Fischwilderei Statistik 2024: In diesen Bundesländern wird am häufigsten illegal geangelt

Christoph Hein
Aktualisiert am 06.09.2023

Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein

Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise das Angeln ohne Angelschein/Gewässerschein, das Angeln mit verbotenen Ködern oder aber das Angeln während der Schonzeit. In Deutschland kann dies als Straftat mit hohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir haben uns angesehen, in welchen Bundesländern am häufigsten illegal geangelt wurde.

Fischwilderei in Deutschland

Im Vergleich zum Vorjahr 2021 ist die Anzahl der Fälle von Fischwilderei in 2022 um 4 Prozent moderat gestiegen. Vergleicht man dies mit dem Jahr 2020, ist hier immer noch ein deutlicher Rückgang von 34 Prozent (2022) bzw. von 39 Prozent (2021) zu verzeichnen.

Fischwilderei in den einzelnen Bundesländern

Erwartungsgemäß ist die Zahl der Fälle in den bevölkerungsreichsten Bundesländern am größten. Hier stechen vor allem Bayern (Platz 1), Nordrhein-Westfalen (Platz 2), Rheinland-Pfalz (Platz 3), Niedersachsen (Platz 4) und Brandenburg (Platz 5) heraus. Die wenigsten Fälle verzeichnete das BKA in Hamburg (Platz 15) und Bremen (Platz 16).

Veränderung zum Vorjahr

Spannend ist die prozentuale Betrachtung zum Vorjahr. Hier gibt es mit Saarland (Platz 1), Rheinland-Pfalz (Platz 2), Nordrhein-Westfalen (Platz 3) und Hessen (Platz 4) gleich 4 Bundesländer, in denen die Anzahl der Fälle sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat.

Bundesländer Fischwilderei Entwicklung

Bundesland 2021 2022 Veränderung
Saarland 12 32 +167%
Rheinland-Pfalz 115 295 +157%
Nordrhein-Westfalen 142 296 +108%
Hessen 88 180 +105%
Niedersachsen 157 271 +73%
Hamburg 5 8 +60%
Berlin 56 69 +23%
Bayern 265 310 +17%
Thüringen 36 41 +14%
Baden-Württemberg 129 145 +12%
Sachsen 49 49 0%
Mecklenburg-Vorpommern 309 292 -6%
Schleswig-Holstein 87 79 -9%
Sachsen-Anhalt 179 153 -15%
Brandenburg 313 255 -19%
Bremen 16 4 -75%

Strafen für Fischwilderei

Das Strafmaß für das Angeln ohne Angelschein regeln die jeweiligen Fischereigesetze der Bundesländer unterschiedlich. Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:

Strafen Fischwilderei

Bundesland Strafe
Baden-Württemberg bis zu 5.000 €
Bayern Straftat
Berlin Straftat
Brandenburg bis zu 50.000 €
Bremen Straftat
Hamburg bis zu 10.000 €
Hessen bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern bis zu 75.000 €
Niedersachsen Straftat
Nordrhein-Westfalen Straftat
Rheinland-Pfalz Straftat
Saarland Straftat
Sachsen Straftat
Sachsen-Anhalt Straftat
Schleswig-Holstein bis zu 25.000 €
Thüringen Straftat

Ist kein Bußgeld, sondern der Begriff „Straftat“ vermerkt, gilt das Strafgesetzbuch mit folgenden Maßnahmen:

Tatbestand Fischwilderei

Tatbestand Strafe
Angeln ohne Gewässerschein Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Gewässerschein in privaten Gewässern und Teichen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Gewässerschein mit späterem Verkauf der Fische Straftat

Quellen

 

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  • Fischwilderei: Angeln ohne Angelschein: herraez / stock.adobe.com
  • Rutenaktion: scyther5 / istockphoto.com
  • Kiemengriff bei Hecht und Zander anwenden: peter77 / depositphotos.com
  • Angeln mit Lebendködern: DeStefano / stock.adobe.com
  • Catch and Release: Vitaly Volosevich / stock.adobe.com
  • Butter bei die Fische: yelenayemchuk / depositphotos.com

Christoph beim Angeln

Über den Autor

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