeiden, dass invasive Fischarten in ein Gewässer eingeführt werden. Bei Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach der Landesfischereiverordnung (LFischVO). Neben einer Geldstrafe bis 5.000 € können zudem die Fischereierlaubnis und die Angelausrüstung eingezogen werden.

Wie ist das Angeln mit lebenden Insekten (Würmern oder Maden) einzuordnen?

Wie bereits erwähnt, solltest Du Dir vor dem Angeln die Gewässerverordnung anschauen. Jeder Angelverein hat andere Vorgaben, an die Du Dich als Angler halten musst. Würmer und Maden gehören zu den wirbellosen Tieren. In Deutschland ist es gestattet, diese wirbellosen Tiere als Angelköder zu verwenden. Neben klassischen Regenwürmern und Maden gibt es mit Bienenmaden, Tauwürmern oder Mehlwürmern weitere wirbellose Tiere, die als Lebendköder zum Angeln genutzt werden können.

Eine gewisse Zeit gehörten Maifliegen zu beliebten Angelködern für Döbel und Forellen. Allerdings steht die Maifliege auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten und Insekten. Mittlerweile ist es gesetzlich untersagt, Maifliegen-Larven als Angelköder zu verwenden. Wenn Du Dir unsicher bist, solltest Du Dich auf der Homepage eines Angelvereins über die Verordnung informieren. In den meisten Fällen findest Du hier auch die Kontaktdaten des Gewässerwarts. Der Gewässerwart wird Dir erklären, welche Angeltechniken und Angelköder am Gewässer erlaubt sind.

Ist das Angeln mit lebenden Ködern in anderen Ländern erlaubt?

Jedes Land in Europa hat seine eigenen Gesetze in Bezug auf das Tierschutz- und Fischereirecht. In Deutschland darfst Du keine lebenden Köderfische als Angelköder verwenden. Lebendköder in Form von Maden, Würmern und bestimmten Insekten sind jedoch gestattet. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

  • Skandinavien:
    In Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland ist es gesetzlich nicht erlaubt, mit lebenden Köderfischen zu angeln. Die Verwendung von wirbellosen Tieren als Angelköder ist uneingeschränkt erlaubt, auch das Angeln mit toten Köderfischen ist kein Problem.
  • Frankreich:
    Im Nachbarland Frankreich ist es gesetzlich hingegen erlaubt, sowohl mit lebenden als auch toten Köderfischen zu angeln. Allerdings gibt es auch hier Sonderregelungen. Hier sind lebende Köderfische oder spezielle Montagen mit Drillingshaken meistens verboten. Da auch hier hohe Strafen bei Missachtung drohen, sollte sich unbedingt vor Beginn des Angelns über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert werden.
  • Niederlande:
    In den Niederlanden ist das Angeln mit lebenden Köderfischen gesetzlich verboten. Dies gilt auch für lebende Amphibien, Reptilien, Vögel oder Säugetiere). Das Angeln mit lebenden wirbellosen Tieren wie Maden, Würmern oder Mückenlarven hingegen ist erlaubt.

Quellen

  1. https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/138-urteil-zu-lebendem-koederfisch-angler-gegen-angler-15-tagessaetze-a-70-euro.html
  2. https://www.fishinginholland.nl/deutsch/angeltechnik/hecht-angeln.html
  3. https://www.alleangeln.de/forum/angeln-restliches-europa/lebende-kofi-in-frankreich-15436
 

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Christoph beim Angeln

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Angeln mit Lebendködern: DeStefano / stock.adobe.com
  • Schwarzangeln: herraez / stock.adobe.com
  • Rachensperre beim Hecht angeln: svetlanaz / stock.adobe.com
  • Lipgrid, auch als Boga Grid bekannt: FedBul / stock.adobe.com
  • Setzkescher: Erlaubt oder verboten?: max5128 / stock.adobe.com
  • Gummierter Kescher Pflicht: Piotr Wawrzyniuk / stock.adobe.com
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