Jugendfischereischein: Angelschein für Kinder & Jugendliche
Christoph Hein
Aktualisiert am 20.01.2023
Der Jugendfischereischein ist eine Zwischenlösung für angehende minderjährige Angler. Das Lebensalter für den Jugendfischereischein wird von den Bundesländern vorgegeben. Durch den Jugendfischereischein hat der Heranwachsende die Möglichkeit, das Angeln in der Praxis auszuüben. In der Regel ist es mit einer eigenen Angelrute möglich. Ein Fischereischeininhaber (meistens volljährig) muss anwesend sein.
Das ist nicht nur als Aufsicht zu verstehen. Durch den Angler mit Erfahrung lernt das Kind oder der Jugendliche alles Wichtige für das zukünftige Hobby. Dazu zählt der Umgang mit den Fischen sowie mit dem Angelwerkzeug. Normalerweise wird keine Prüfung für den Jugendfischereischein verlangt.
Durch diesen eingeschränkten Angelschein hat der Minderjährige die Möglichkeit festzustellen, ob Angeln für ihn die richtige Freizeitbeschäftigung ist. Außerdem ist diese kostengünstige Variante eine gute Vorbereitung für die zukünftige Fischereiprüfung.
Übersicht nach Bundesländern
Baden-Württemberg
Einen Jugendfischereischein gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Für diesen Angelschein wird keine Prüfung verlangt. Voraussetzung: Dieser Sport darf in Begleitung eines volljährigen Angelscheininhabers ausgeführt werden. Die Gebühren für den Jugendfischereischein legen die Gemeinden fest. Sie liegen zwischen 10 € und 19 €. Das ist abhängig von der Gültigkeitsdauer. Eine Fischereiabgabe wird für Jugendliche nicht fällig. Ab dem 16. Lebensjahr kann der reguläre Fischereischein beantragt werden. Die Fischerprüfung ist ab dem 10. Lebensjahr möglich.
Bayern
In Bayern gibt es einen Jugendfischereischein ab 10 Jahren bis zur Volljährigkeit. Er wird ohne Prüfung ausgestellt. Zur Ausübung dieses Hobbys ist die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers notwendig. Das Kind oder der Jugendliche kann seine eigene Handangel verwenden. Die Gebühren für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins liegen bei 5 €. Zudem wird eine Fischereiabgabe fällig. Diese einmalige Abgabe ist altersmäßig gestaffelt. Die Fischereiabgabe darf 10 € nicht überschreiten. Zu dem Jugendfischereischein muss ein Erlaubnisschein gekauft werden. Die Kosten sind abhängig vom Gewässer. Die Fischerprüfung kann ab dem 12. Lebensjahr gemacht werden. Eine Ausstellung des regulären Angelscheins ist erst mit 14 Jahren möglich.
Berlin
Einen Jugendfischereischein gibt es für Heranwachsende zwischen 12 und 18 Jahren. Eine Prüfung ist nicht notwendig.
In Berlin gibt es folgende Auflagen:
- Zusätzliche Angelkarte
- Mitgliedschaft im Angelverein
- Sachkundeeinweisung (Nachweis der Einweisung durch Inhaber eines Fischereischeins A oder B ist erforderlich.)
- Angeln nur mit Friedfischangel
Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig. Die Ausstellungsgebühr beträgt 10 € und zusätzlich eine jährliche Fischereiabgabe von 4 €. Den Fischereischein A mit Prüfung kann der Jugendliche ab 14 Jahren beantragen.
Brandenburg
Seit einer Gesetzesänderung des Fischereirechts wird für das Angeln von Friedfischen kein Jugendfischereischein und kein Fischereischein benötigt. Das Fischen mit der Friedfischangel ist ab 8 Jahren erlaubt. Eine erwachsene Begleitung ist nicht notwendig. Eine Angelkarte und eine Fischereiabgabe sind notwendig. Kinder und Jugendliche zahlen € 2,50 Fischereiabgabe jährlich. Kosten für die Angelkarte hängt von dem Gewässer ab. Eine Fischerprüfung gibt es ab 14 Jahren. Die bestandene Prüfung und der ausgestellte Angelschein berechtigt zum Angeln von Raubfischen.
Bremen
In Bremen gibt es keinen Jugendfischereischein. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen in Begleitung angeln. Dieser muss unbedingt einen gültigen Fischereischein besitzen. Das Mindestalter für die Fischerprüfung ist 14 Jahre. Ab diesem Alter ist unbedingt der Fischereischein notwendig.
Hamburg
Kinder unter 12 Jahren können in Begleitung eines Fischereischeininhabers (volljährig) angeln. Sie dürfen dabei eine Handangel benützen. Einen Jugendfischereischein gibt es nicht. Im Alter von 12 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein gemacht und dieser erworben werden.
Hessen
Den Jugendfischereischein ohne Prüfung gibt es von 10 bis 16 Jahren. Der Heranwachsende kann in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt wahlweise ein oder fünf Jahre. Die Verwaltungsgebühr und die Fischereiabgabe sind dementsprechend angepasst.
- 1 Jahr (Verwaltungsgebühr: 4 Euro, Fischereiabgabe: 3,50 Euro)
- 5 Jahre (Verwaltungsgebühr: 6 Euro, Fischereiabgabe: 17 Euro)
Bereits mit 14 Jahren kann der Fischereischein beantragt werden. Voraussetzung ist die bestandene Fischerprüfung.
Mecklenburg-Vorpommern
In diesem Bundesland gibt es keinen Jugendfischereischein. Alternativ können Kinder bis zu 14 Jahren in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit angeln. Beim Mitangeln benötigt der Jugendliche keine eigene Angelerlaubnis. Für den Fischereischeininhaber ist die zusätzliche Angelerlaubnis (Gewässerkarte) Pflicht. Die Begleitperson muss nicht zwingend volljährig sein. Die Fischereischeinpflicht gilt ab dem 14. Lebensjahr. Eine Fischereiprüfung kann ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden.
Niedersachsen
Einen Jugendfischereischein gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können bis 14 Jahre unter Aufsicht angeln. Die Begleitung soll eine „geeignete“ Person (Inhaber des Angelscheins Niedersachsen) sein. Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Bei Kontrollen muss das Kind oder der Jugendliche sein Alter nachweisen können (Kinderausweis). Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden.
Nordrhein-Westfalen
Der Jugendfischereischein ohne Prüfung ist für Heranwachsende zwischen 10 und 16 Jahren vorgesehen. Der jugendliche Angler muss in Begleitung eines Fischereischeininhabers sein. Der Jugendfischereischein ist generell ein Jahr gültig. Er kann problemlos um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 8 €. Ein Erlaubnisschein für das gewünschte Gewässer ist vorgeschrieben. Eine Ausstellung des Angelscheins mit bestandener Prüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich.
Rheinland-Pfalz
Der Jugendfischereischein ist für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren vorgesehen. Eine Prüfung wird nicht verlangt. Zwingend erforderlich ist eine Begleitung (Fischereischeininhaber). Dieser muss nicht volljährig sein. Der beantragte Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist problemlos möglich. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt € 5,60. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Fischereischein vorgeschrieben.
Saarland
Im Saarland gibt es für den Jugendfischereischein keine Altersuntergrenze. Das bedeutet, sobald der Sprössling eine Handangel halten kann, kann der Angelschein ohne Prüfung für den Nachwuchs beantragt werden. Einzige Bedingung ist die Begleitung durch einen volljährigen Fischereischeininhaber. Der Jugendfischereischein ist bis zum 16. Lebensjahr möglich. Dieser Angelschein für Kinder und Jugendliche ist ein Jahr gültig. Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus der Gebühr (€ 2,60) und der Fischereiabgabe (€ 2,50) zusammen (Stand 2018). Mit dreizehn Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden. Ausgestellt wird der reguläre Angelschein erst ab 14 Jahren.
Sachsen
Zwischen dem 9. und dem 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein beantragt werden. Dieser benötigt keine separate Prüfung. Es wird zusätzlich der Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer benötigt. Die Aufsicht durch eine volljährige Person mit Fischereischein ist notwendig. Dabei gibt es eine Ausnahme. Ist das Kind oder der Jugendliche seit einem Jahr Mitglied in einem Angelverein (Nachweis erforderlich) entfällt die Aufsichtsperson. Die Ausstellungsgebühr beträgt 7 €. Ab 14 Jahren kann an der Fischerprüfung teilgenommen werden. Ab 16 Jahren besteht Fischereischeinpflicht.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wird für den Jugendfischereischein eine Fischerprüfung verlangt. Der Prüfungsinhalt ist auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten. Die Beantragung kann zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr erfolgen. Aufgrund der altersmäßig angepassten Prüfung gibt es keine weiteren Auflagen für den Friedfischfang. Das bedeutet, es ist keine Begleitperson mit Angelschein notwendig. Die Prüfungsgebühren für den Jugendfischereischein liegen bei 28 €. Die Ausstellungsgebühr beträgt € 2,60 jährlich. Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe von jährlich 1 € fällig. Generell ist der Jugendfischereischein 1 Jahr gültig.
Schleswig-Holstein
Dieses Bundesland hat keinen Jugendfischereischein eingeführt. Kinder bis zu 12 Jahren können unter Aufsicht einer volljährigen Person (Fischereischeininhaber) angeln. Ab dem 12. Lebensjahr ist der reguläre Angelschein ohne Auflagen möglich. Prüfungen können ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden.
Thüringen
Ein Jugendfischereischein wird auf Antrag zwischen dem 8. und 14. Lebensjahr ausgegeben. Es ist keine Prüfung notwendig. Das Angeln ist nur mit einer Begleitung möglich. Diese Person muss volljährig sein und im Besitz eines gültigen Fischereischeins. Falls der Inhaber des Jugendfischereischeins die Fischerprüfung (möglich ab dem 10. Lebensjahr) abgelegt hat, benötigt er für das Angeln mit dem Jugendfischereischein keine Begleitperson. Der Jugendfischereischein ist vom Tag der Ausstellung bis zum 14. Lebensjahr gültig. Die Kosten setzen sich aus einer Gebühr (3 €) und einer Fischereiabgabe (7 €) zusammen. Ab dem 14. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht.
Ist für den Jugendfischereischein eine Fischerprüfung notwendig?
Die Bestimmungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Das Angeln mit dem Jugendfischereischein erlaubt das Fischen mit gewissen Einschränkungen. Meistens muss die Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers sichergestellt sein. Eine Fischerprüfung oder ähnliches (altersmäßig angepasste Prüfung) wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeins in der Regel nicht verlangt.
Es gibt Ausnahmen. Beispielsweise in Sachsen-Anhalt ist eine Fischerprüfung für Kinder und Jugendliche vorgeschrieben. Die Inhalte dieser Fischerprüfung sind auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten. Aufgrund dieser Vorgabe gibt es keine weiteren Angeleinschränkungen. Das bedeutet, keine Anwesenheitspflicht für Begleitperson mit Angelschein.
Müssen Jugendliche mit Jugendfischereischein mit ihren Erziehungsberechtigten angeln gehen?
Die Vorschriften besagen lediglich, dass der Fischereischeinbesitzer volljährig sein muss. Es wird nicht explizit auf einen Erziehungsberechtigten hingewiesen. In der Praxis wird der Jugendliche häufig mit seinem Vater unterwegs sein. Das ist gesetzlich aber nicht vorgegeben.
Ein volljähriger Freund mit gültigem Angelschein kann ebenso der Begleiter sein. Teilweise zählt ebenfalls eine Begleitperson, wenn sie noch nicht volljährig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Besitz eines gültigen Fischereischeins. Die Vorschriften sind hier von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Häufige Fragen zum Jugendfischereischein
Fandest du den Artikel hilfreich?
Über den Autor
Moin! 👋 Ich bin Christoph, seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.
Wie weit darf sich ein angelndes Kind sich von der Aufsichtsperson entfernen?
Moin Horst.
Das ist meines Wissens nach in keinem Bundesland klar definiert. Ich würde darauf achten, dass das Kind sich in Sichtweite befindet, dann sollte es keine Probleme geben.
VG
Christoph
Ich halte es für sehr sinnvoll, dass es den Jugendfischereischein gibt. Ich selbst bin 13 und wollte immer schon fischen.
Hallo Christoph!
mit dem § 15 ist im Niedersächsischen Fischereigesetz das Angeln von Kindern geregelt. der Text lautet:
Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die
Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.
Dein Beitrag zu diesem Thema, was Niedersachsen betrifft, lautet:
Einen Jugendfischereischein gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können bis 14 Jahre unter Aufsicht angeln. Die Begleitung soll eine „geeignete“ Person (Inhaber des Angelscheins Niedersachsen) sein. Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Bei Kontrollen muss das Kind oder der Jugendliche sein Alter nachweisen können (Kinderausweis). Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden.
Diese Formulierung ist sicher in einigen Punkten nicht ganz korrekt. Besser wäre es, lediglich den Auszug aus dem Fischereigesetz bekannt zu geben, auch wenn es nur ein Satz ist, der leider viele Fragen offen lässt.
Wenn du schreibst: “Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung” so ist das z. B. nicht korrekt. Von einer Vorbereitung auf die Fischerprüfung kann nur die Rede sein, wenn das Kind in einem anerkannten Angelverein in einer Jugendgruppe Mitglied ist, und somit in der Regel automatisch am Ende des 14 Lebensjahres oder eben nach Vollendung desselben die Fischerprüfung abgelegt wird. Ein Angelschein an einem Forellensee kann nicht als Vorbereitung auf die Fischerprüfung angesehen werden! Und kein Angelverein in Niedersachsen wird einer Person, in diesem Fall ein Kind, einen Tagesschein für seine Vereinsgewässer ausstellen. In der Regel wird immer der Fischereischein gefordert! Weiterhin schreibst du in Klammern, dass eine “geeignete Person” eine Person mit Fischereischein sein muss. (muss oder sollte?) Wo steht das? Es steht nur dort: “geeignete Person” Von einer Person, die an der Formulierung des Fischereigesetzes beteiligt war, bekam ich bei einem früheren Schriftverkehr die Meinung, dass es kaum einen besseren Betreuer eines angelnden Kindes geben könnte, als der Vater des Kindes, auch, wenn er selber keinen Fischereischein hat. Leider sind die Gedanken der Gesetz-Verfasser aus dem einen Satz des § 15 nicht ersichtlich. Weiter schreibst du, dass das Kind (bei einer Kontrolle?) sein Alter mit einem Ausweis nachweisen müsse. Wozu? Wo steht das? Im Verein hat das Kind sein Mitgliedsausweis. Eine Gastkarte bekommt das Kind außer an einem privaten Forellensee, wo er auch nicht ohne Begleitung angeln darf, in der Regel nirgends. Eine Frage ist auch, ob das Kind, das sich in der Jugendgruppe auf die Fischerprüfung vorbereitet hat, dieselbe schon vor dem 14. Geburtstag ablegen darf oder nicht. Das steht nirgendwo! Klar ist nur, dass ein Kind, dass die Prüfung z. B. ein viertel Jahr vor seinem 14. Geburtstag abgelegt und bestanden hat, (übliche Vorgehensweise der Vereine) die Unterlagen erst am 14. Geburtstag ausgehändigt bekommen darf. Es darf auch nach Ablegung der Prüfung bis zu seinem 14. Geburtstag überhaupt nicht und nirgends angeln, denn es heißt ja, er darf nur angeln, wenn er sich auf die Prüfung vorbereitet. Natürlich ist da kein Richter, wo kein Kläger ist. Aber das ist eine andere Sache. Wenn man, wie du es, sicherlich gut gemeint, getan hast und Informationen veröffentlichen will, sollte man sich am besten vorher dort schlau fragen, wo die Gesetzte herkommen, auch wenn es umständlich ist. Nur dann kann man sicher sein, dass das Geschriebene auch stimmt.
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil,
Klaus
Hallo Klaus,
danke für deinen ausführlichen Kommentar. Ich habe den Inhalt leicht angepasst, damit er besser verständlich ist.
VG
Christoph
Hey, was ist, wenn man überhaupt keinen kennt der ein Angelschein hat?
LG Ben
Moin Ben,
dann wird es mit dem Jugendfischereischein leider schwierig. Eine Begleitperson mit gültigem Fischereischein ist Pflicht. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass du dich als Jung-Angler ebenfalls an die geltenden Vorschriften hältst.
VG
Christoph
Hi. Ich bin 12 Jahre alt und ein Freund von mir hat einen Jugendfischereischein und angelt ohne einen Erwachsenen. Den Fisch lässt er aber wieder frei. Ich würde auch gerne ohne einen Erwachsenen angeln, geht das?
Hallo Melissa,
das ist so leider nicht möglich. Die Begleitung durch eine volljährige Person ist in Bundesländern vorgeschrieben. In Sachsen-Anhalt bspw. kannst du allerdings deinen Fischereischein auch schon mit 12 Jahren machen und anschließend alleine angeln. In Schleswig-Holstein ist es ähnlich.
VG
Christoph
Hallo zusammen,
wie ist denn die Regelung unter den Bundesländern? Gilt der Jugendfischereischein aus NRW beispielsweise auch in Bayern?
VG
Tobias
Hallo Tobias,
der Jugendfischereischein gilt jeweils immer nur in dem Bundesland, in dem dieser ausgestellt wurde. In deinem Beispiel wäre der JFS aus NRW in Bayern nicht gültig und umgekehrt.
VG
Christoph
Hallo,
muss ich dann eigentlichen für mein Sohn auch eine Karte holen wenn wir Angeln gehn wollen oder würde ein Erlaubnisschein dann reichen für das Gewässer wo wir zum Angeln gehn ?
Hallo Ben,
das kommt immer auf das Bundesland und Gewässer an. Normalerweise muss du für deinen Sohn ebenfalls eine Erlaubniskarte erwerben.
VG
Christoph
Hallo Christoph,
nochmal bzgl. der Anerkennung des Jugenfischereischeins in anderen Bundesländern.
Habe gerade mit einem Referenten des LAV Sachsen-Anhalt bzgl. dieser Frage telefoniert. Speziell ging es um die Anerkennung des JFS meines Sohn (10) aus Thüringen in Sachsen-Anhalt.
Laut Referenten-Aussage wird der Schein anerkannt und mein Sohn benötigt lediglich noch den Erlaubnisschein, um selbst angeln zu dürfen.
Demnach würde die Aussage “…gilt immer nur im ausstellenden Bundesland.” nicht immer zutreffen.
Man findet allerdings auch nicht wirklich Informationen zu diesem Thema, deshalb hatte ich direkt beim LAV angefragt.
Daher würde eine Übersicht über die gegenseitige Anerkennung zwischen den Bundesländern den, ansonsten bereits sehr informativen Artikel, noch besser machen 😉
Viele Grüße aus Thüringen
Dennis
Hey, eine Frage. Ich bin 14 und würde gerne meinen vollwertigen Fischereischein machen. Darf ich mit diesem dann Leute mit einem Jugendfischereischein mitnehmen oder muss bei diesen ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei sein?
Lg Peach King
Hi Peach King,
genau so ist es. Du kannst leider erst andere Angler mitnehmen, wenn du selbst volljährig und im Besitz eines Fischereischeins bist. Vorher ist dies leider nicht möglich.
VG
Christoph
Hi, ich bin Juan, 13 Jahre alt, und möchte einen Jugendfischereischein haben. Wie mache ich das in Sachsen am besten?
Hey Juan,
alle Infos sowie den richtigen Antrag findest du hier auf der Webseite von Sachsen.de: https://www.fischerei.sachsen.de/angeln-fuer-kinder-und-jugendliche-3990.html
Viel Erfolg!
VG
Christoph