Die Fischerprüfung: Prüfung für den Angelschein
Christoph Hein
Aktualisiert am 20.01.2023
Wenn Du in Deutschland angeln möchtest, brauchst Du den Fischereischein. Um diesen zu bekommen, musst Du die Fischerprüfung, die häufig auch als Angel- oder Angelscheinprüfung bezeichnet wird, ablegen. Ein Vorbereitungskurs ist in vielen Bundesländern Pflicht. Die Prüfung selbst wird von zuständigen Behörden abgenommen. Von diesen werden die Prüfungstermine festgelegt, die sich in der Flexibilität unterscheiden.
Mit etwas Glück kann der Kursveranstalter in Deinem Bundesland den Ablauf entsprechend organisieren, dass Du im Anschluss an den Vorbereitungskurs direkt die Prüfung ablegen kannst. Allerdings funktioniert dies nicht immer, in manchen Bundesländern gibt es Prüfungen nur ein oder zweimal im Jahr. Folgend findest Du alle wichtigen Informationen rund um Deinen Fischereischein.
Anmeldung zur Fischerprüfung
Einfach so zu einer Prüfung gehen, ist natürlich nicht möglich. Doch das konntest Du Dir sicher schon denken. Zunächst musst Du Dich anmelden, und zwar mit dem entsprechenden Antragsformular des jeweiligen Bundeslandes. In sämtlichen Bundesländern gibt es Vorbereitungskurse zur Prüfung, die zumeist auch Pflicht sind. In Deinem Vorbereitungskurs hilft man Dir aber auch bei Anmeldung und dem notwendigen Papierkram.
Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, solltest Du auf die entsprechenden Anmeldefristen beachten. Zum Teil müssen Unterlagen einige Wochen vor Prüfungstermin bei der entsprechenden Landesbehörde. Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung findest Du alle wichtigen Kontaktadressen.
Inhalte der Fischerprüfung
In den Fischereiverordnungen der einzelnen Bundesländer ist geregelt, zu welchen Themen Du in der Prüfung gefragt wirst. Du musst natürlich wissen, welche Fische es bei uns gibt und wie Du sie erkennst. Abgefragt wird auch Dein Wissen über Lebens- sowie Verhaltensweisen, was wichtig ist, um nicht versehentlich einen geschützten Fisch mit nach Hause zu nehmen.
Zusätzlich werden Fragen zur Gesetzeskunde, dem Tier- und Umweltschutz sowie Geräte- und Gewässerkunde gestellt. Die Behörden stellen aus allen Themenbereichen einen Fragenkatalog zusammen, der je nach Bundesland größer oder kleiner ausfällt. Nach dem Zufallsprinzip wird daraus der Prüfungsbogen erstellt. Für Dich heißt dies, dass Du Dich perfekt auf die Prüfung vorbereiten kannst.
Die Themen hier noch mal in der Übersicht:
Fischkunde: Hier wird von Dir gefordert, dass Du die bedeutendsten einheimischen Fischarten erkennst sowie deren Lebens- und Verhaltensweisen benennen kannst. Des Weiteren solltest Du Dich auch mit den Körperfunktionen auskennen. Auch Fischkrankheiten werden in diesem Thema behandelt.
Gewässerkunde: Da Gewässer der Lebensraum der Fische sind, haben wir Angler Interesse daran, ein gesundes Ökosystem vorzufinden. In der Prüfung geht es die verschiedenen Gewässerarten sowie um deren Eigenschaften und spezifischen Pflanzen. Auch um Naturschutzfragen geht es in der Prüfung.
Gerätekunde: Hierbei musst Du die Zusammenstellung Deiner Angelausrüstung beherrschen, sodass sie den Anforderungen des zeitgemäßen Angelns Genüge leistet.
Gesetzeskunde: Ohne Vorschriften geht es nicht. Es ist notwendig, dass Du weißt, wie Du Dich am Gewässer vorschriftsmäßig verhältst und welche Verordnungen und Gesetze befolgt werden müssen. Schonzeiten, Mindestmaße und das Tierschutzgesetz werden abgefragt. Es ist vielleicht nicht so spannend, aber notwendig und sollte von Dir nicht unterschätzt werden. Die Rechte und Pflichten eines Anglers sind wichtig.
Prüfungsinhalte nach Bundesland
In allen Bundesländern erfolgt die Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren, das heißt, Du erhältst drei Antworten vorgegeben und musst die richtige rauspicken. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, dort bekommst Du 50 Fragen gestellt, werden in allen Bundesländern 60 Fragen gestellt. Ausreichend Zeit zur Beantwortung hast Du definitiv. Besonderheiten sowie die Themengebiete für jedes Bundesland findest Du nachfolgend:
Baden-Württemberg
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung von Fischen
- Gesetzeskunde
Bayern
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung von Fischen
- Gesetzeskunde
Berlin
- Gewässerkunde
- Natur- und Tierschutz
- Rechtskunde
- Gerätekunde
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
Brandenburg
- Fischkunde und -hege
- Pflege der Fischgewässer
- Fanggeräte und deren Gebrauch
- Behandlung der gefangenen Fische
- Einschlägige Rechtsvorschriften
Bremen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Natur-, Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Hamburg
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- Natur & Umwelt
Hessen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Niedersachsen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde (Theorie)
- Natur-, Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Mecklenburg-Vorpommern
- Allgemeine Fischkunde
- Besondere Fischkunde
- Gerätekunde
- Gewässerkunde
- Rechtskunde
Rheinland-Pfalz
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gesetzeskunde
- Gerätekunde
Saarland
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Fischereirecht
Sachsen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Sachsen-Anhalt
- Fischkunde
- Gerätekunde
- Gewässerkunde
- Gesetzeskunde
Schleswig-Holstein
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Natur- und Umweltschutz
- Hege- und Gewässerkunde
- Gerätekunde und
- Fischerei- und Tierschutzrecht
Thüringen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Natur-, Tier- und Umweltschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Besonderheiten pro Bundesland
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen findet zusätzlich zur Theorie-Prüfung auch eine praktische bzw. mündliche Prüfung statt.
In Hamburg musst Du zeigen, ob Du das, was Du gelernt hast, auch richtig zur Anwendung bringst. Das sind unter anderem verschiedene Knoten sowie das Zusammenbauen einer Angelrute. In Niedersachsen musst Du anhand von Bildern die Fische richtig bestimmen und Du musst zeigen, dass Du imstande bist, die Fische weidgerecht zu töten. Eventuell gibt es zusätzlich noch ein paar Fragen.
In Nordrhein-Westfalen musst Du Fischarten und Krebse bestimmen. Aus einer Sammlung von 49 Bildern, werden Dir sechs zufällig ausgewählte vorgelegt, von denen Du vier richtig erkennen musst. Und wie in Hamburg musst Du auch eine Angelrute richtig zusammenbauen. In Sachsen-Anhalt bekommst Du in der mündlich-praktischen Prüfung Fragen zu den gleichen Themengebieten wie in der theoretischen Prüfung gestellt. Der Fokus soll hier stärker auf der Fischereiordnung liegen.
Ablauf der Fischerprüfung
Das Herzstück sämtlicher Fischerprüfungen ist der schriftliche Teil und wird im Multiple-Choice bzw. Antwort-Wahl-Verfahren vollzogen. Du hast also je Frage drei Antworten zur Auswahl und machst das Kreuz bei der richtigen. Für die 50 bis 60 Fragen hast Du mindestens eine Stunde, in Hessen sogar drei Stunden Zeit. Was völlig ausreichend ist, denn die meisten Prüflinge sind bereits nach einer Viertelstunde fertig.
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wird zudem eine mündlich-praktische Prüfung verlangt. Aber auch die ist ziemlich einfach, wie bereits im Abschnitt Besonderheiten zuvor erklärt. Also keine Angst, denn Durchfallen ist schwieriger als Bestehen.
Kann die Fischerprüfung auch online gemacht werden?
Die Frage, ob die Fischerprüfung auch online absolviert werden kann, kommt immer wieder mal auf. Stand jetzt ist dies nicht möglich, da es sich bei der Prüfung um einen offiziellen Verwaltungsakt handelt mit hohen formalen Anforderungen. Aus diesem Grund konnte eine Online-Prüfung bislang nicht realisiert werden. Auf Bundesebene beschäftigt sich ein Team damit, allerdings ist die Rechtssicherheit nicht so einfach lösbar. So bleibt es vorerst dabei, wie es ist. Die Prüfung wird an einem zentralen Ort von den Prüflingen abgelegt.
Kann die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt werden?
Auch diese Frage wird immer wieder mal gestellt und muss verneint werden, mit Ausnahme von Berlin. Viele Berliner machen ihre Prüfung in Brandenburg. Für alle anderen Bundesländer gilt, dass kein „Prüfungstourismus“ gewünscht ist und somit das Wohnortprinzip maßgebend ist.
Wie schwer ist die Fischerprüfung?
Wenn Du ein klein wenig übst und lernst, schaffst Du die Fischerprüfung ohne Probleme. Zwar sind die Anforderungen in den Bundesländern leicht verschieden, doch egal wo Du die Prüfung ablegst, es fallen tatsächlich nur ganz wenige Kandidaten durch. Etwas Vorbereitung ist vollkommen ausreichend. Da der Fragenkatalog festgelegt ist, weißt Du genau, was auf Dich zukommt und kannst Dich so perfekt vorbereiten. 75 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Der Vorbereitungskurs lehrt Dich alles, was entscheidend ist.
Damit Du besser nachvollziehen kannst, dass die Prüfung tatsächlich nicht so schwer ist, hier eine Beispielfrage:
Wie bezeichnet man die Atmungsorgane von Fischen?
- Lungen
- Kiemen
- Schwimmblase
Richtig ist natürlich b, und das hättest sicher auch Du gewusst, stimmts?
Wie viel kostet die Fischerprüfung?
Die Gesamtkosten für die Fischerprüfung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und setzen sich aus den Kosten für den Vorbereitungskurs inklusive Lehrmaterial, der Prüfungsgebühr, der Ausstellungsgebühr für den Fischereischein sowie der Fischereiabgabe zusammen. Letztere wird lediglich in Bremen, Niedersachsen und Sachsen nicht erhoben.
Die Gesamtkosten der einzelnen Bundesländer liegen bei:
- Baden-Württemberg: 300 bis 400 Euro
- Bayern: rund 400 Euro
- Berlin: etwa 160 bis 190 Euro
- Brandenburg: circa 120 bis 150 Euro
- Bremen: rund 164 Euro
- Hamburg: ziemlich genau 100 Euro
- Hessen: in etwa 175 Euro
- Niedersachsen: zwischen 90 und 220 Euro
- Nordrhein-Westfalen: zwischen 140 und 230 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: etwa 100 bis 120 Euro
- Rheinland-Pfalz: rund 200 Euro
- Saarland: etwa 210 Euro
- Sachsen: circa 145 bis 185 Euro
- Sachsen-Anhalt: zwischen 130 und 160 Euro
- Schleswig-Holstein: um die 125 Euro
- Thüringen: zwischen 100 und 145 Euro
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Über den Autor
Moin! 👋 Ich bin Christoph, seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.
Moin Moin. Könntet Ihr evtl noch mal auf die Gerätekunde (welche Route und wofür) und Montagen eingehen? Das ist nämlich gerade mein Problem. Viele Ruten hatte ich noch nie in der Hand bzw gesehen und einzelne (standard) Montagen kenne ich ebenfalls nicht, da ich bislang ziemlich klassisch mit Pose auf Barsche und Aale gefischt habe. Danke für eure Mühe und die Bereitstellung dieser Info-Seite. Grüße aus Hamburg Bergedorf
Hi Julien,
danke für die Anregung. Nehmen wir bei der nächsten Überarbeitung des Artikels gerne noch detaillierter auf. 🙂
VG
Christoph